Rechtsprechung
FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit der Nichteinbeziehung eines Pflichtversicherten in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung in die Begünstigung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 S. 1 EStG für Altersvorsorgebeiträge zur sogenannten "Riester-Rente"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 S. EStG (Riester-Rente) für einen Pflichtversicherten in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist nicht verfassungswirdig das gilt auch bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in früheren ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausschluss des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 S. 1 EStG (Riester-Rente) für einen Pflichtversicherten in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist nicht verfassungswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Zur Altersvorsorge von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Verfahrensgang
- FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09
- BFH, 29.07.2015 - X R 11/13
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.07.2015 - X R 11/13
Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der …
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 5. März 2012 7 K 2772/09 wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12
Altersvorsorgezulage 2005 bis 2008
Es handelt sich bei ihnen insbesondere nicht um "in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte", da diese Formulierung nicht auf pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke abzielt [vgl. ausdrücklich Bundestags-Drucksache -BT-Drs.- 14/5150, 35; BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 995; ausführlich ferner FG München, Urteil vom 05. März 2012 7 K 2772/09, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DstRE- 2014, 270, nicht rechtskräftig im Hinblick auf die durch den BFH zugelassene Revision X R 11/13; gl.A auch Killat-Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10a EStG Anm. 6 (Dokumentstand 246. Ergänzungslieferung Mai 2011); Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 33. Auflage 2014, § 10a EStG Rz. 11].