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   FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09   

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https://dejure.org/2011,40324
FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09 (https://dejure.org/2011,40324)
FG München, Entscheidung vom 05.05.2011 - 7 K 1349/09 (https://dejure.org/2011,40324)
FG München, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 7 K 1349/09 (https://dejure.org/2011,40324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    VGA bei Nichtauszahlung der vereinbarten monatlichen Vergütung eines beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer; Tatsächliche Durchführung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags bei Nichtauszahlung vereinbarter monatlicher Vergütung bei Fälligkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGA bei Nichtauszahlung der vereinbarten monatlichen Vergütung eines beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VGA bei Nichtauszahlung der vereinbarten monatlichen Vergütung eines beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    VGA bei Nichtauszahlung von GmbH-Gesellschafter-Gf Vergütung

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Nichtauszahlung einer vereinbarten Vergütung führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    GmbH: Bei Gehaltsverzicht zeitnah Verbindlichkeit bilanzieren

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Unterbliebene monatliche Auszahlung der Geschäftsführervergütung führt beim beherrschenden Gesellschafter-GF zur verdeckten Gewinnausschüttung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.07.1988 - I R 136/84

    Prüfungsintensität bei der Ermittlung einer verdeckten Gewinnausschüttung an

    Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09
    Von diesem Grundsatz besteht nur dann eine Ausnahme, wenn sich die volle oder teilweise Nichtdurchführbarkeit der Vereinbarung zwangsläufig aus der Situation der Gesellschaft ergibt, diese sich insbesondere in finanziellen Schwierigkeiten befindet (BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 136/84, BFH/NV 1990, 64).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09
    Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628).
  • BFH, 18.05.1972 - I R 165/70

    GmbH - Alleingesellschafter - Geschäftsführer - Bilanzerstellung - Gutschrift

    Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09
    21 Ist - wie im Streitfall - ein monatliches Gehalt vereinbart, dann ist die Vereinbarung grundsätzlich nur vollzogen, wenn die Vergütung auch tatsächlich monatlich - also im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit (§ 614 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches) - geleistet wird (BFH-Urteil vom 18.Mai 1972 I R 165/70, BStBl II 1972, 721).
  • BFH, 22.10.2003 - I R 36/03

    Vorschüsse auf Gewinntantieme als vGA

    Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09
    Bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (auch) dann anzunehmen, wenn diese nicht auf einer im Voraus getroffenen, klaren und eindeutigen sowie tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruhen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2003 I R 36/01, BStBl II 2004, 307).
  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09
    Sie sei keine Arbeitnehmerin, sondern in ihrer Stellung als Organ der GmbH nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. März 2005 V R 29/03 selbstständig für die GmbH tätig.
  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09
    Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628).
  • BFH, 02.05.1974 - I R 194/72

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Gehaltsvereinbarung -

    Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09
    Im Übrigen hätten auch in diesem Fall die rechtlichen Folgerungen aus dem Vertrag gezogen werden müssen (BFH-Urteil vom 2. Mai 1974 I R 194/72, BStBl II 1974, 585).
  • FG München, 10.02.2009 - 7 V 4032/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausweis der vereinbarten

    Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 1349/09
    die Abweisung der Klage und beruft sich zur Begründung auf die Einspruchsentscheidung sowie den Beschluss des Finanzgerichts München vom 10. Februar 2009 Az. 7 V 4032/08 im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung.
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