Rechtsprechung
FG München, 12.03.1997 - 7 K 2114/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ermittlung des Gewerbeertrags; Begriff der "Mehrmütterorganschaft"; Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzung für den Verlustabzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 12.03.1997 - 7 K 2114/95
- BFH, 24.03.1998 - I R 43/97
- BFH, 09.06.1999 - I R 43/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 14.04.1993 - I R 128/90
Steuerrechtliche Anerkennung und Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90
Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.06.1990 - I R 183/85
Gewerbeverluste der Organgesellschaft können auch nach Beendigung der Organschaft …
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- BFH, 27.06.1990 - I R 62/89
Zur Beendigung der wirtschaftlichen Eingliederung bei Auflösung und Abwicklung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.09.1990 - X R 20/89
Voraussetzungen für den Verlustvortrag nach § 10a GewStG, wenn ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.01.1994 - IV R 137/91
GbR - Betriebsaufspaltung - KG - Verlustabzug - Gewerbesteuer - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.05.1988 - I B 8/88
Bildung von Rückstellungen für Gewinnzusagen an Mitarbeiter - Volle Abschreibung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses - …
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- FG München, 19.11.2003 - 7 K 3723/03
Abzugsfähigkeit von auf den verbleibenden Gesellschafter einer …
Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesfinanzhof (BFH) das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 12. März 1997 7 K 2114/95 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.Zu Unrecht habe das angefochtene und in der Revisionsinstanz aufgehobene erstinstanzliche Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 1997 7 K 2114/95 hinsichtlich des ersten Sachverhaltskomplexes für die Frage der Unternehmensidentität eine Gesamtbetrachtung der Unternehmen aller GbR-Gesellschafter vorgenommen und auf die fortbestehende "Bündelung" in der Mehrmütter-GbR abgestellt.
In Anbetracht dieser "mehrfachen Abhängigkeit" wäre es gekünstelt, im Rahmen der Unternehmensidentität auf eine isolierte (nur gesetzlich fingierte) Tätigkeit der Mehrmütter-Personengesellschaften und eine insoweit erforderliche Eingliederung (so der Senat in seiner Entscheidung vom 12. März 1997 7 K 2114/95) abzustellen; statt dessen ist im Streitfall davon auszugehen, dass in dem Maße, in dem die Mehrmütter-Personengesellschaften in die Unternehmen ihrer Gesellschafterinnen eingegliedert waren, auch eine Prägung der Organträger-GbRs durch die gewerblich tätigen Gesellschafterinnen erfolgt ist.
- BVerfG, 10.07.2009 - 1 BvR 1416/06
Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Übertragung von Verlusten einer …
Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg (Finanzgericht München , Urteil vom 12. März 1997 - 7 K 2114/95 -, EFG 1997, S. 1036).