Weitere Entscheidung unten: VG Arnsberg, 02.08.2010

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   FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09   

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https://dejure.org/2010,21894
FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09 (https://dejure.org/2010,21894)
FG Hessen, Entscheidung vom 29.04.2010 - 7 K 2390/09 (https://dejure.org/2010,21894)
FG Hessen, Entscheidung vom 29. April 2010 - 7 K 2390/09 (https://dejure.org/2010,21894)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 1 S 1 Nr 1 EnergieStG, EG, Art 3 EGRL 30/2003, § 2a MinöStG, § 50 Abs 3 S 3 EnergieStG
    Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes durch § 50 EnergieStG i.d.F. vom 18.12.2006 im Einzelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umweltfreundlich hergestellter Kraftstoff aus einem Gemisch aus Pflanzenöl und fossilem Diesel mit dem Zusatz von wenigen Prozenten Additiven als geeignete Beimischnung zum Dieselkraftstoff i. R.d. Biokraftstoffquotenregelung; Abschaffung einer Steuerbegünstigung von ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Aufhebung eines Steuerbescheides für Pflanzenölkraft wegen Verstößes gegen den Vetrauensschutz FG Hessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 50 Abs. 1 EnergieStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung; Verfassungsmäßigkeit; Gemeinschaftsrechtswidrig; Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; Gesetzesänderung; Übergangsregelung; Energiesteuergesetz; Biokraftstoff; Steuerbefreiung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 50 Abs. 1 EnergieStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09
    Die von Unternehmen und Unternehmern aus dem Bereich der Biodieselbranche erhobene Verfassungsbeschwerde wurde durch Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (1 BvR 1031/07) zurückgewiesen.

    In dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 1031/07 sei deutlich hervorgehoben worden, dass die Gesetzeslage von Anbeginn an durch mehrfache Änderungen, Ankündigungen eines Systemwechsels und Überprüfungsvorbehalte als Vertrauensgrundlage für Investitionen in ihrer Verlässlichkeit eingeschränkt gewesen sei.

    56 Dieses Verständnis des Vertrauensschutzes entspricht auch den Grundsätzen, wie sie das Bundesverfassungsgericht in dem Nichtannahmebeschluss 1 BvR 1031/07 entwickelt hat.

  • FG Hessen, 08.05.2008 - 7 K 3015/07

    Änderung von § 50 EnergieStG durch das BiokraftQuG - Beimischungen bzw.

    Auszug aus FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09
    3 Der Senat hatte mit Beschluss vom 8. Mai 2008 das damals unter dem Aktenzeichen 7 K 3015/07 anhängig gewesene Klageverfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel 234 EG um Beantwortung folgender Fragen ersucht:.

    Es haben dem Senat bei seiner Entscheidung ferner die Gerichtsakten zum Verfahren 7 K 3015/07, die Verwaltungsunterlagen, die Gerichtsakten zu den Verfahren 7 V 2274/07, 7 V 2561/07, 7 V 2514/08 sowie 7 V 2919/08 und die Jahresabschlüsse der Klägerin für die Jahre 2005 bis einschließlich 2007 sowie des Unternehmen A für die Jahre 2005 bis einschließlich 2008 vorgelegen.

  • FG Hessen, 22.10.2008 - 7 V 2514/08

    Zulässigkeit eines wiederholenden Antrags auf Aussetzung der Vollziehung:

    Auszug aus FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09
    Es haben dem Senat bei seiner Entscheidung ferner die Gerichtsakten zum Verfahren 7 K 3015/07, die Verwaltungsunterlagen, die Gerichtsakten zu den Verfahren 7 V 2274/07, 7 V 2561/07, 7 V 2514/08 sowie 7 V 2919/08 und die Jahresabschlüsse der Klägerin für die Jahre 2005 bis einschließlich 2007 sowie des Unternehmen A für die Jahre 2005 bis einschließlich 2008 vorgelegen.
  • FG Hessen, 02.10.2007 - 7 V 2274/07

    Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Änderung von § 50 EnergieStG durch das

    Auszug aus FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09
    Es haben dem Senat bei seiner Entscheidung ferner die Gerichtsakten zum Verfahren 7 K 3015/07, die Verwaltungsunterlagen, die Gerichtsakten zu den Verfahren 7 V 2274/07, 7 V 2561/07, 7 V 2514/08 sowie 7 V 2919/08 und die Jahresabschlüsse der Klägerin für die Jahre 2005 bis einschließlich 2007 sowie des Unternehmen A für die Jahre 2005 bis einschließlich 2008 vorgelegen.
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07

    Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene

    Auszug aus FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09
    Über eine weitere Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1981/07), mit der sich Unternehmen und Unternehmer aus dem Bereich der nativen Pflanzenölkraftstoffe an das Bundesverfassungsgericht gewandt hatten, ist bisher noch nicht entschieden worden.
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.01.2012 - 2 K 1668/07

    Keine Steuerentlastung gemäß § 50 EnergieStG in Höhe des Biokraftstoffanteils für

    Zwar hat das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 29. April 2010 (Aktenzeichen 7 K 2390/09, juris) entschieden, dass der (erst seit dem 01. Januar 2007 in Kraft getretene) Ausschluss der Steuerentlastung von Kraftstoffgemischen einen Hersteller von derartigen Kraftstoffgemischen, der aufgrund der vor dem 01. Januar 2007 bestehenden Rechtslage entsprechende Dispositionen getroffen hatte, in seinem geschützten Vertrauen verletzt mit der Folge, dass nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts der Ausschluss der Steuerentlastung für derartige Kraftstoffgemische in dem dort zu entscheidenden Fall nicht anwendbar war.
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Rechtsprechung
   VG Arnsberg, 02.08.2010 - 7 K 2390/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16252
VG Arnsberg, 02.08.2010 - 7 K 2390/09 (https://dejure.org/2010,16252)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 02.08.2010 - 7 K 2390/09 (https://dejure.org/2010,16252)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 02. August 2010 - 7 K 2390/09 (https://dejure.org/2010,16252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zur Kostenerstattung von Ölspuren auf der Fahrbahn nach einem Motorschaden

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung einer Ölspur als Einsatz i.R.d. einer Gemeinde nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) obliegenden Aufgabe bei Unglücksfällen; Beseitigung von Ölspuren als wiederkehrendes Geschäft im Feuerwehralltag; Grundvoraussetzung für eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Braunschweig, 23.09.2002 - 5 A 149/00

    Ersatzvornahme; Feuerwehr; Kostenersatz; Pflichtaufgabe; Unglücksfall; Ölspur;

    Auszug aus VG Arnsberg, 02.08.2010 - 7 K 2390/09
    vgl. im Ergebnis: Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 8. Oktober 2007 - 6 K 1457/06 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 23. September 2002 - 5 A 149/00 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04

    Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum

    Auszug aus VG Arnsberg, 02.08.2010 - 7 K 2390/09
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 15. Februar 2007 - 9 A 4239/04 -, NWVBl.
  • VG Aachen, 08.10.2007 - 6 K 1457/06

    Kein Ersatz von Feuerwehrkosten beim Brand von sich nicht im Betrieb befindlicher

    Auszug aus VG Arnsberg, 02.08.2010 - 7 K 2390/09
    vgl. im Ergebnis: Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 8. Oktober 2007 - 6 K 1457/06 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 23. September 2002 - 5 A 149/00 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1987 - 20 A 1439/85
    Auszug aus VG Arnsberg, 02.08.2010 - 7 K 2390/09
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 1987 - 20 A 1439/85 -, juris, zu § 36 FSHG a.F.
  • VG Aachen, 04.06.2012 - 6 K 237/11

    Zur Kostentragungspflicht des Verursachers eines Verkehrsunfalls für die

    2008, 14; ebenso Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg, Urteile vom 21. Februar 2011 - 7 K 866/10 -, vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 - und - 3 K 1112/09 -, sowie vom 2. August 2010 - 7 K 2390/09 - VG Düsseldorf, Urteile vom 10. Dezember 2010 - 26 K 1603/09 - und vom 9. Oktober 2009 - 26 K 8825/08 - a.A.: VG Köln, Urteile vom 13. Mai 2011 - 18 K 7475/10 - und - 18 K 7476/10 -, alle ; vgl. u.a. auch: Schneider, Kommentar zum FSHG NRW, 8. Auflage 2008, § 1 Anm. 13.2.3; Hengst/Majcherek, Kommentar zum Straßen- und Wegegesetz NRW, Loseblatt-Sammlung (Stand: Juni 2011), § 17 Rdnr. 4.9.5.

    Aus diesen im Einzelnen dargelegten Gründen folgt die Kammer auch nicht der entgegenstehenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, nach der das FSHG NRW eine abschließende Kostenregelung für die Erstattung solcher Kosten treffe, die für einen grundsätzlich von der Feuerwehr zu erbringenden Pflichteinsatz verlangt werden könnten, weshalb die - mit § 7 Abs. 3 FStrG grundsätzlich vergleichbare - Regelung des § 17 Abs. 1 StrWG NRW im Anwendungsbereich des FSHG NRW keine Anwendung finden könne, vgl. VG Arnsberg, Urteile vom 21. Februar 2011 - 7 K 866/10 -, und vom 2. August 2010 - 7 K 2390/09 -, beide .

  • VGH Hessen, 11.07.2012 - 2 A 556/11

    Kostenerstattungspflicht bei Verunreinigung einer Straße;

    Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist dazu eine Prüfung erforderlich, ob die Gemeinde über die notwendigen Mittel zur Beseitigung einer Straßenverschmutzung im Einzelfall verfügt, wobei zunächst auf die Ausstattung der Feuerwehr gemäß § 3 HBKG zurückzugreifen ist, bevor ein privater Dritter mit der Beseitigung beauftragt wird (vgl. hierzu: VG Arnsberg, Urteil vom 2. August 2010 - 7 K 2390/09 -, in Neumeyer, Hessisches Straßengesetz, Loseblatt-Kommentar, Stand: Dezember 2011, Anm. 7 zu § 15).
  • VG Kassel, 22.02.2017 - 2 K 1468/16

    Beseitigung der Verunreinigung einer Straße auf Kosten des Verursachers als

    Hierfür kann auch eine Prüfung erforderlich sein, ob die Gemeinde im Einzelfall - je nach Art und Umfang der Straßenverunreinigung - gegebenenfalls unter Rückgriff auf die Ausstattung der Feuerwehr gemäß § 3 HBKG selbst über die notwendigen Mittel zur Beseitigung einer Verschmutzung verfügt, bevor ein privater Dritter mit der Beseitigung beauftragt wird (vgl. VG Gießen a. a. O., siehe dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 A 556/11.Z -, VG Arnsberg, Urteil vom 2. August 2010 - 7 K 2390/09 -, jeweils juris).
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