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   VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 7 K 12.30025   

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VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 7 K 12.30025 (https://dejure.org/2012,26500)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.08.2012 - RO 7 K 12.30025 (https://dejure.org/2012,26500)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. August 2012 - RO 7 K 12.30025 (https://dejure.org/2012,26500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wird der Asylantrag auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7 AufenthG eingeschränkt, ist die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats für das Schutzersuchen nach der VO (EG) Nr. 343/2003 nicht mehr gegeben.Überstellung in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.05.2012 - C-620/10

    Kastrati - Dublin-System - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Verfahren zur

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 7 K 12.30025
    Sie nimmt Bezug auf eine Veröffentlichung in dem von ihr herausgegebenen Entscheiderbrief (6/2012, Seite 1f.), in der zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (Az. C 620/10) kritisch Stellung genommen wird.

    Zum Anwendungsbereich der Dublin-II-VO wurde in der ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (Az. C-620/10) lediglich ein spezieller Einzelfall entschieden, insbesondere war in dem entschiedenen Fall ein Asylantrag im Drittstaat nicht gestellt worden.

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 7 K 12.30025
    Unabhängig von einer gegebenen praktischen Notwendigkeit der Anwendung der Verordnung auf Sachverhalte wie den Vorliegenden schließt Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz es aus, dass deutsche Gerichte im Wege der Auslegung den Anwendungsbereich der Dublin-II-VO fortentwickeln, nachdem mit der Europäischen Kommission und dem deutschen Bundesrat Organe der Legislative den (schon) bestehenden Anwendungsbereich definiert haben (vgl. BVerfG, Entsch. vom 26.9.2011, Az. 2 BvR 2216/06 und 2 BvR 469/07).
  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 20 B 11.30468

    Keine Gruppenverfolgung wegen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Clan bzw. wegen

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 7 K 12.30025
    Nach der ständigen Praxis des Bundesamts und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Regensburg würden weder die nur vorgetragene abstrakt mögliche Zwangsrekrutierung durch die Al Shabab noch die bloße Zugehörigkeit zu einem Minderheitenclan einen Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung begründen (vgl. auch BayVGH, Entsch. vom 30.9.2011, Az. 20 B 11.30468).
  • VG Gießen, 25.11.2013 - 1 K 844/11

    Abschiebung nach Italien nach Dublin II VO unzulässig

    Dies gilt jedoch ebenso wie bei einer zu Unrecht nach § 33 AsylVfG erfolgten Einstellung eines Asylverfahrens wegen Nichtbetreibens (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.03.1995 - 9 C 264/94 -, NVwZ 1996, 80) nicht bei einer zu Unrecht erfolgten Ablehnung des Asylantrags gemäß § 27a AsylVfG als unzulässig (vgl. VG Gießen, Urteil vom 24.01.2013 - 6 K 1329/12.GI.A. -, juris; VG Trier, Urteil vom 30.09.2013 - 5 K 987/13.TR - , juris; VG Stuttgart, Urteil vom 20.09.2012 - A 11 K 2519/12 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 02.08.2012 - RO 7 K 12.30025 -, juris; Funke-Kaiser in: GKG-AsylVfG, § 34a Rdnr. 64; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2012, - A 2 S 1355/11 -, juris).
  • VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 7 K 12.30272

    Wird das Asylverfahren wegen Antragsrücknahme eingestellt, besteht jedenfalls bei

    Nach Auffassung der Kammer ergibt sich das schon daraus, dass die Dublin-II-VO wegen der Einschränkung des Schutzersuchens nicht mehr anwendbar ist (vgl. Urteile vom 2.8.2012, Az. RO 7 K 12.30025 und vom 8.11.2012, Az. RO 7 K 12.30236).

    Die Dublin-II-VO, die zumindest zum Ziel hat, dass das Asylverfahren nicht mehrfach in verschiedenen Mitgliedstaaten durchgeführt wird, gilt nur für Anträge auf Asyl und Flüchtlingsanerkennung, nicht dagegen für Anträge auf Gewährung subsidiären Schutzes (vgl. Urteile der Kammer vom 2.8.2012 Az. RO 7 K 12.30025 und vom 8.11.2012 Az. RO 7 K 12.30236).

  • VG Regensburg, 21.10.2014 - RO 9 K 14.30217

    "Dublin-Verfahren"

    Die gleiche Interessenlage besteht auch in der vorliegenden Fallkonstellation (vgl. VG Regensburg, U.v. 2.8.2012 - RO 7 K 12.30025 - juris m.w.N.).
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