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   VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12   

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https://dejure.org/2014,4381
VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12 (https://dejure.org/2014,4381)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.02.2014 - 7 K 158.12 (https://dejure.org/2014,4381)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 7 K 158.12 (https://dejure.org/2014,4381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderurlaub wegen Kindsgeburt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sonderurlaub wegen Geburt - Nur für Verheiratete?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sonderurlaub wegen Geburt - Auch nichtverheirateter Vater kann frei bekommen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderurlaub aus Anlass einer Geburt auch für Nichtverheiratete möglich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sonderurlaub aus Anlass einer Geburt ist auch für Nichtverheiratete möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sonderurlaub aus Anlass einer Geburt auch für Nichtverheiratete möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sonderurlaub eines unverheirateten Beamten bei Geburt seines Kindes

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Urlaubsrecht: Sonderurlaub aus Anlass einer Geburt auch für Nichtverheiratete möglich

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Sonderurlaub bei Niederkunft auch für Nichtverheiratete?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Sonderurlaub auch bei Geburt eines nichtehelichen Kindes

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sonderurlaub bei Geburt: Auch für Nichtverheiratete!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unverheirateter Beamter erhält Sonderurlaub wegen Geburt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sonderurlaub aus Anlass einer Geburt auch für Nichtverheiratete möglich - Niederkunft der Lebenspartnerin kann als "anderer wichtiger persönlicher Grund" der Sonderurlaubsverordnung angesehen werden

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12
    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, ggf. auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (vgl. zur Vorgängerregelung BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 -, juris, Rn. 16).

    Soweit der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG auch die Lebensgemeinschaft der in nichtehelicher Gemeinschaft lebenden Eltern mit ihrem Kind umfasst, wird er aufgrund der anderweitigen Möglichkeiten zur Anwesenheit jedenfalls durch die auf sachlichen Gründen beruhende Nichtgewährung von bezahltem Sonderurlaub nicht wesentlich berührt, ebenso wenig der Schutz der Mutter nach Art. 6 Abs. 4 und der unehelichen Kinder nach Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. zur Vorgängerregelung BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20).

    Vielmehr rechtfertigen Unterschiede der Fallgestaltungen im Lichte des Art. 33 Abs. 5 GG zugleich ihre unterschiedliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG (so auch zur Vorgängerregelung BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20).

    Der relevante Unterschied besteht aufgrund der rechtlichen Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB; so auch zur Vorgängerregelung des § 12 Abs. 3 SUrlV: BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20) und Lebenspartnerschaft (§ 2 Lebenspartnerschaftsgesetz).

    Darüber hinaus findet sich ein weiterer Rechtfertigungsgrund nicht nur in der Pflichtenstellung der Partner, sondern auch in der in aller Regel zweifelsfreien Feststellbarkeit und der rechtlichen Abgrenzung des Vorliegens einer Ehe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20).

    Soweit er vorbringt, dass durch die Geburt des Kindes gerade Verpflichtungen geschaffen würden und es sich somit um eine der Ehe vergleichbar verpflichtende Beziehung handele, verkennt er, dass die Vorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 SUrlV und damit auch die Ungleichbehandlung gerade an den rechtlichen Status der Paarbeziehung anknüpft und daher auch durch das Differenzierungskriterium der gesetzlichen Beistandspflicht gegenüber der Partnerin gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 19f.).

    Angesichts der sonstigen Möglichkeiten der Freistellung (Erholungsurlaub, Sonderurlaub ohne Bezüge) wird der Beamte hierdurch auch nicht in eine unzumutbare Situation gebracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O.), so dass auch aus diesem Grund eine Ermessensreduzierung ausscheidet.

  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12
    Er kann dann zwar den Sonderurlaub nicht mehr antreten, wohl aber auf diese Weise die Rechtswirkungen eines Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge bzw. eines Erholungsurlaubs beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 2 C 4.05 -, juris, Rn. 9, und Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84

    Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12
    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht, so dass Ausnahmen hiervon eng auszulegen sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 1975 - BVerfG 2 BvR 193.74 -, juris, Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 2 C 8.84 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12
    Die Ehe ist nach wie vor die rechtlich verfasste Paarbeziehung von Mann und Frau, in der die gegenseitige Solidarität nicht nur faktisch gelebt wird, solange es gefällt, sondern rechtlich eingefordert werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerfG 1 BvL 5/03 -, juris, Rn. 37).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 4.05

    Arbeitszeit der Beamten; sog. Arbeitszeitverkürzungstag, rückwirkende Aufhebung;

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12
    Er kann dann zwar den Sonderurlaub nicht mehr antreten, wohl aber auf diese Weise die Rechtswirkungen eines Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge bzw. eines Erholungsurlaubs beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 2 C 4.05 -, juris, Rn. 9, und Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 -, juris, Rn. 14).
  • VG Gera, 27.05.2016 - 1 K 850/14
    Etwas anderes gilt dann, wenn der Beamte - wie hier - im fraglichen Zeitraum tatsächlich keinen Dienst geleistet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1987 - 2 C 12/85 - VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 K 158/12 -, jeweils zitiert nach juris).

    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, ggf. auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 2 C 28/96 -, zitiert nach juris; VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 K 158.12 -, m. w. N. a. a. O.).

    Weitere, einzelfallbezogene Gründe für eine Ermessensreduzierung sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 K 158/12 -, a. a. O.).

  • VG Gera, 23.04.2020 - 1 K 517/19

    Sonderurlaub für die European Police & Fire Games

    In diesem Fall können bei einer nachträglichen Gewährung von Sonderurlaub die Rechtswirkungen einer sonstigen Freistellung beseitigt werden (vgl. VG Gera, Urteil vom 27. Mai 2016 - 1 K 850/14 Ge - BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1987 - 2 C 12/85 - VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 K 158/12 -, jeweils zitiert nach juris).

    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, ggf. auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung (vgl. VG Gera, Urteil vom 27. Mai 2016 - 1 K 850/14 Ge - juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 2 C 28/96 - und VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 K 158.12 -).

  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
    Der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach sich dem Wortlaut der Regelbeispiele keine abschließende Regelung für die Geburt eines Kindes entnehmen lasse - vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 K 158.12 -, juris Rn. 29 ff. -, schließt sich das erkennende Gericht nicht an.
  • VG Berlin, 09.10.2015 - 7 L 816.15

    Bezirksverordneter: Vietnam-Reise keine staatsbürgerliche Pflicht

    Zwar kann er den Sonderurlaub wegen dessen Zweckgebundenheit nicht nachträglich antreten, jedoch kann der Antragsteller die Rechtswirkungen einer rechtswidrigen Sonderurlaubsversagung und eines deshalb über Gebühr erfolgten Inanspruchnahme von Erholungsurlaub rückwirkend beseitigen lassen, indem er dessen nachträgliche Gutschrift beantragt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 2 C 4.05 -, juris, Rn. 9; Urteil der Kammer vom 26. Februar 2014 - VG 7 K 158.12 - n.rkr.).
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