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   FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14   

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https://dejure.org/2014,52644
FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14 (https://dejure.org/2014,52644)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.10.2014 - 7 K 158/14 (https://dejure.org/2014,52644)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - 7 K 158/14 (https://dejure.org/2014,52644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Änderung eines bestandskräftigen Bescheids nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO nach planmäßigem Abschluss des Bauvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuer: Einheitliches Vertragswerk - Änderung bestandskräftiger Bescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer: Einheitliches Vertragswerk - Änderung bestandskräftiger Bescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung eines bestandskräftigen Grunderwerbsteuer-Bescheids nach dem planmäßigen Abschluss eines Bauvertrages

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Änderungsbefugnis beim einheitlichen Vertragswerk

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2197
  • EFG 2015, 1741
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.03.2012 - II R 57/10

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht - Erkennbarkeit eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    Durch die Erteilung des Bauauftrages sei jedoch aus dem Grundstückserwerb (bei dem es geblieben wäre, wenn kein Bauauftrag erteilt worden wäre), rückwirkend ein Erwerb eines einheitlichen Leistungsgegenstandes geworden, der anders als bisher erfolgt zu besteuern gewesen sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 28. März 2012, II R 57/10).

    Die Hinnahme des vorbereiteten Geschehensablaufs begründe zwar den Tatbestand des einheitlichen Vertragswerks, gleichwohl sei verfahrensrechtlich - im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - erst durch den Auftrag der Sachverhalt mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit verändert worden (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 28. März 2012 II R 57/10).

    Es muss "ein Ereignis ein (treten), das auf den Zeitpunkt des Erwerbs zurückwirkte und den Gegenstand des Erwerbsvorgangs nachträglich veränderte" (BFH-Urteil vom 28. März 2012, II R 57/10, BStBl II 2012, 920, BFHE 237, 460).

    Der Sachverhalt des Streitfalles unterscheidet sich insoweit auch von dem vom BFH mit Urteil vom 28. März 2012 (II R 57/10) entschiedenen Fall, in dem erst 19 Monate nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages ein Generalunternehmervertrag geschlossen wurde und das FA vom Vorliegen der Voraussetzungen eines einheitlichen Vertragswerks erst aufgrund einer Außenprüfung Kenntnis erlangt hatte.

    Das Gericht lässt gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 28. März 2012 (II R 57/10) die Revision zu.

  • BFH, 19.06.2013 - II R 3/12

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    "Ergibt sich ... aus weiteren Vereinbarungen, die mit diesem Rechtsgeschäft" (des Grundstückskaufvertrages) "in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand" (BFH-Urteile vom 19. Juni 2013 II R 3/12, BStBl II 2013, 965; vom 27.09.2012 II R 7/12, BStBl II 2013, 86, jeweils m.w.N.).

    "Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird ... auch indiziert, wenn der Veräußerer dem Erwerber vor Abschluss des Kaufvertrags über das Grundstück aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot später annimmt" (BFH-Urteile vom 19.06.2013 II R 3/12 und 27.09.2012 II R 7/12 a.a.O., m.w.N.).

    Dabei ist es "nicht erforderlich, dass das Angebot der Veräußererseite in einem Schriftstück und zu einem einheitlichen Gesamtpreis unterbreitet wird ... Entscheidend ist vielmehr, dass die Veräußererseite das Angebot zur Bebauung des Grundstücks bis zum Abschluss des Grundstückskaufvertrags abgegeben und der Erwerber das Angebot später unverändert oder lediglich vom Umfang her mit geringen Abweichungen, die den Charakter der Baumaßnahmen nicht verändern, angenommen hat" (BFH-Urteile vom 19.06.2013 II R 3/12 und 27.09.2012 II R 7/12 a.a.O., m.w.N.).

    Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf - wie im Streitfall -, so dass sich die Ansprüche des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks und auf Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich gegen verschiedene Personen richten, ist "entscheidend ... insoweit, dass (auch) der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht miteinbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Erwerbsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen ... Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen entweder personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich eng verbunden sind ... oder aufgrund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten oder durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrags als auch der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken ..., insbesondere Angebote über Grundstück und Bebauung abgeben" (BFH-Urteile vom 19.06.2013 II R 3/12 und 27.09.2012 II R 7/12 a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 27.09.2012 - II R 7/12

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    "Ergibt sich ... aus weiteren Vereinbarungen, die mit diesem Rechtsgeschäft" (des Grundstückskaufvertrages) "in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand" (BFH-Urteile vom 19. Juni 2013 II R 3/12, BStBl II 2013, 965; vom 27.09.2012 II R 7/12, BStBl II 2013, 86, jeweils m.w.N.).

    "Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird ... auch indiziert, wenn der Veräußerer dem Erwerber vor Abschluss des Kaufvertrags über das Grundstück aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot später annimmt" (BFH-Urteile vom 19.06.2013 II R 3/12 und 27.09.2012 II R 7/12 a.a.O., m.w.N.).

    Dabei ist es "nicht erforderlich, dass das Angebot der Veräußererseite in einem Schriftstück und zu einem einheitlichen Gesamtpreis unterbreitet wird ... Entscheidend ist vielmehr, dass die Veräußererseite das Angebot zur Bebauung des Grundstücks bis zum Abschluss des Grundstückskaufvertrags abgegeben und der Erwerber das Angebot später unverändert oder lediglich vom Umfang her mit geringen Abweichungen, die den Charakter der Baumaßnahmen nicht verändern, angenommen hat" (BFH-Urteile vom 19.06.2013 II R 3/12 und 27.09.2012 II R 7/12 a.a.O., m.w.N.).

    Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf - wie im Streitfall -, so dass sich die Ansprüche des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks und auf Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich gegen verschiedene Personen richten, ist "entscheidend ... insoweit, dass (auch) der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht miteinbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Erwerbsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen ... Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen entweder personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich eng verbunden sind ... oder aufgrund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten oder durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrags als auch der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken ..., insbesondere Angebote über Grundstück und Bebauung abgeben" (BFH-Urteile vom 19.06.2013 II R 3/12 und 27.09.2012 II R 7/12 a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 25.01.2017 - II R 19/15

    Vorliegen eines einheitlichen, aus Grundstück und Gebäude bestehenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    Revision eingelegt - BFH-Az.: II R 19/15.
  • BFH, 29.07.2009 - II R 58/07

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei 19 Monate nach dem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    Unter sinngemäßer Anwendung der Tz. 41.1 des Anwendungserlasses zu § 173 AO könne die Verletzung der Mitwirkungspflicht durch die Steuerpflichtigen nicht zum Nachteil des FA gereichen (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 33/13 und BFH-Urteile vom 26. Februar 2009 II R 4/08 und vom 27. Juli 2009 II R 58/07).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 33/13

    Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    Unter sinngemäßer Anwendung der Tz. 41.1 des Anwendungserlasses zu § 173 AO könne die Verletzung der Mitwirkungspflicht durch die Steuerpflichtigen nicht zum Nachteil des FA gereichen (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 33/13 und BFH-Urteile vom 26. Februar 2009 II R 4/08 und vom 27. Juli 2009 II R 58/07).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand - Bauvertrag als nachträglich bekannt gewordene

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    "Die nachträgliche Änderung eines Sachverhalts, der einem Steuerbescheid zu Grunde lag, stellt kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar, wenn der Steuerbescheid von vornherein rechtswidrig war und nicht erst durch die Sachverhaltsänderung in die Rechtswidrigkeit hineingewachsen ist" (BFH-Urteil vom 5. Mai 2011, IV R 7/09, BFH/NV 2011, 2007).
  • BFH, 26.02.2009 - II R 4/08

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht - Einbeziehung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    Unter sinngemäßer Anwendung der Tz. 41.1 des Anwendungserlasses zu § 173 AO könne die Verletzung der Mitwirkungspflicht durch die Steuerpflichtigen nicht zum Nachteil des FA gereichen (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 33/13 und BFH-Urteile vom 26. Februar 2009 II R 4/08 und vom 27. Juli 2009 II R 58/07).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    Gegenstand der auf die Grundstücksübereignung abzielenden Vereinbarungen kann jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nicht nur das Grundstück in dem Zustand sein, den es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat, sondern auch der (künftige) Zustand, in den es erst zu versetzen ist (BFH, Urteile vom 27.10.1999 II R 17/99, BStBl II 2000, 34, BFHE 189, 550; vom 15.03.2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240, jeweils mit weiteren Nachweisen - m.w.N.-).
  • BFH, 28.07.1993 - II R 66/90

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14
    Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf- und Bauvertrag besteht auch dann, wenn der Grundstückserwerber aufgrund von vorherigen Absprachen oder faktischen Zwängen in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt ist (BFH, Urteil vom 21. April 1999, II R 29/98, BFH/NV 1999, 1507; Urteil vom 28. Juli 1993 II R 66/90, BFH/NV 1994, 339).
  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Erwerb eines bebauten Grundstücks, mehrere Personen auf der Veräußererseite;

  • BFH, 21.04.1999 - II R 29/98
  • BFH, 25.01.2017 - II R 19/15

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Oktober 2014  7 K 158/14 aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1741 veröffentlicht.

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