Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 01.02.2012

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11 AO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4146
FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11 AO (https://dejure.org/2012,4146)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2012 - 7 K 2466/11 AO (https://dejure.org/2012,4146)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 7 K 2466/11 AO (https://dejure.org/2012,4146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtbare Zahlungen an das Finanzamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
    Der Anfechtungsgegner muss darlegen und beweisen, dass entweder der Schuldner nicht mit Benachteiligungsvorsatz handelte oder dass er, der Anfechtungsgegner, nichts von dem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners wusste (BGH vom 24. Mai 2007 IX ZR 97/06 ZInsO 2007, 819).

    Werden die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen und ist diesem den Umständen nach bewusst, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt, begründet dies ein Beweisanzeichen im Sinne eines Erfahrungssatzes (BGH vom 24. Mai 2007 IX ZR 97/06, ZInsO 2007, 819).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
    Er nimmt diese jedenfalls dann billigend in Kauf, wenn er damit den begünstigten Gläubiger von der Stellung eines Insolvenzantrages abhalten will (vgl. BGH vom 17. Juli 2003 IX ZR 272/02 NZI 2003, 597); nichts anderes kann gelten, wenn er auf diese Weise die Rücknahme oder Erledigung des Insolvenzantrages erreichen will, wie es vorliegend der Fall war.
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
    Zudem bildet die durch die Androhung eines Insolvenzantrags bewirkte inkongruente Deckung in der Regel ein starkes Beweisanzeichen nicht nur für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners, sondern auch für eine Kenntnis des Gläubigers hiervon (BGH vom 18. Dezember 2003 IX ZR 199/02 NZI 2004, 201; Andres/Leithaus Komm. zur InsO § 133 Tz. 4; Hess Großkomm. Zur InsO § 133 Tz. 45).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
    Von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und der diesbezüglichen Kenntnis des anderen Teils sei bei einer sog. inkongruenten Deckung auszugehen; Zahlungen zur Abwendung der Insolvenz seien stets inkongruent (BGH IX ZR 182/01).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
    Danach ist bei einer fälligen Geldschuld gemäß § 291 Satz 1 BGB die Vorschrift des § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB entsprechend anzuwenden (BGH vom 1. Februar 2007 IX ZR 96/04 ZInsO 2007, 261).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05

    Vornahme von Gläubiger benachteiligender Treuhandvereinbarung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
    Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt oder erschwert (BGH vom 24. Mai 2007 IX ZR 105/05 NZI 2007, 452).
  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
    Für die Anfechtbarkeit reicht aus, dass der Gegenwert für das, was über die Mittelsperson an den Gläubiger gelangt ist, aus dem Vermögen des Leistenden stammt (BGH vom 16. November 2007 IX ZR 194/04 ZInsO 2008, 106 m.w.N.).
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
    Ein Mangel an weiteren Gläubigern stehe der Anfechtung nicht entgegen (BGH IX ZR 159/06).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03

    Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
    Hieraus folgt zugleich die Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners (OLG Köln vom 12. November 2003 2 U 77/03; juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 01.02.2012 - 7 K 2466/11 AO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13078
FG Düsseldorf, 01.02.2012 - 7 K 2466/11 AO (https://dejure.org/2012,13078)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.2012 - 7 K 2466/11 AO (https://dejure.org/2012,13078)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 7 K 2466/11 AO (https://dejure.org/2012,13078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht