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   VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10.KO   

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VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10.KO (https://dejure.org/2011,9758)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.05.2011 - 7 K 1327/10.KO (https://dejure.org/2011,9758)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO (https://dejure.org/2011,9758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 56 SchulG RP, § 69 Abs 1 SchulG RP, § 69 Abs 2 S 1 SchulG RP
    Schülerbeförderungskosten - Zumutbarkeit des Schulweges mit Blick auf - winterliche - Witterungsverhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer besonderen Gefährlichkeit eines Fußweges im Sinne des § 69 Abs. 2 SchulG aufgrund des Zustands eines Schulweges bei winterlichen Verhältnissen; Zumutbarkeit eines Schulweges im Sinne des § 69 Abs. 2 SchulG mit Blick auf Witterungsverhältnisse; Übernahme ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar: Keine Übernahme der Fahrtkosten zur Realschule Plus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Fahrtkosten für die Realschule

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrkostenerstattung für Schulweg nur bei besonderer Gefahr

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrkosten für Schulweg nur bei besonderer Gefahr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten für Schulweg nur bei besonderer Gefahr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefahrenträchtigkeit im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos: Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08

    Schülerbeförderungskosten - besondere Gefährlichkeit des Schulweges

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und der auszugsweise eingeführten Gerichtsakte 7 K 1421/08.KO, ferner 2 Hefte Verwaltungsakten sowie die Richtlinien des Beklagten über die Schülerbeförderung vom 25. Mai 2009; diese Unterlagen haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Diese kann sich aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen siehe VG Koblenz, Urteil vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmales der besonderen Gefährlichkeit in § 69 Abs. 2 SchulG geht die Kammer von den im Urteil vom 22. September 2009 (7 K 1421/08.KO) dargelegten folgenden Überlegungen aus:.

    Objektive Kriterien sind vorrangig der vom Gericht in dem Verfahren 7 K 1421/08.KO eingeholten kriminalpolizeilichen Einschätzung vom 8. Juli 2009 zu entnehmen, die auch für den vorliegenden Rechtsstreit Geltung beansprucht und dementsprechend in das Verfahren eingeführt worden ist.

  • VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027

    Schülerbeförderung - Kostenerstattung - Ermittlung der Schulweglänge - Zur

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10
    Diese kann sich aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen siehe VG Koblenz, Urteil vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Möglicherweise subjektiv bestehende Befürchtungen reichen nicht aus, solange sie nicht objektiv begründet sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04

    Zumutbarkeit des Schulweges

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10
    Das qualifizierende Merkmal der besonderen Gefährlichkeit verlangt eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 41).

    Bei der Feststellung der vom Gesetz geforderten besonderen Gefahr ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" sowohl objektivierbare als auch pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Beförderung der Schüler aufgestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10
    Wegen dieser Fachkunde ist die kriminalpolizeiliche Einschätzung ferner stichhaltiger als Spekulationen, Vermutungen oder Annahmen, etwa hinsichtlich "idealer" Verstecke für Straftäter, die sich in der Rechtsprechung finden (s. etwa OVG Niedersachsen, Urteil vom 4. April 2008 - 2 LB 7/07 -, zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 2 A 10433/04

    Keine Pflicht zur Einrichtung eines Schulbusverkehrs bei vollkommener

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10
    Die aus der gesetzlichen Entwicklung des Schülerbeförderungsrechts deutlich werdende schrittweise Entlastung der Eltern ändert nichts daran, dass es vom Grundsatz her ihre Aufgabe bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 34; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, DÖV 2006, 703; Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, AS 31, 364).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 2 A 10588/03

    Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität,

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10
    Die aus der gesetzlichen Entwicklung des Schülerbeförderungsrechts deutlich werdende schrittweise Entlastung der Eltern ändert nichts daran, dass es vom Grundsatz her ihre Aufgabe bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 34; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, DÖV 2006, 703; Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, AS 31, 364).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04

    Keine Einbeziehung der Waldorfschule in das System der staatlich finanzierten

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10
    Die aus der gesetzlichen Entwicklung des Schülerbeförderungsrechts deutlich werdende schrittweise Entlastung der Eltern ändert nichts daran, dass es vom Grundsatz her ihre Aufgabe bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 34; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, DÖV 2006, 703; Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, AS 31, 364).
  • VGH Bayern, 09.08.2011 - 7 B 10.1565

    Schülerbeförderungspflicht; Berechnung der Länge des Schulweges

    Insoweit ist auf die durchschnittlichen Witterungsverhältnisse und nicht auf gelegentliche und damit hinzunehmende Erschwernisse durch Eis oder Schnee abzustellen (BayVGH vom 17.2.2009 a.a.O.; vgl. auch VG Koblenz vom 24.5.2011 Az. 7 K 1327/10.KO ).
  • VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16

    Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen

    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Überquerungshilfe im Bereich der F.-Straße 27 als besonders gefährlich anzusehen wäre, was sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben kann (vgl. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 12.11.2019 - AU3K19.176.00

    Keine Kostenübernahme für Schülerfahrkarte aufgrund der Länge des Schulweges

    Wegen dieser Fachkunde ist die polizeiliche Einschätzung stichhaltiger als Spekulationen, Vermutungen oder Annahmen, etwa hinsichtlich "idealer" Verstecke für Straftäter (so zutreffend auch VG Koblenz, U.v. 24.5.2011 - 7 K 1327/10.KO - juris Rn. 27; auch BayVGH, U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 - juris Rn. 24 stellt maßgeblich auf die Einschätzung fachkundiger Stellen ab).
  • VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18

    Erstattung von Schülerfahrtkosten; Feststellung einer besonderen Gefahr für den

    Wegen dieser Fachkunde ist die polizeiliche Einschätzung belastbarer als anderweitige Einschätzungen etwa hinsichtlich "idealer" Verstecke für Straftäter (vgl. VG Augsburg, U.v. 12.11.2019 - Au 3 K 19.176 -, juris, Rn. 32; VG Koblenz, U.v. 24.5.2011 - 7 K 1327/10.KO -, juris, Rn. 27).
  • VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17

    Schülerbeförderungskosten für einen besonders gefährlichen Schulweg

    Diese kann sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen s. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).
  • VG Koblenz, 11.01.2024 - 4 K 622/23

    Kosten der Schülerbeförderung - Maßgeblichkeit der Strecke zwischen dem

    Denn der Zustand eines Schulwegs bei winterlichen oder sonstigen saisonalen Verhältnissen stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, das keine besondere Gefährlichkeit des Fußwegs begründen kann (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO -, juris, LS 2).
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