Rechtsprechung
VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09.KO |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 677 BGB, § 69 Abs 1 S 1 SchulG RP, § 69 Abs 4 S 2 SchulG RP, § 69 Abs 7 S 2 SchulG RP, § 43 Abs 2 S 1 VwGO
Kostenerstattung des Landkreises für Schülerbeförderung aus den eigenen Landkreis zur Förderschule eines anderen Landkreises; kein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Subsidiarität der Feststellungsklage zur Leistungsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattungsanspruch eines Landkreises ohne vorherige Kostenvereinbarung bei Einrichtung eines Bustransportes für Schüler zu Förderschulen in einem anderen Landkreis; Anwendung von Erstattungsansprüchen aus dem Zivilrecht im öffentlichen Recht bei vorliegen einer ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Kostenerstattung für Schulbuslinien von Cochem-Zell nach Neuwied
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenerstattung für Schulbuslinien
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landkreis hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Schulbuslinie - laut Schulgesetz haben ausschließlich Schüler etwaigen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines …
Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
Zwar finden die dieses Rechtsinstitut regelnden Vorschriften der §§ 677 ff. BGB im öffentlichen Recht - auch bei Beteiligung von Hoheitsträgern - (analoge) Anwendung (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 9. Juni 1975 - VI C 163.73 -, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 4 B 172/94 - und 28. März 2003 - 6 B 22/03 -, alle nach juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2004 - 2 A 11711/03
Präsident zieht positive Bilanz für 2003 - Ausblick auf 2004
Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
Zuletzt führt der Hinweis des Klägers auf Abschnitt 2.a) der Entscheidungsgründe des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Januar 2004 (2 A 11711/03.OVG) zu keinem anderen Ergebnis. - BVerwG, 02.11.1994 - 4 B 172.94
Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
Zwar finden die dieses Rechtsinstitut regelnden Vorschriften der §§ 677 ff. BGB im öffentlichen Recht - auch bei Beteiligung von Hoheitsträgern - (analoge) Anwendung (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 9. Juni 1975 - VI C 163.73 -, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 4 B 172/94 - und 28. März 2003 - 6 B 22/03 -, alle nach juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04
Keine Einbeziehung der Waldorfschule in das System der staatlich finanzierten …
Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
Letztlich ist es aber die - private - Pflicht der Eltern der Schüler, im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht für den Transport zu und von der Schule zu sorgen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 2 A 10433/04
Keine Pflicht zur Einrichtung eines Schulbusverkehrs bei vollkommener …
Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nämlich im Urteil vom 16. Juli 2004 (2 A 10433/04.OVG) festgehalten, dass der Träger der Schülerbeförderungspflicht dann nicht zur Einrichtung eines Schulbusverkehrs verpflichtet ist, wenn sich dieser als vollkommen unwirtschaftlich erweist.