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   FG Düsseldorf, 26.02.2014 - 7 K 2180/13 E   

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https://dejure.org/2014,27144
FG Düsseldorf, 26.02.2014 - 7 K 2180/13 E (https://dejure.org/2014,27144)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2014 - 7 K 2180/13 E (https://dejure.org/2014,27144)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 7 K 2180/13 E (https://dejure.org/2014,27144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Termingeschäften i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a EStG - Abziehbarkeit von Optionsprämien als Werbungskosten bei Verfall der Option

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfallene Call-Option kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verlust aus wertlos gewordenen Forderungen aus Termingeschäften führt zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Verlusts aus einer verfallenen Call-Option

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Verlusts aus einer verfallenen Call-Option

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung des Verlusts aus einer verfallenen Call-Option - Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Einkommensteuererklärung anzuerkennen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2710
  • EFG 2014, 2027
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.09.2012 - IX R 50/09

    Prämien wertlos gewordener Optionen als Werbungskosten bei einem Termingeschäft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.02.2014 - 7 K 2180/13
    Den aus diesen Geschäften entstandenen Verlust machten die Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 26.9.2012 IX R 50/09, BStBl II 2013, 231 als negative Einkünfte nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a EStG geltend.

    Das Gesetz erfasst mit dem Barausgleich nicht nur eine positive Differenz, sondern folgerichtig auch eine negative Differenz als Verlust, Vorteil ist auch der Nachteil, soweit er auf den Basisgeschäft beruht (ständige Rechtsprechung des BFH zum insoweit gleichlautenden § 23 Absatz ein S. 1 Nr. 4 EStG, siehe hierzu BFH Urteil BFH IX R 50/09 50, a.a.O.

  • BFH, 12.01.2016 - IX R 50/14

    Option, Verfall einer Option, Werbungskosten im Zusammenhang mit einem

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26. Februar 2014  7 K 2180/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 2027 veröffentlichten Urteil führte das Finanzgericht (FG) u.a. aus, es sei ein Verlust i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG in Höhe der Anschaffungskosten für die verfallenen Optionen zu berücksichtigen.

  • FG Niedersachsen, 28.10.2015 - 3 K 420/14

    Berücksichtigung von Verlusten aus verfallenen Aktienoptionen bei

    Nach diesen Maßstäben ist der Aufwand des Klägers für den Erwerb der Optionen als Erwerbsaufwand bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen (im Ergebnis ebenso bereits FG Düsseldorf, Urteil vom 26. Februar 2014 7 K 2180/13 E, EFG 2014, 2027 [Revisionsverfahren IX R 50/14], FG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2014, 1 K 3740/13 E, EFG 2014, 1580 [Revisionsverfahren IX R 49/14] und Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 9. Oktober 2013 3 K 1059/11, EFG 2014, 1305 [Revisionsverfahren IX R 48/14] jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 25.02.2015 - 15 K 4038/13

    Minderung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in einem

    Diese Auffassung hat das FG Düsseldorf auch mit Urteil vom 26.02.2014 7 K 2180/13 E (EFG 2014, 2027) vertreten (Revision VIII R 45/14; ebenfalls betreffend den Zeitraum nach Einführung der Abgeltungssteuer).
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