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   FG Münster, 27.08.2003 - 7 K 2393/01 G   

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https://dejure.org/2003,17296
FG Münster, 27.08.2003 - 7 K 2393/01 G (https://dejure.org/2003,17296)
FG Münster, Entscheidung vom 27.08.2003 - 7 K 2393/01 G (https://dejure.org/2003,17296)
FG Münster, Entscheidung vom 27. August 2003 - 7 K 2393/01 G (https://dejure.org/2003,17296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit ; Zuhilfenahme fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte durch einen Freiberufler

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Freiberuflichkeit in Gefahr - Steuerfalle "freie Mitarbeiter": Stellen Sie Ihre Verträge auf den Prüfstand!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2003 - 7 K 2393/01
    Wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit ist die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers, während bei einem Gewerbebetrieb die persönliche Arbeitsleistung hinter der Betriebsleistung zurücktritt (BFH-Urteil vom 21.03.1995 XI R 85/93, BStBl. II 1995, 732 m. w. N.).

    Die Eigenverantwortlichkeit darf sich nicht allein darin erschöpfen, dass der Berufsträger die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages trägt (BFH-Urteil BStBl. II 1995, 732).

    Jedoch hat der BFH wiederholt darauf hingewiesen, dass auf eine persönliche Mitarbeit am einzelnen Auftrag nicht verzichtet werden könne (vgl. BFH-Urteil BStBl. II 1995, 732 und BFH-Urteil BStBl. II 1997, 681) und dass selbst eine besonders intensive leitende Tätigkeit, die hier angesichts der Wahrnehmung eigener Behandlungen etc. dem Senat zweifelhaft erscheint, eine eigenverantwortliche Tätigkeit nicht ersetzen kann (BFH-Urteil BStBl. II 1995, 732).

    Dies gilt umso mehr, als bei einem Krankengymnasten/Pysiotherapeuten, anders etwa als bei einem Laborarzt (vgl. diesbezüglich BFH BStBl. II 1995, 732) eine höchstpersönliche, individuelle Arbeitsleistung an dem jeweiligen Patienten geschuldet wird.

  • BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96

    Gewerblichkeit eines Krankenpflegers

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2003 - 7 K 2393/01
    Die persönliche Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Arbeit muss in ausreichendem Umfang gewährleistet sein, so dass auch die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter den "Stempel der Persönlichkeit" des Freiberuflers tragen (so bereits BFH-Urteil vom 25.10.1963 IV 373/60, BStBl. III 1963, 595 und weiter BFH-Urteil vom 05.06.1997 IV R 43/96, BStBl. II 1997, 681).

    Jedoch hat der BFH wiederholt darauf hingewiesen, dass auf eine persönliche Mitarbeit am einzelnen Auftrag nicht verzichtet werden könne (vgl. BFH-Urteil BStBl. II 1995, 732 und BFH-Urteil BStBl. II 1997, 681) und dass selbst eine besonders intensive leitende Tätigkeit, die hier angesichts der Wahrnehmung eigener Behandlungen etc. dem Senat zweifelhaft erscheint, eine eigenverantwortliche Tätigkeit nicht ersetzen kann (BFH-Urteil BStBl. II 1995, 732).

  • BFH, 07.10.1987 - X B 54/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Arzt - Laboratoriumsmedizin -

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2003 - 7 K 2393/01
    Bedient sich ein Freiberufler der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte, was der Freiberuflichkeit wegen der ausdrücklichen Regelung in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG noch nicht entgegensteht, muss gewährleistet sein, dass ein eigenverantwortliches Handeln des Freiberuflers bei jeder einzelnen Arbeitsleistung erkennbar ist (BFH-Beschluss vom 07.10.1987 X B 54/87, BStBl. II 1988, 17).
  • BFH, 25.10.1963 - IV 373/60 U

    Der Begriff der "leitenden" bzw. "eigenverantwortlichen" Tätigkeit -

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2003 - 7 K 2393/01
    Die persönliche Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Arbeit muss in ausreichendem Umfang gewährleistet sein, so dass auch die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter den "Stempel der Persönlichkeit" des Freiberuflers tragen (so bereits BFH-Urteil vom 25.10.1963 IV 373/60, BStBl. III 1963, 595 und weiter BFH-Urteil vom 05.06.1997 IV R 43/96, BStBl. II 1997, 681).
  • BFH, 30.05.1984 - I R 71/80
    Auszug aus FG Münster, 27.08.2003 - 7 K 2393/01
    Nach Ansicht des Senats ist der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt auch nicht mit dem dem nichtveröffentlichten Urteil des BFH vom 30.05.1984 (Az. I R 71/80) zu Grunde liegenden Sachverhalt vergleichbar.
  • FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13

    Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und

    Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn ein Krankengymnast sowohl die Anamnese als auch den Großteil der anfallenden Patientenbehandlungen den fachlich vorgebildeten Mitarbeitern selbstständig überlässt (BFH-Beschluss vom 31.08.2005 IV B 205/03, BFH/NV 2006, 48 sowie BFH-Urteil vom 20.12.2000 XI R 8/00, BFH/NV 2001, 858); denn ein Krankengymnast schuldet im Rahmen seiner Tätigkeit eine höchstpersönliche individuelle Arbeitsleistung am Patienten (Urteil des FG Münster vom 27.08.2003 7 K 2393/01 G, juris), wobei es erforderlich ist, dass er einen wesentlichen Teil der Pflegearbeiten selbst übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 22.01.2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509 zum Krankenpfleger).
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