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   FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10   

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FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10 (https://dejure.org/2013,44014)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.05.2013 - 7 K 114/10 (https://dejure.org/2013,44014)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 7 K 114/10 (https://dejure.org/2013,44014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Splittingtarif für Alleinerziehende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungswidrigkeit des Abzugs der zumutbaren Belastung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 926
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    Prüfungsmaßstab für den Vergleich der steuerlichen Behandlung von alleinstehenden Eltern mit Kindern und Ehepaaren (mit oder ohne) Kindern ist in erster Linie Art. 3 Abs. 1 GG, insbesondere das aus dem Gleichheitssatz zu entnehmende Gebot der Steuergerechtigkeit, an das der Gesetzgeber gebunden ist; dabei sind die Wertentscheidung des GG zugunsten von Ehe und Familie sowie das Sozialstaatsprinzip zu beachten (so der BFH im Verfahren der Klägerin wegen Aussetzung der Vollziehung, Beschluss vom 17.10.2012, III B 68/12, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2013, 362, unter Hinweis auf BVerfG-Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvR 441/82, BVerfGE 68, 143, m.w.N.).

    Der existenznotwendige Bedarf bildet so die Untergrenze für den Zugriff durch die Einkommensteuer und ist in angemessener und realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freizustellen" (BFH-Beschluss vom 17.10.2012 III B 68/12 a.a.O.).

    Er darf daher das Ehegatten-Splitting auf Eheleute (und mit ihnen gleichgelagerte Lebensformen wie die eingetragene Lebenspartnerschaft) begrenzen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.10.2012 III B 68/12 a.a.O., m.w.N.).

    Ein Familiensplitting ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BFH-Beschluss vom 28.02.2012, III B 115/10 BFH/NV 2012, 942, Beschluss vom 17.10.2012 III B 68/12 a.a.O.).

    Wegen der weiteren Begründung nimmt das Gericht auf den Beschluss im Verfahren der Klägerin wegen Aussetzung der Vollziehung vom 28. März 2012 (7 V 4/12) und den hierzu ergangenen Beschluss des BFH vom 17. Oktober 2012 (III B 68/12) Bezug.

  • FG Niedersachsen, 28.03.2012 - 7 V 4/12

    Ehegattensplitting oder Familiensplitting für Alleinerziehende;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    Wegen des weiteren Sachverhaltes und Vorbringens wird auf den Inhalt der Steuerakten und der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auch im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (Aktenzeichen 7 V 4/12 des Niedersächsischen Finanzgerichts) und auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Begründung nimmt das Gericht auf den Beschluss im Verfahren der Klägerin wegen Aussetzung der Vollziehung vom 28. März 2012 (7 V 4/12) und den hierzu ergangenen Beschluss des BFH vom 17. Oktober 2012 (III B 68/12) Bezug.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    Das BVerfG habe in seiner Entscheidung vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, 1226/91, 980/91, BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182) seine Entscheidung vom 03.11.1982 (1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79, 363/80, BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717) modifiziert.

    Das Splitting-Verfahren ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG keine "Begünstigung", "sondern eine an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare (Art. 3 Abs. 1 GG) orientierte sachgerechte Besteuerung" die nicht beliebig veränderbar ist (z.B. BVerfG-Beschluss vom 28. Juni 1993 1 BvR 132/89, juris, BVerfG, Urteil vom 3. November 1982, 1 BvR 620/78 1335/78, 1104/79, 363/80, BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717).

  • BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 132/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erhöhung der Steuerschuld bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    Das Splitting-Verfahren ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG keine "Begünstigung", "sondern eine an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare (Art. 3 Abs. 1 GG) orientierte sachgerechte Besteuerung" die nicht beliebig veränderbar ist (z.B. BVerfG-Beschluss vom 28. Juni 1993 1 BvR 132/89, juris, BVerfG, Urteil vom 3. November 1982, 1 BvR 620/78 1335/78, 1104/79, 363/80, BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    Nach den von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung in Form einer Aufstellung angeführten Entscheidungen ist der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen wegen Krankheitskosten (auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen - Beschluss vom 13.02.2008, 2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125) nicht verfassungswidrig (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012, 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205, FG Hamburg, Urteil vom 14.06.2012, 1 K 28/12, juris).
  • BFH, 24.07.1970 - III R 4/68

    Familienermäßigung - Vermögensabgabe - Vereinbarkeit mit GG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    "An einem unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 Abs. 1 GG tauglichen Vergleichspaar fehlt es ..., wenn ... Familien unterschiedlicher Zusammensetzung im Verhältnis untereinander verglichen werden" (BFH-Urteil vom 24.07.1970, III R 4/68, BFHE 100, 219, BStBl II 1970, 859).
  • BFH, 28.02.2012 - III B 115/10

    Einführung des sogenannten Familienrealsplittings ist verfassungsrechtlich nicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    Ein Familiensplitting ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BFH-Beschluss vom 28.02.2012, III B 115/10 BFH/NV 2012, 942, Beschluss vom 17.10.2012 III B 68/12 a.a.O.).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08

    Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat sogar entschieden, dass sich in solchen Fällen wegen der Gleichrangigkeit des durch das Grundgesetz gewährleisteten Schutzes gar keine besonderen Anforderungen an die Regelungsbefugnis des Gesetzgebers aus Art. 6 Abs. 1 GG herleiten lassen" (BVerfG-Beschluss vom 11.03.2010, 1 BvR 2909/08, juris, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10

    Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    Nach den von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung in Form einer Aufstellung angeführten Entscheidungen ist der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen wegen Krankheitskosten (auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen - Beschluss vom 13.02.2008, 2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125) nicht verfassungswidrig (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012, 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205, FG Hamburg, Urteil vom 14.06.2012, 1 K 28/12, juris).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
    Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist - anders als Elternteil und Kind - gegenüber der Ehe ein gleicher Sachverhalt, weil für sie die gleichen Rechtsnormen wie für die Ehe, insbesondere im Bereich der Regelungen zur Gestaltung der partnerschaftlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, des Unterhalts- und des Erbrechts, gelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, 2 BvR 1397/09, BVerfGE 131, 239).
  • FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei

  • BFH, 17.08.2004 - III B 121/03

    Splitting-Verfahren

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BFH, 28.01.2005 - III B 97/04

    NZB: Splittingverfahren für Alleinerziehende mit Kindern?

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung

  • BFH, 27.05.2013 - III B 2/13

    Kein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens auf (verwitwete)

  • BFH, 29.09.2016 - III R 62/13

    Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif - Krankheitskosten

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Mai 2013  7 K 114/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.  .
  • FG Niedersachsen, 14.10.2014 - 4 K 81/14

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung alleinerziehender Elternteile nach dem

    Die Anwendung des Splittingverfahrens (§ 32a Abs. 5 EStG) auf Alleinstehende ist im Gesetz nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich nicht geboten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2012 III B 115/10, BFH/NV 2012, 942, und vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Mai 2013 7 K 114/10, EFG 2014, 928; Revision unter Az. III R 62/13 anhängig).
  • FG Niedersachsen, 28.03.2012 - 7 V 4/12
    Mit ihrer Klage im Hauptsacheverfahren, die unter dem Aktenzeichen 7 K 114/10 beim Niedersächsischen Finanzgericht geführt wird, begehrt die Antragstellerin, den Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsbescheid vom ... abzuändern auf die festzusetzende Einkommensteuer, die sich unter Anwendung eines auf drei Personen angewendeten Splittingtarifs ergibt.

    Wegen des weiteren Sachverhaltes und Vorbringens wird auf den Inhalt der Steuerakten und der gewechselten Schriftsätze, auch im Hauptsacheverfahren 7 K 114/10, Bezug genommen.

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