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   FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07   

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FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07 (https://dejure.org/2010,16052)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.07.2010 - 7 K 14/07 (https://dejure.org/2010,16052)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 7 K 14/07 (https://dejure.org/2010,16052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nebeneinander von Steuerbescheiden für dasselbe Jahr führt nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit der später erlassenen Bescheide

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes; Vorliegen einer Nichtigkeit wegen mangelnder Bestimmtheit eines Einkommensteuerbescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit von getrennter Festsetzung der Einkommsteuer bei gleichzeitig bestehender Zusammenveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit von getrennter Festsetzung der Einkommsteuer bei gleichzeitig bestehender Zusammenveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksamkeit von Steuerbescheiden wegen mangelnder Bestimmheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1660
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05

    Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07
    Entscheidend ist danach, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen -nach seinem "objektiven Verständnishorizont" (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1995 V R 64/94, BFHE 179, 211, BStBl II 1996, 256)- den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96, m.w.N.; vom 18. Februar 1997 VII R 96/95, BFHE 182, 282, BStBl II 1997, 339, m.w.N.).

    Bei der Auslegung ist nicht allein auf den Tenor des Bescheides abzustellen, sondern auch auf den materiellen Regelungsgehalt einschließlich der für den Bescheid gegebenen Begründung (BFH in BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96; BFH-Beschluss vom 9. März 1995 X B 242/94, BFH/NV 1995, 858).

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 34/98

    Nichtigkeit eines VA

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07
    b) Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 AO 1977 sind erfüllt, wenn der Verwaltungsakt gemäß § 119 Abs. 1 AO 1977 inhaltlich nicht so bestimmt ist, dass ihm hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt wird (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409).
  • BFH, 08.11.1995 - V R 64/94

    Steuerbescheid für GbR in Liquidation: - Keine Nichtigkeit durch Bezeichnung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07
    Entscheidend ist danach, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen -nach seinem "objektiven Verständnishorizont" (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1995 V R 64/94, BFHE 179, 211, BStBl II 1996, 256)- den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96, m.w.N.; vom 18. Februar 1997 VII R 96/95, BFHE 182, 282, BStBl II 1997, 339, m.w.N.).
  • BFH, 09.03.1995 - X B 242/94

    Anforderungen an eine Divergenzrüge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07
    Bei der Auslegung ist nicht allein auf den Tenor des Bescheides abzustellen, sondern auch auf den materiellen Regelungsgehalt einschließlich der für den Bescheid gegebenen Begründung (BFH in BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96; BFH-Beschluss vom 9. März 1995 X B 242/94, BFH/NV 1995, 858).
  • BFH, 23.08.2000 - X R 27/98

    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07
    Nach dem BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98 (BStBl II 2001, 662) ist danach ein Einkommensteuerbescheid wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein wirksamer Einkommensteuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen wurde, ohne das Verhältnis zu diesem Bescheid klarzustellen.
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07
    Entscheidend ist danach, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen -nach seinem "objektiven Verständnishorizont" (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1995 V R 64/94, BFHE 179, 211, BStBl II 1996, 256)- den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96, m.w.N.; vom 18. Februar 1997 VII R 96/95, BFHE 182, 282, BStBl II 1997, 339, m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

    Das Finanzgericht (FG) ging in seinem Urteil vom 15. Juli 2010  7 K 14/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1660) zugunsten der Kläger davon aus, dass der Aufhebungsbescheid vom 21. Dezember 2005 erst am 9. Januar 2006 bei den Klägern eingegangen und mit erfolgter Weiterleitung an StB S wirksam geworden sei.
  • VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11

    Vollstreckung eines Schmutzwasseranschlussbeitrags

    Entscheidend ist danach, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen - nach seinem "objektiven Verständnishorizont" - den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2010 - 7 K 14/07 -, juris Rn. 20 m.w.N.) Bei der Auslegung ist nicht allein auf den Tenor des Bescheides abzustellen, sondern auch auf den materiellen Regelungsgehalt einschließlich der für den Bescheid gegebenen Begründung.

    Es war für einen objektiven Empfänger erkennbar, dass der neue Bescheid auf der Grundlage neuer rückwirkender "Heilungssatzungen" den alten Bescheid, der noch auf die ursprüngliche fehlerhafte Satzung gestützt und (daher) auch vom Heranziehungsbetrag her zu niedrig war, ersetzen sollte und somit den alten Bescheid konkludent aufhob (vgl. eine konkludente Rücknahme eines rechtswidrigen Erstbescheides durch Distanzierung hiervon im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 29/82 -, juris Rn. 23 sowie eine konkludente Rücknahme eines begünstigenden Bewilligungsbescheides durch Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Subvention betreffend: BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 - 7 C 60/78 -, juris Rn. 15; eine konkludente Rücknahme durch Erlass eines im Widerspruch zu einer vorhergehenden Regelung stehenden Verwaltungsaktes betreffend: OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 20. August 2002 - 15 A 1031/01 -, juris Rn. 29 und 33; eine konkludente Teilrücknahme nach § 12 Abs. 1 Nr. 3. Buchst. b) KAG i.V.m. § 130 AO durch Gebührennacherhebung betreffend: Beschluss der Kammer vom 7. April 2009 - 6 L 365/08 -, juris Rn. 13; vgl. außerdem FG Baden- Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2010, a.a.O.; Brockmeyer in Klein, AO Kommentar, a.a.O., § 119 Rn. 3).

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