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   VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 2282/08.F (3)   

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https://dejure.org/2009,20346
VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 2282/08.F (3) (https://dejure.org/2009,20346)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.06.2009 - 7 K 2282/08.F (3) (https://dejure.org/2009,20346)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 7 K 2282/08.F (3) (https://dejure.org/2009,20346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Auskunft und Akteneinsicht zu Behördenvorgängen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Informationen zur Wahrnehmung der Rechte von Aktionären auf der nächsten Hauptversammlung als Grund für die Akteneinsicht

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Aufsichtsaufgaben, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Aufsichtsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Verpflichtung der BaFin zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG ab

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    BaFin ist nur eingeschränkt zu Informationen verpflichtet

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Verpflichtung der BaFin zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG ab

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 19.03.2008 - 7 E 4067/06

    Informationsfreiheitsanspruch und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 2282/08
    Hinsichtlich der Bedeutung des § 9 Abs. 1 KWG für § 3 Nr. 4 IFG, seine Reichweite und seinen Umfang hat die Kammer bereits in dem Urteil vom 19.03.2008 (Az.: 7 E 4067/06(1)) folgendes ausgeführt und hält daran fest:.
  • VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07

    Zugang zu Informationen durch das Bundesministerium der Finanzen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 2282/08
    Soweit die Beklagte sich auf das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 03.12.2008 (Az.: VG 2 A 132/07) bezieht, wonach nachteilige Auswirkungen im Sinne von § 3 Nr. 1 IFG schon dann vorliegen würden, wenn sich das Bekanntwerden der begehrten Information negativ oder ungünstig auswirken könne und an die Wahrscheinlichkeit eines Nachteils nur geringe Anforderungen zu stellen sei, je folgenschwerer die möglicherweise eintretende Beeinträchtigung sei, vermag die Kammer dieser Auslegung des § 3 Nr. 1 Buchstabe d) IFG nicht zu folgen.
  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 2282/08
    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 23.01.2008 (Az.: 7 E 3280/06(V), NVwZ 2008, 1384) ausgeführt hat, wurde bei dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes in Kenntnis der u. a. der Beklagten übertragenen und für das Gemeinwesen wichtigen Aufgaben der Finanzaufsicht insoweit keine umfassende oder partielle Bereichsausnahme vorgesehen.
  • VG Minden, 17.12.2010 - 10 L 690/10

    Aussagegenehmigung nach § 376 Zivilprozessordnung (ZPO) als begünstigender

    Jedoch handelt es sich bei § 9 KWG um eine bereichsbezogene Regelung zur Konkretisierung der allgemeinen Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, 58 vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 02. März 2010 - 6 A 1684/08 - VG Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Juni 2009 - 7 K 2282/08.F (3), jeweils nachzulesen bei juris; ferner VG Berlin, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VG 28 L 177.10 -, 59.

    71 vgl. VG Frankfurt am Main, Urteile vom 28. Januar 2008 - 7 K 4037/07.F - und vom 17. Juni 2009 - 7 K 2282/08.F (3) -, jeweils in juris.

  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 1496/09

    Informationsbegehren; Veränderung der Meldeschwellen nach § 21 WpHG;

    Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten reicht demgegenüber nicht aus, um der Klägerin den begehrten Informationszugang zu verwehren (vgl. dazu auch VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2010 - 6 A 1832/09, sowie Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 - 7 K 2282/08.f(3)).
  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 243/09

    Informationszugang; Auswirkungen auf staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren

    Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkung auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten reicht demgegenüber nicht aus, um dem Kläger den begehrten Informationszugang zu verwehren (vgl. dazu auch: VGH Kassel, Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1832/09 sowie Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 7 K 2282/08.F(3)).
  • VG Schleswig, 27.02.2012 - 8 A 207/11
    Da die Rechtsprechung der Gesetzeslage vor Erlass der Informationsfreiheitsgesetze entnommen hat, dass ein genereller Ausschluss einer Akteneinsicht heutzutage nicht mehr gerechtfertigt werden kann und daher ein Anspruch auf ermessensgerechte Entscheidung angenommen wird, kann eine Akteneinsicht auf der Grundlage der weitergehenden jetzigen Rechtslage, die einen voraussetzungslosen Zugang zu Informationen gewährleistet, also ohne dass berechtigte Interessen geltend gemacht werden (vgl. zB Verwaltungsgericht Frankfurt, U.v. 17.6.2009 - 7 K 2282/08.F (3) - juris), mit sachgerechten Gründen nur dann abgelehnt werden, wenn Gesichtspunkte vorliegen, die dem berechtigten Anliegen des Antragstellers entgegenstehen und diese überwiegen.
  • VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA

    Auch die etwaige Intention der Verbesserung der Chancen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung spricht allein ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten (BeckOK/Sicko a.a.O. § 9 IFG Rn. 46 unter Verweis auf VG Frankfurt a. M., U. v. 17.6.2009 - 7 K 2282/08.F).
  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 7 K 4497/10
    Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten reicht nicht aus, um den Klägern den begehrten Informationszugang zu verwehren (vgl. dazu auch: VGH Kassel, Beschluss vom 02.03.2010 6 A 1832/09, NVwZ 2010, 1112 L, sowie VG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.06.2009 - 7 K 2282/08.F, BeckRS 2009, 16210).
  • VG Frankfurt/Main, 28.06.2012 - 7 K 3808/11
    Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten reicht nicht aus, um dem Kläger den begehrten Informationszugang zu verwehren (vgl. dazu auch: VGH Kassel, Beschluss vom 02.03.2010 6 A 1832/09, NVwZ 2010, 1112 L, sowie VG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.06.2009 - 7 K 2282/08.F, BeckRS 2009, 16210).
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