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   VG Berlin, 24.03.2011 - 7 K 235.09   

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https://dejure.org/2011,27525
VG Berlin, 24.03.2011 - 7 K 235.09 (https://dejure.org/2011,27525)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.03.2011 - 7 K 235.09 (https://dejure.org/2011,27525)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. März 2011 - 7 K 235.09 (https://dejure.org/2011,27525)
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  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2011 - 7 K 235.09
    Bis einschließlich 14. Februar 2009 galt diesbezüglich die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV), auch wenn diese gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstieß und nichtig war (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts seit seinem Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - Juris Rn. 9 ff.).

    Einer Grundlage durch ein formelles Gesetz bedarf es, weil die Beihilfevorschriften für die Wahrung eines verfassungsgemäßen Alimentationsniveaus herausragende Bedeutung haben; die wesentlichen Regelungen müssen vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst verantwortet werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 92/09 - Juris; Urteile vom 20. März 2008 - 2 C 49/07 - BVerwGE 131, 20; vom 17. Juni 2004 - 2 C 50/02 - BVerwGE 121, 103; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 10 S 2821/09 - Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2010 - 10 S 2821/09

    Zum Ausschluss von Beihilfeansprüchen wegen Nichterfüllung der allgemeinen

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2011 - 7 K 235.09
    Einer Grundlage durch ein formelles Gesetz bedarf es, weil die Beihilfevorschriften für die Wahrung eines verfassungsgemäßen Alimentationsniveaus herausragende Bedeutung haben; die wesentlichen Regelungen müssen vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst verantwortet werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 92/09 - Juris; Urteile vom 20. März 2008 - 2 C 49/07 - BVerwGE 131, 20; vom 17. Juni 2004 - 2 C 50/02 - BVerwGE 121, 103; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 10 S 2821/09 - Juris).

    Also muss dies erst recht für den vollständigen Ausschluss der Beihilfegewährung gelten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 10 S 2821/09 - Juris Rn. 24).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2011 - 7 K 235.09
    Einer Grundlage durch ein formelles Gesetz bedarf es, weil die Beihilfevorschriften für die Wahrung eines verfassungsgemäßen Alimentationsniveaus herausragende Bedeutung haben; die wesentlichen Regelungen müssen vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst verantwortet werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 92/09 - Juris; Urteile vom 20. März 2008 - 2 C 49/07 - BVerwGE 131, 20; vom 17. Juni 2004 - 2 C 50/02 - BVerwGE 121, 103; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 10 S 2821/09 - Juris).
  • VG Berlin, 08.12.2010 - 5 K 219.10

    Beihilferecht: völliger Ausschluss der Beihilfe bei fehlendem

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2011 - 7 K 235.09
    Ein solches muss nach Art. 64 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin bzw. nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen (ebenso VG Berlin, Urteil vom 8. Dezember 2010 - VG 5 K 219.10 - amtlicher Urteilsabdruck S. 4 f.).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2011 - 7 K 235.09
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfen verlangt werden (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 C 35.04 - Juris Rn. 11).
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