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   VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20.TR   

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VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20.TR (https://dejure.org/2020,29040)
VG Trier, Entscheidung vom 24.09.2020 - 7 K 1592/20.TR (https://dejure.org/2020,29040)
VG Trier, Entscheidung vom 24. September 2020 - 7 K 1592/20.TR (https://dejure.org/2020,29040)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Genehmigung einer Werbetafel in Bernkastel-Kues

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die beleuchtete Werbetafel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Koblenz, 28.07.2009 - 7 K 13/09

    Versagung der Genehmigung einer Werbeanlage im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    Insbesondere im Hinblick darauf, dass nach der Begründung des Bebauungsplans (Ziff. 2) gerade eine weitgehende Nutzungsvielfalt und die Ansiedlung von innerstadttypischen Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben im Erdgeschoss der jeweiligen Baukörper angestrebt wurde und gemäß der Aufgabenstellung für den vorangegangenen Wettbewerb die Funktionen Wohnen, Gewerbe, Kultur, Grün, Freizeit und Fremdenverkehr zu einem homogenen Ganzen zusammengeführt werden sollten, hätte der Ausschluss großflächiger, als eigenständige (gewerbliche) Hauptnutzung zu qualifizierender Werbeanlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 27.91 -, BVerwGE 91, 234; VG Osnabrück, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 2 A 57/02 -, Rn. 16, juris; VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO -, ESOVGRP) im gesamten Plangebiet, d. h. auch in den gewerblich geprägten Bereichen, jedoch einer näheren, schlüssigen Begründung bedurft.

    Der Blick auf Bernkastel-Kues ist vielmehr von der Burg aus auf eine Vielzahl von Fassaden der Stadt Bernkastel-Kues - auch außerhalb des Plangebietes - möglich (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO -, Rn. 36, juris).

    Insoweit können in auf § 88 Abs. 1 Nr. 2 LBauO beruhende Schutzbestimmungen insbesondere Bereiche einbezogen werden, die unmittelbar an die schützenswerten Objekte grenzen oder in einer besonderen Wechselwirkung mit diesen stehen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO -, Rn. 38, juris).

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    Insbesondere im Hinblick darauf, dass nach der Begründung des Bebauungsplans (Ziff. 2) gerade eine weitgehende Nutzungsvielfalt und die Ansiedlung von innerstadttypischen Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben im Erdgeschoss der jeweiligen Baukörper angestrebt wurde und gemäß der Aufgabenstellung für den vorangegangenen Wettbewerb die Funktionen Wohnen, Gewerbe, Kultur, Grün, Freizeit und Fremdenverkehr zu einem homogenen Ganzen zusammengeführt werden sollten, hätte der Ausschluss großflächiger, als eigenständige (gewerbliche) Hauptnutzung zu qualifizierender Werbeanlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 27.91 -, BVerwGE 91, 234; VG Osnabrück, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 2 A 57/02 -, Rn. 16, juris; VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO -, ESOVGRP) im gesamten Plangebiet, d. h. auch in den gewerblich geprägten Bereichen, jedoch einer näheren, schlüssigen Begründung bedurft.

    Angesichts ihrer Größe ist sie geeignet, ein Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 27/91 - juris).

    Fehlt es - wie hier - an einem derartigen Funktionszusammenhang, so stellt eine so genannte Fremdwerbung eine eigenständige "Hauptnutzung" gewerblicher Art dar, so dass sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Werbeanlage danach richtet, ob im fraglichen Bereich von der Art der Nutzung her eine gewerbliche Nutzung zulässig ist, wobei den Gemeinden im Hinblick auf die Zulassung gewerblicher Nutzungen die Steuerungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 5 bis 10 BauNVO zur Verfügung stehen (vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 13 K 3890/18

    Verbot von großflächiger Werbung und Fremdwerbung in einer gemeindlichen

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    Allein die nachvollziehbare Intention der Beigeladenen, Werbeanlagen insbesondere im Hinblick auf die Sicht von der Burg und der Mosel aus auf ein für das Auge des Betrachters angenehmes Maß zu begrenzen, kann im Rahmen der Verhältnismäßigkeit für ein derart inhomogenes Gebiet wie das vorliegende unter Zugrundelegung der eingangs dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein generelles Verbot großflächiger Fremdwerbung rechtfertigen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juni 2019 - 13 K 3890/18 -, Rn. 40, juris).

    noch zulässigen und damit größtmöglichen Geltungsbereich ermitteln (vgl. zu Vorstehendem: VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juni 2019, a. a. O., Rn. 36, juris).

  • VG Würzburg, 10.03.2015 - W 4 K 14.1137

    Die Lage des Baugrundstücks im Geltungsbereich einer städtebaulichen

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    Schließlich begründet auch der Umstand, dass ein Plangebiet im Sanierungsgebiet liegt (was jedenfalls bei Erlass des Bebauungsplans ausweislich dessen Begründung der Fall war) als solcher keine Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets, welche ein Verbot von großflächigen Fremdwerbeanlagen durch örtliche Bauvorschriften im Mischgebiet rechtfertigen könnte (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 10. März 2015 - W 4 K 14.1137 -, juris).

    Der Satzungsgeber hat nach alldem bei Erlass einer Werbeanlagen- oder Gestaltungssatzung die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen noch weitergehend, etwa nach Straßenzügen, abzustufen (vgl. zu Vorstehendem: VG Würzburg, Urteil vom 10. März 2015 - W 4 K 14.1137 -, Rn. 30, juris, m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    Der Bauherr hat nämlich kein schutzwürdiges Interesse an der Genehmigung eines Vorhabens, von dem ausgeschlossen ist, dass er es legal verwirklichen kann (vgl. zu entgegenstehendem Bauordnungsrecht: OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008, - 8 A 10942/08.OVG -, ESOVGRP).

    Demnach ist gemäß § 66 Abs. 4 S. 1 LBauO lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Vereinbarkeit mit örtlichen Bauvorschriften (§ 88 LBauO), § 52 LBauO und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, nicht aber die Vereinbarkeit mit bauordnungsrechtlichen Bestimmungen zu prüfen, denn die Bauaufsichtsbehörde ist nicht befugt, das ihr gesetzlich vorgegebene Prüfungsprogramm und damit die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu erteilende Baugenehmigungen zu erweitern (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 A 10587/07

    Baugenehmigungserteilung; Schlusspunkttheorie; Denkmalschutzrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    Liegen nicht alle für ein Vorhaben erforderlichen Genehmigungen vor, stehen dem Vorhaben bereits aus diesem (formalen) Grund sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegen, weshalb die Baugenehmigung nicht erteilt werden darf (vgl. zu § 70 LBauO: OVG RP, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 8 A 10587/07.OVG -, juris).
  • VG Darmstadt, 08.08.2018 - 2 K 1653/16

    Baugenehmigung für Werbetafel

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    Das Gericht verkennt nicht, dass Werbeanlagen nicht vollständig ausgeschlossen, sondern lediglich der Größe nach beschränkt werden, jedoch hat die Beigeladene gerade beim Ausschluss großflächiger Werbetafeln der planungsrechtlich bestimmten und tatsächlich vorhandenen baulichen Nutzung - insbesondere der gewerblichen Nutzung im Mischgebiet - nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 8. August 2018 - 2 K 1653/16.DA -, Rn. 34, juris; vgl. zum Verbot von Fremdwerbung in: VG Arnsberg, Urteil vom 27. November 2012 - 4 K 3242/11 -, Rn. 21, juris).
  • VG Osnabrück, 12.12.2003 - 2 A 57/02

    Abwägung; Ausfallstraße; Baugenehmigung; Bestimmtheitsgebot; Eigentum;

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    Insbesondere im Hinblick darauf, dass nach der Begründung des Bebauungsplans (Ziff. 2) gerade eine weitgehende Nutzungsvielfalt und die Ansiedlung von innerstadttypischen Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben im Erdgeschoss der jeweiligen Baukörper angestrebt wurde und gemäß der Aufgabenstellung für den vorangegangenen Wettbewerb die Funktionen Wohnen, Gewerbe, Kultur, Grün, Freizeit und Fremdenverkehr zu einem homogenen Ganzen zusammengeführt werden sollten, hätte der Ausschluss großflächiger, als eigenständige (gewerbliche) Hauptnutzung zu qualifizierender Werbeanlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 27.91 -, BVerwGE 91, 234; VG Osnabrück, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 2 A 57/02 -, Rn. 16, juris; VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO -, ESOVGRP) im gesamten Plangebiet, d. h. auch in den gewerblich geprägten Bereichen, jedoch einer näheren, schlüssigen Begründung bedurft.
  • VG Kassel, 16.12.2010 - 2 K 1191/09

    Gestaltungssatzung im Bebauungsplan

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    41, juris; vgl. VG Kassel, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 K 1191/09.KS -, Rn. 36, juris).
  • VG Trier, 31.05.2013 - 5 K 1306/12

    Zulässigkeit einer Fremdwerbeanlage in einem Sondergebiet

    Auszug aus VG Trier, 24.09.2020 - 7 K 1592/20
    Die Verfolgung derartiger gestalterischer Absichten, die für das restliche Gemeindegebiet in gleicher Weise zum Anlass für eine ähnliche Regelung genommen werden können, ist jedoch zum Erlass gestalterischer Festsetzungen nach § 88 Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 LBauO nicht ausreichend (vgl. VG Trier, Urteil vom 31. Mai 2013 - 5 K 1306/12.TR -, Rn.
  • VG München, 15.12.2005 - M 11 K 05.310
  • VG Koblenz, 13.09.2012 - 7 K 54/12

    Zur Wirksamkeit des von einer Gemeinde in einer örtlichen Bauvorschrift

  • VG Arnsberg, 27.11.2012 - 4 K 3242/11

    Rechtmäßigkeit der Anbringung einer Plakatwerbetafel im Euroformat an einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 C 11347/09

    Rechtmäßigkeit einer Gestaltungssatzung betreffend Werbeanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 8 K 1936/04

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Einzelhandelsbetriebs unter 800

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1997 - 5 S 3509/95

    Zulässigkeit eines Schafstalls im Außenbereich unabhängig vom Bestehen eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 5 S 1798/95

    Wegen eines in der Baugenehmigung aufgeführten - zivilrechtlich zu beurteilenden

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1984 - 3 S 352/84

    Verpflichtungsklage - Baugenehmigung - fehlende privatrechtliche Einwilligung

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