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   VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09.KO   

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https://dejure.org/2010,12621
VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09.KO (https://dejure.org/2010,12621)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09.KO (https://dejure.org/2010,12621)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 7 K 1230/09.KO (https://dejure.org/2010,12621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstücksvermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Grundstücksvermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksvermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abfallgebühren - Vermieter haftet für Mieterschulden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter haftet für vom Mieter geschuldete Abfallgebühren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter bestellt Abfallcontainer und kann Gebühren nicht zahlen: Der Hausvermieter haftet!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für vom Mieter verursachte Abfallentsorgungsgebühren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstücksvermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters - Vermieter ist für Grundstück verantwortlich und trägt Risiko einer möglichen nicht hinreichend wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seines Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksvermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters! (IMR 2010, 401)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 16.04.1998 - 4 N 95.2760
    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09
    Er hat die Möglich keit, durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrages seine Aufwendungen für die Entsorgung des Mülls der Mieter oder Pächter ersetzt zu bekommen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. April 1998 - 4 N 95.2760 -, nach juris).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09
    Die räumliche Nähe vermittelt das für die Annahme von Besitz erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht für die Annahme von Abfallbesitz gefordert wird (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983, NVwZ 1984, 40).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09
    Der Kläger hat keine substantiierten Rügen dagegen erhoben; soweit die Amtsermittlungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO reicht, bestehen keine Wirksamkeitsbedenken (zum - eingeschränkten - Prüfungsumfang siehe BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 9 B 54/07 -, zitiert nach juris; Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, NVwZ 2002, 1123).
  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09
    Der Kläger hat keine substantiierten Rügen dagegen erhoben; soweit die Amtsermittlungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO reicht, bestehen keine Wirksamkeitsbedenken (zum - eingeschränkten - Prüfungsumfang siehe BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 9 B 54/07 -, zitiert nach juris; Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, NVwZ 2002, 1123).
  • BVerwG, 13.08.1996 - 8 B 23.96

    Kommunalabgaben - Müllabfuhrgebühren, Abrechnung der Gebühren zwischen Mieter und

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09
    Diese Auffassung ist sowohl vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 16. November 1995 - 12 A 11643/95.OVG -) als auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden (vgl. Beschluss vom 13. August 1996 - 8 B 23/96 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2002 - 12 A 10107/02

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Abfallentsorgungsgebühren, die für

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09
    Diese Auffassung vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 19. März 2002 - 12 A 10107/02.OVG -) und auch die erkennende Kammer.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09
    Denn auch der Grundstückseigentümer ist - ggf. neben seinen Mietern, Pächtern oder ähnlichen Nutzern - als Zustandsverantwortlicher öffentlich-rechtlicher Abfallbesitzer, da er aufgrund ihm zustehender zivilrechtlicher Rechte das erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft innehat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82/87 -, NJW 1989, 1295).
  • VG Koblenz, 24.03.2009 - 7 K 1189/08

    Verantwortlichkeit bei Abfallentsorgungsgebühren

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09
    Der Eigentümer oder Besitzer eines im Stadtbereich gelegenen Grundstücks ist regelmäßig zustandsverantwortlicher Abfallbesitzer auch hinsichtlich derjenigen Abfälle, die sich in einem auf dem Grundstück stehenden oder in dessen unmittelbarer Nähe aufgestellten Container befinden (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 24. März 2009 - 7 K 1189/08.KO -, NVwZ-RR 2009, 634).
  • VG Aachen, 05.09.2019 - 6 L 713/19

    Abfall; Beseitigungsanordnung; Störerauswahl

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. September 2018 - 9 K 5544/14 -, juris Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 15. August 2012 - 9 B 19.12 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen, Urteil vom 27. Februar 2012 - 5 A 48/10 - , juris Rn. 17 ff. sowie VG Koblenz, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 7 K 1230/09.KO -, juris Rn. 20 zur Gebührenschuldnerschaft und OVG NRW, Urteil vom 11. September 2008 - 20 A 1661/06 -, juris Rn. 50: Abfallbesitzereigenschaft des Vermieters "zumindest im größeren Mietwohnungsbau".
  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2018 - 9 K 5544/14

    Sanierungsanordnung, störender Hoheitsträger, Zuständigkeit der oberen

    Während bei einem schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis, namentlich der Miete oder Pacht, neben dem Mieter oder Pächter als unmittelbarem auch dem Eigentümer als mittelbarem Besitzer noch ein ausreichendes Maß an tatsächlicher Sachherrschaft an der Miet- oder Pachtsache sowie an den auf dem Grundstück außerhalb der Miet- oder Pachtsache gelagerten Gegenständen zugesprochen wird, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. August 2012 - 9 B 19/12 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2012 - 5 A 48/10 -, juris Rn. 20; VG Koblenz, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 K 1230/09.KO -, juris Rn. 20 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14. März 1985 - III ZR 12/84 -, juris Rn. 19 f.; a.A. ausführlich zu § 3 Abs. 6 KrW/AbfG m.w.N. Radtke, Wege aus der "kostenlosen" Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage, 2011, S. 304-315, dürften die Verantwortungsbereiche bei einem Erbbaurechtsverhältnis entlang der Grenzen zwischen Erbbaurecht und Grundstückseigentum zu ziehen und danach zu bestimmen sein, ob der interessierende Abfall bei der Nutzung des aufgrund des Erbbaurechts errichteten Gebäudes bzw. eines in das Erbbaurecht einbezogenen Grundstücksteils, durch die Nutzung des Grundstücks im Übrigen oder durch die einheitliche Nutzung beider angefallen ist.
  • VG Minden, 21.08.2013 - 3 K 3726/12

    Gebührenschuldner

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29.01.1991 - 9 A 765/88; VG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09.KO -, zitiert nach juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.08.1996 - 8 B 23/96 -, zitiert nach juris; VG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09.KO -, zitiert nach juris.

  • OVG Sachsen, 27.02.2012 - 5 A 48/10

    Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Abfallgebühren

    Dem jeweiligen Grundstückseigentümer bleibt es unbenommen, zivilrechtlichen Rückgriff gegen seinen Mieter, Pächter oder einen sonstigen Nutzer zu nehmen (vgl. VG Koblenz, Beschl. v. 24. Juni 2010 - 7 K 1230/09.KO -, juris Rn. 20).
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