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   VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17.TR   

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https://dejure.org/2017,49995
VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17.TR (https://dejure.org/2017,49995)
VG Trier, Entscheidung vom 08.12.2017 - 7 K 11815/17.TR (https://dejure.org/2017,49995)
VG Trier, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 7 K 11815/17.TR (https://dejure.org/2017,49995)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt: kein Ersatz des Höherstufungsschadens der KFZ Haftpflichtversicherung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 45 BeamtStG, § 48 BeamtStG, § 70 Abs 1 BG RP 2010, § 70 Abs 2 BG RP 2010, Art 3 Abs 1 GG
    Ersatz des finanziellen Schadens infolge Höherstufung in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufgrund dienstlicher Nutzung des Privatfahrzeugs eines Dritten

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt: kein Ersatz des Höherstufungsschadens der KFZ Haftpflichtversicherung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt - kein Ersatz des Höherstufungsschadens der KFZ-Haftpflichtversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt - kein Ersatz des Höherstufungsschadens der KFZ Haftpflichtversicherung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Privatauto auf Dienstfahrt - Beamter wird nach einem Unfall von der Kfz-Versicherung höhergestuft: Schadenersatz vom Dienstherrn?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Höherstufungsschaden bei auf Dienstfahrt verursachtem Unfall (auch bei Beamten) nicht erstattungsfähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamten steht nach Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt kein Anspruch auf Schadensersatz für Höherstufung der Beiträge für Kfz-Haftpflichtversicherung - Gemäß beamtenrechtlichen Regelungen sind nur Sachschäden an Gegenständen des Beamten zu ersetzen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Dienstfahrt-Unfall: Kein Ersatz für Höherstufung bei der Kfz-Haftpflicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93

    Beamter - Verkehrsunfall - Rabattverlust - Zu ersetzender Sachschaden

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17
    Maßgeblich ist insoweit, dass es nicht darum geht, einen zwischen Schädiger und Geschädigtem bestehenden schuldrechtlichen Anspruch wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Schadensverursachung auszugleichen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 6/93 -, BVerwGE 95, 98-103, Rn. 16), sondern vielmehr - gemäß obigen Ausführungen - um die Herstellung einer sachgerechten Risikoverteilung zwischen Dienstherr und Beamtem.

    Im Übrigen handelte sich bei dem Höherstufungsschaden nicht um einen Sachfolgeschaden, sondern um einen allgemeinen Vermögensschaden (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994, a. a. O., Rn. 17).

    Dadurch hängt der Höherstufungsschaden primär von Umständen in der persönlichen Sphäre des Beamten ab (Wahl der Haftpflichtversicherung nach Versicherer und Höhe und ihre bisherige Dauer; Art und Typ des versicherten Fahrzeugs sowie die bisherige Inanspruchnahme des Versicherers) (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994, a. a. O., Rn. 17).

    Unter die Unterhaltungs- und Betriebskosten fallen auch die Kosten der verpflichtenden Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994, a. a. O., Rn. 17).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17
    In der unterbliebenen Information ist keine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn des Dienstherrn zu sehen (vgl. VG Gera, a. a. O., Rn. 23), denn der Dienstherr ist nicht gehalten, Beamte generell und ohne Weiteres über sämtliche für ihre Rechtsstellung bedeutsamen Vorschriften zu belehren (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 105.74 - BVerwGE 52, 70 ).
  • VG Gera, 28.08.2002 - 1 K 999/01

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Schadensersatz; Fürsorgepflicht

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17
    Ein solches Korrelat ist vorliegend in der Gewährung einer erhöhten Wegstreckenentschädigung gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 LRKG zu sehen (vgl. VG Gera, Urteil vom 28. August 2002 - 1 K 999/01.Ge -, Rn. 19, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2008 - 6 A 4922/05

    Anspruch eines Polizisten auf Erstattung eines durch den Verlust des

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17
    Hierbei ist die Kilometeranzahl ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für den Umfang der Entschädigung, denn umso mehr Kilometer zurückgelegt werden, desto höher ist nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko, dass es zu einem Unfall kommt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 6 A 4922/05 - Rn. 2, juris).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 32.91

    Umfang der Schutzpflicht und Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Schutzpflicht des

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17
    Der Umfang der Schutzpflicht des Dienstherrn folgt aus der Eigenart des Beamtenverhältnisses als eines gegenseitigen Treue- und Pflichtenverhältnisses, das eine angemessene Interessenabwägung, hier eine gerechte Abgrenzung der Interessen- und Risikosphären fordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 32/91 -, NJW 1995, 271, beck-online).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1987 - 2 A 80/86

    Schadensersatzanspruch eines Hochschullehrers gegen Hochschule wegen

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17
    Bestehen gesetz- oder verordnungsrechtliche Regelungen über die fürsorgerischen Leistungen des Dienstherrn auf einem bestimmten Teilbereich der Fürsorge, können aus der allgemeinen Fürsorgepflicht jedoch nur dann Ansprüche auf weitergehende Leistungen auf diesem Teilbereich hergeleitet werden, wenn die spezielle Regelung keinen abschließenden Charakter hat (OVG RP, Urteil vom 25. März 1987 - 2 A 80/86 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2003 - 2 A 11521/03

    Beamtenrecht, Dienstunfall, Sachschaden, Sachschadensersatz, Ersatz von

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17
    Hierunter fallen auch private Kraftfahrzeuge, welche beim Dienst im Verkehr geführt werden, denn der Wortlaut der Norm enthält diesbezüglich keinerlei Einschränkungen (vgl. OVG RP, Urteil vom 15.12.2003 - 2 A 11521/03 - beck-online, zu § 99 des rheinland-pfälzischen Beamtengesetzes in der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Fassung).
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