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   VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09.KO   

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https://dejure.org/2010,8574
VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09.KO (https://dejure.org/2010,8574)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.2010 - 7 K 1429/09.KO (https://dejure.org/2010,8574)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 7 K 1429/09.KO (https://dejure.org/2010,8574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 677 BGB, § 69 Abs 1 S 1 SchulG RP, § 69 Abs 4 S 2 SchulG RP, § 69 Abs 7 S 2 SchulG RP, § 43 Abs 2 S 1 VwGO
    Kostenerstattung des Landkreises für Schülerbeförderung aus den eigenen Landkreis zur Förderschule eines anderen Landkreises; kein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Subsidiarität der Feststellungsklage zur Leistungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch eines Landkreises ohne vorherige Kostenvereinbarung bei Einrichtung eines Bustransportes für Schüler zu Förderschulen in einem anderen Landkreis; Anwendung von Erstattungsansprüchen aus dem Zivilrecht im öffentlichen Recht bei vorliegen einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Kostenerstattung für Schulbuslinien von Cochem-Zell nach Neuwied

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung für Schulbuslinien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landkreis hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Schulbuslinie - laut Schulgesetz haben ausschließlich Schüler etwaigen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
    Zwar finden die dieses Rechtsinstitut regelnden Vorschriften der §§ 677 ff. BGB im öffentlichen Recht - auch bei Beteiligung von Hoheitsträgern - (analoge) Anwendung (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 9. Juni 1975 - VI C 163.73 -, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 4 B 172/94 - und 28. März 2003 - 6 B 22/03 -, alle nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2004 - 2 A 11711/03

    Präsident zieht positive Bilanz für 2003 - Ausblick auf 2004

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
    Zuletzt führt der Hinweis des Klägers auf Abschnitt 2.a) der Entscheidungsgründe des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Januar 2004 (2 A 11711/03.OVG) zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerwG, 02.11.1994 - 4 B 172.94
    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
    Zwar finden die dieses Rechtsinstitut regelnden Vorschriften der §§ 677 ff. BGB im öffentlichen Recht - auch bei Beteiligung von Hoheitsträgern - (analoge) Anwendung (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 9. Juni 1975 - VI C 163.73 -, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 4 B 172/94 - und 28. März 2003 - 6 B 22/03 -, alle nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04

    Keine Einbeziehung der Waldorfschule in das System der staatlich finanzierten

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
    Letztlich ist es aber die - private - Pflicht der Eltern der Schüler, im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht für den Transport zu und von der Schule zu sorgen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 2 A 10433/04

    Keine Pflicht zur Einrichtung eines Schulbusverkehrs bei vollkommener

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nämlich im Urteil vom 16. Juli 2004 (2 A 10433/04.OVG) festgehalten, dass der Träger der Schülerbeförderungspflicht dann nicht zur Einrichtung eines Schulbusverkehrs verpflichtet ist, wenn sich dieser als vollkommen unwirtschaftlich erweist.
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