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   FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04 G   

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https://dejure.org/2005,10264
FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04 G (https://dejure.org/2005,10264)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2005 - 7 K 1460/04 G (https://dejure.org/2005,10264)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2005 - 7 K 1460/04 G (https://dejure.org/2005,10264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Mehrfamilienhaus; Bauträgerähnliche Tätigkeit; Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft; Bebauung; Veräußerungsabsicht - Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung nur eines Objekts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung nur eines Objekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Gewerbesteuermessbescheids; Vorliegen einer Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft; Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG); Überschreitung der Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb; Annahme eines gewerblichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 734
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    Bei einem solchen zeitlichen Zusammenhang liegt es dann nahe, dass von vornherein bei der Errichtung der Wohnungen zumindest eine bedingte Verkaufsabsicht bestanden hat, auch wenn die eigentliche Absicht zunächst auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Beschluß vom 13.3.1986 IV S 16/85, BFH/NV 1986, 606; Urteil vom 23.10.1987 III R 275/83 BStBl II 1988, 293).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    Dies gilt auch, wenn bei Erwerb des unbebauten Grundstücks noch keine Veräußerungsabsicht bestand, der Steuerpflichtige aber nach einem später gefassten Verkaufsentschluss nachhaltige Aktivitäten entfaltet, die dazu führen, dass die ursprüngliche Vermögensverwaltung in die Gewerblichkeit umschlägt (BFH Urteil vom 9.12.2002 VIII R 40/01 BFHE 201, 180 BStBl II 2003, 294).
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96

    Zuordnung von Grundstücksveräußerungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    So kann beispielsweise auf eine gewerbliche Betätigung geschlossen werden, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist oder wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird, wenn noch während der Bauphase eine Maklerfirma mit dem Verkauf beauftragt wird oder wenn das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839; BFH GrS aaO.).
  • BFH, 13.03.1986 - IV S 16/85

    Gesonderte Feststellung einkommensteuerpflichtiger Einkünfte - Erfassung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    Bei einem solchen zeitlichen Zusammenhang liegt es dann nahe, dass von vornherein bei der Errichtung der Wohnungen zumindest eine bedingte Verkaufsabsicht bestanden hat, auch wenn die eigentliche Absicht zunächst auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Beschluß vom 13.3.1986 IV S 16/85, BFH/NV 1986, 606; Urteil vom 23.10.1987 III R 275/83 BStBl II 1988, 293).
  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    Hierfür genügt es schon, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen bekannt wird und der Veräußerer damit rechnet, seine Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteile vom 3.Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, 420, BStBl II 1988, 277; vom 22.Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 718).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    Die bedingte Wiederverkaufsabsicht wird auch nicht durch das von den Eigentümern möglicherweise ursprünglich primär verfolgte Ziel in Frage gestellt, seine Altersversorgung abzusichern (BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747, 750; BFH vom 15.7.2004 III R 37/02 BStBl II 2004, 950).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84

    Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    Das reicht aus, um eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr anzunehmen (BFH Urteil vom 11.4. 1989 VIII R 266/84 BStBl II 1989, 621).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --in der Regel 5 Jahre-- zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens 4 Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    Hierfür genügt es schon, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen bekannt wird und der Veräußerer damit rechnet, seine Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteile vom 3.Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, 420, BStBl II 1988, 277; vom 22.Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 718).
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95

    Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
    Das schließt, soweit sie zum Nachweis der Veräußerungsabsicht überhaupt zulässig ist, eine unmittelbare Beweisführung durch die Vernehmung eines Zeugen, der seine Kenntnis nur aus Gesprächen mit dem Steuerpflichtigen bezieht, aus (BFH-Beschluss vom 21. Juni 1996 VIII B 87/95, BFH/NV 1996, 897, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

  • FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung

    Der 7. Senat des FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28. September 2005 (7 K 1460/04 G , EFG 2006, 734, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt IV B 135/05) entschieden, dass auch in den Fällen, in denen die unbedingte Veräußerungsabsicht erst für einen Zeitpunkt nach dem Baubeginn eindeutig festgestellt werden kann, eine gewerbliche Tätigkeit bereits dann angenommen werden kann, wenn die zur Gebäudeerrichtung erforderlichen Tätigkeiten insgesamt das in § 15 EStG normierte Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit erfüllen und wenigstens in bedingter Veräußerungsabsicht erfolgt sind.
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