Rechtsprechung
VG Köln, 03.11.2015 - 7 K 1382/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Boxspringbett von der Conterganstiftung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Conterganstiftung im Einzelfall zur Erstattung von Kosten für die Anschaffung eines Boxspringbettes verpflichtet
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 150 (Kurzinformation)
Anerkennung als Contergangeschädigte/Versorgungsansprüche | Spezifischer Bedarf: Boxspringbett
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Conterganstiftung muss im Einzelfall Kosten für Anschaffung eines Boxspringbettes erstatten - "Spezifischer Bedarf" im Conterganstiftungsgesetz ist nicht auf streng medizinische Bedarfe beschränkt
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Sachsen, 28.05.2015 - L 1 P 27/11
Pflegeversicherung - Ermessensentscheidung; Gesamtmaßnahme; Maßnahme zur …
Auszug aus VG Köln, 03.11.2015 - 7 K 1382/14
Dass auch dem allgemeinen Sozialrecht die Gewährung von Leistungen für nicht streng medizinische Bedarfe nicht fremd ist, erhellen gerade die von der Beklagten angesprochenen Leistungen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen nach § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI. Diese umfassen ebenfalls Maßnahmen, die nicht in einem streng medizinischen Sinne zu verstehen sind und nur vom Leistungsempfänger - dort dem Pflegebedürftigen - selbst genutzt werden können, vgl. hierzu z.B. SächsLSG, Urteil vom 24.05.2015 - L 1 P 27/11 - Behrend, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XI, 1. Auflage 2014, § 40 SGB XI. - BVerwG, 19.06.2014 - 10 C 1.14
Anpassungspflicht Gesetzgeber; Contergangeschädigte; Conterganrente; …
Auszug aus VG Köln, 03.11.2015 - 7 K 1382/14
vgl. hierzu ausfürlich: BVerwG, Urteil vom 19.06.2014 - 10 C 1.14 -.
- VG Köln, 11.02.2019 - 7 K 11854/16 Nach der Rechtsprechung der Kammer ist er nicht mit dem sozialrechtlichen Heil- und Hilfsmittelbegriff identisch: Er erstreckt sich auf - gleichsam hybride - Gegenstände, die auch nicht behinderten Menschen nutzen können, auf die der behinderte Mensch aber - anders als der nicht behinderte - in besonderer Weise zur Bewältigung des täglichen Lebens angewiesen ist, weil er aufgrund der Behinderung gerade nicht in der Lage ist, eine Verrichtung in gleicher Weise wie ein nicht Behinderter vorzunehmen, vgl. VG Köln, Urteil vom 03.11.2015 - 7 K 1382/14 -, nicht rechtskräftig.
Das bedeutet, dass eine Erstattungsfähigkeit nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn der Antragsteller "spezifisch" auf die damit verbundenen Erleichterungen der Lebensführung angewiesen ist bzw. hiervon in besonderer Weise profitiert, vgl. VG Köln, Urteil vom 03.11.2015 - 7 K 1382/14 -, nicht rechtskräftig.
- VG Köln, 22.05.2018 - 7 K 6488/15 Dass auch dem allgemeinen Sozialrecht die Gewährung von Leistungen für nicht streng medizinische Bedarfe nicht fremd ist, erhellen z.B. die Leistungen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen nach § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI. Diese umfassen ebenfalls Maßnahmen, die nicht in einem streng medizinischen Sinne zu verstehen sind und nur vom Leistungsempfänger - dort dem Pflegebedürftigen - selbst genutzt werden können, vgl. hierzu z.B. SächsLSG, Urteil vom 24.05.2015 - L 1 P 27/11 - Behrend, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XI, 1. Auflage 2014, § 40 SGB XI; VG Köln, Urteil vom 03.11.2015 - 7 K 1382/14 -, n.rk.
- VG Köln, 26.07.2016 - 7 K 4980/14
Anspruch eines Contergangeschädigten auf Übernahme der Kosten für ärztlich …
Nach diesen Bestimmungen besteht - im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags von 30 Mio. Euro und bis zu der individuellen Höchstbetragsgrenze von 20.000,00 Euro jährlich - ein Anspruch der Berechtigten auf Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, vgl. VG Köln, Urteil vom 03.11.2015 - 7 K 1382/14 -. - VG Köln, 01.10.2019 - 7 K 4975/16 Von einem weiten Verständnis ging auch die Beklagte in ihrer Entscheidungspraxis zum Teil selbst aus, vgl. VG L. , Urteil vom 03.11.2015 - 7 K 1382/14 -.
- VG Köln, 30.08.2019 - 7 K 4951/16 Von einem weiten Verständnis ging auch die Beklagte in ihrer Entscheidungspraxis zum Teil selbst aus, vgl. VG Köln, Urteil vom 03.11.2015 - 7 K 1382/14 -.