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   FG Düsseldorf, 01.07.2015 - 7 K 1256/14 GE   

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https://dejure.org/2015,17784
FG Düsseldorf, 01.07.2015 - 7 K 1256/14 GE (https://dejure.org/2015,17784)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2015 - 7 K 1256/14 GE (https://dejure.org/2015,17784)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 7 K 1256/14 GE (https://dejure.org/2015,17784)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer freigebigen Zuwendung des ursprünglichen Schenkers an den Auflagenbegünstigten bei einem Zweiterwerb eines Grundstücks

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GrEStG § 3 Nr. 2, Nr. 6
    Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Übertragung eines Grundstückanteils nebst Übernahme eines Nießbrauchvorbehalts unter Geschwistern in Erfüllung einer (Erb-)Auflage

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei freigebiger Zuwendung auf abgekürztem Weg, Interpolierende Betrachtungsweise der §§ 3 Nr. 2 und 3 Nr. 6 GrEStG, Steuerbefreite Übernahme eines Nießbrauchsvorbehalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstückserwerb auf abgekürztem Weg: Befreiung von der Grunderwerbsteuer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung wegen Grundstückserwerbs auf abgekürztem Übertragungsweg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1625
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.08.2014 - II B 131/13

    Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern aufgrund schenkungsvertraglicher

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.07.2015 - 7 K 1256/14
    Schenkungsteuerlich ist daher nicht die Schwester des Klägers, sondern seine Mutter als Zuwendende anzusehen (vgl. auch BFH vom 11.8. 2014 II B 131/13 BFH/NV 2015, 5).

    Aufgrund interpolierender Betrachtung kommt insbesondere dann eine Steuerbefreiung in Betracht, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb als abgekürzter Weg darstellt und die unterbliebenen Zwischenerwerbe, wären sie durchgeführt worden, ebenfalls steuerfrei wären (BFH vom 11.8. 2014 II B 131/13 BFH/NV 2015 S. 5).

    Soweit nach Auffassung des BFH (Beschluss vom 11.8. 2014 II B 131/13 BFH/NV 2015, 5) das übernommene Nießbrauchsrecht der Bemessung der Steuer zugrunde zu legen sei, vermag der Senat dieser in einem lediglich summarischen Verfahren vertretenen Ansicht nicht zu folgen.

    Nur in dieser besonderen Konstellation kommt eine Anwendung des § 3 Nr. 6 GrEStG über seinen unmittelbaren Wortlaut hinaus in Betracht (vgl. auch Behrens Anm. zu BFH II B 131/13 in BB 2015 S. 166 ff.).

    Nach der zutreffenden Ansicht des BFH, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, liegt ein beachtlicher, außerhalb der Steuerersparnis liegender Grund für einen Umweg der Übertragung statt zwischen Geschwistern über die Eltern dann vor, wenn es sich bei der gewählten Gestaltung um eine Neugestaltung der vorweggenommenen Erbfolge handelt, der das Interesse eines Elternteils zugrunde liegt, gegenüber einem begünstigten Kind selbst als Schenker aufzutreten (vgl. BFH vom 11.8. 2014 II B 131/13 aaO.).

    Vorliegend ergibt sich dieses Interesse zum einen daraus, dass die Schwester ihren hälftigen Anteil an dem - bereits 2002 von der Mutter erworbenen - Grundstück F auf Veranlassung der Mutter auf den Kläger übertragen sollte (III. des Vertrages) und zum anderen aus dem Umstand, dass nach IV. Ziffer 1 des Vertrages die übertragenen Werte auf den Pflichtteil Anrechnung finden sollten (vgl. zu diesen Kriterien BFH vom 11.8. 2014 II B 131/13 aaO.).

  • BFH, 20.12.2011 - II R 42/10

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb eines Grundstücks durch eine GbR im Rahmen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.07.2015 - 7 K 1256/14
    Aus der Zusammenschau zweier Befreiungsvorschriften kann sich indes eine Steuerbefreiung ergeben, die im Wortlaut der Einzelvorschriften je für sich allein betrachtet nicht zum Ausdruck kommt (BFH vom 20.12.2011 II R 42/10 BFH/NV 2012 S. 1177).
  • BFH, 07.11.2018 - II R 38/15

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2015 7 K 1256/14 GE wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1625 veröffentlicht.

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