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   FG Düsseldorf, 12.10.2011 - 7 K 2296/11 E   

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https://dejure.org/2011,11829
FG Düsseldorf, 12.10.2011 - 7 K 2296/11 E (https://dejure.org/2011,11829)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2011 - 7 K 2296/11 E (https://dejure.org/2011,11829)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 7 K 2296/11 E (https://dejure.org/2011,11829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten i.R. der Einkommensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kinderbetreuungskosten: Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für 9 Monate wegen Arbeitslosigkeit - Wirtschaftlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten werden auch ohne Job berücksichtigt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten - auch ohne Job berücksichtigen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuer und Kinderbetreuungskosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten können auch im Hinblick auf die zukünftige Aufnahme einer Tätigkeit berücksichtigt werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kinderbetreuungskosten bei späterer Arbeitsaufnahme

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten für Arbeitslose steuerlich absetzbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Hinblick auf die zukünftige Aufnahme einer Tätigkeit - Aufwendungen für die Kinderbetreuung auch für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit möglich

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 832
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.10.2011 - 7 K 2296/11
    Ob diese Auslegung oder Anwendung richtig ist, unterliegt der vollumfänglichen gerichtlichen Überprüfung (BFH vom 31. Oktober 1990 I R 3/86 BStBl II 1991, 610; vgl. auch FG München vom 5. Dezember 2006 12 K 23/06 EFG 2007, 776).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.10.2011 - 7 K 2296/11
    Die Aufwendungen müssen durch die Erwerbstätigkeit (mit-)veranlasst sein; eine gewisse private Mitveranlassung - nämlich durch die elterliche Entscheidung für Kinder, die eine Betreuung erst erforderlich macht (vgl. BVerfG Beschluss vom 16. März 2005 2 BvL 7/00 BVerfGE 112, 268, NJW 2005, 2448) - ist typisch und für die Frage der Abzugsfähigkeit nicht schädlich (Schmidt/Loschelder § 9 c EStG Tz. 15).
  • FG München, 05.12.2006 - 12 K 23/06

    Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergeldes für das laufende

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.10.2011 - 7 K 2296/11
    Ob diese Auslegung oder Anwendung richtig ist, unterliegt der vollumfänglichen gerichtlichen Überprüfung (BFH vom 31. Oktober 1990 I R 3/86 BStBl II 1991, 610; vgl. auch FG München vom 5. Dezember 2006 12 K 23/06 EFG 2007, 776).
  • FG Schleswig-Holstein, 22.05.2014 - 1 K 1/13

    Abzugsfähigkeit der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten ab 2009 gem. § 9c

    Zwar mag mit zunehmender Zeitdauer der Begründungsaufwand steigen, der erforderlich ist, um den tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang der Betreuungskosten mit der (neuen) Erwerbstätigkeit darzulegen und zu beweisen; allein der Zeitablauf schließt einen solchen Zusammenhang aber nicht von vornherein aus (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Oktober 2011 7 K 2296/11 E, EFG 2012, 832; Heinicke in Schmidt, EStG, 32. A., § 9c Rz. 8; Heger in Blümich, EStG und KStG, § 9c EStG Rz. 32; Steiner in Lademann, EStG, § 9c Rz. 24; a.A. - zulässige Typisierung - Krömker in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 9c EStG Rz. 12; wohl auch - allerdings ohne Begründung - Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 9c Rz. 125; unklar Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 10. A., § 9c Rz. 24 und Rz. 16).
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