Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 1135/12 G, F |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines Währungsverlustes aus der Rückzahlung von Stammkapital der Untergesellschaft bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft - Währungsverlust aus der Rückzahlung von Stammkapital der ausländischen Untergesellschaft - Einbeziehung in das Feststellungsverfahren der Untergesellschaft gemäß § 180 Abs.5 Nr.1 AO
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft - Währungsverlust aus der Rückzahlung von Stammkapital der ausländischen Untergesellschaft - Einbeziehung in das Feststellungsverfahren der Untergesellschaft gemäß § 180 Abs.5 Nr.1 AO
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
?Doppelstöckiges Feststellungsverfahren? bei einer ausländischen Untergesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 1135/12 G, F
- BFH, 02.12.2015 - I R 13/14
Papierfundstellen
- DB 2014, 641
- EFG 2014, 712
- NZG 2014, 519
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.09.2007 - I R 79/06
Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft
Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 1135/12
Dabei werden die im Rahmen der Untergesellschaft erzielten Einkünfte in einem diese Gesellschaft betreffenden Bescheid gesondert und einheitlich festgestellt und der Obergesellschaft zugerechnet; die hierzu gegenüber der Untergesellschaft getroffenen Feststellungen bilden die Grundlage für einen weiteren gegenüber der Obergesellschaft zu erlassenden Feststellungsbescheid, in dem die der Obergesellschaft zugerechneten Einkünfte dieser gegenüber festgestellt und den Beteiligten der Obergesellschaft zugerechnet werden (vgl, nur Urteil vom 18.9.2007 I R 79/06 BFH/NV 2008, 729 m.w.N.).Die Systematik des "doppelstöckigen Feststellungsverfahrens" geht davon aus, dass bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur die Einkünfte stets gegenüber derjenigen Gesellschaft oder Gemeinschaft festgestellt werden, durch die sie erzielt worden sind (BFH Urteil vom 18.9.2007 I R 79/06, a.a.O.).
- BFH, 29.04.1993 - IV R 107/92
Zum Umfang der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte bei einer …
Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 1135/12
Dies ergäbe sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach zu den nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO gesondert festgestellten Einkünften auch die Veräußerungsgewinne eines Gesellschafters aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach § 16 EStG gehören (BFH 29.4.1993, IV R 107/92, BStBl II 1993, 666).
- BFH, 02.12.2015 - I R 13/14
Währungsverluste bei Liquidation einer ausländischen (hier: US-amerikanischen) …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 2014 7 K 1135/12 G,F wird als unbegründet zurückgewiesen.Die Klage blieb ohne Erfolg (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 12. Februar 2014 7 K 1135/12 G,F, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 712).