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   VG Gelsenkirchen, 31.03.2010 - 7 K 3164/08   

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https://dejure.org/2010,6312
VG Gelsenkirchen, 31.03.2010 - 7 K 3164/08 (https://dejure.org/2010,6312)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 7 K 3164/08 (https://dejure.org/2010,6312)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 7 K 3164/08 (https://dejure.org/2010,6312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tätigkeitsschwerpunkt, Laserbehandlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tätigkeitsschwerpunkt, Laserbehandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtfertigung von Werbebeschränkungen für (Zahn-) Ärzte; "Laserzahnheilkunde" als eine fachlich anerkannte Behandlungsmethode; Irreführung der Patienten durch die Verwendung des Begriffs "Laserbehandlung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zahnarzt darf mit "Tätigkeitsschwerpunkt Laserbehandlung" werben

  • dentalundmedizinrecht.de PDF (Kurzinformation)

    Tätigkeitsschwerpunkt "Laserbehandlung" erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zahnärzte: Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten grds. nicht berufsrechtswidrig

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Anerkennung von Tätigkeitsschwerpunkten eines Zahnarztes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2008 - 7 L 688/08

    Tätigkeitsschwerpunkt, Laserbehandlung, Zahnärztekammer Westfalen- Lippe

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 31.03.2010 - 7 K 3164/08
    Diesem Antrag wurde durch Beschluss der Kammer vom 12. September 2008 - 7 L 688/08 - entsprochen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und der umfangreichen Argumentation der Parteien wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der des Verfahrens 7 L 688/08 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (Beiakte Heft 1).

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 31.03.2010 - 7 K 3164/08
    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2001 (1 BvR 873/00) ergebe sich aus dem Recht zur freien Berufsausübung gemäß Art. 12 GG die Befugnis zur Führung dieser Bezeichnung.

    Die Berufsrechtswidrigkeit der vom Kläger verwendeten Bezeichnung "Tätigkeitsschwerpunkt Laserbehandlung" lässt sich unter Beachtung der Freiheit der Berufsausübung, die dem (Zahn-) Arzt grundsätzlich auch Werbung für seine Tätigkeit erlaubt, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 u.a. -, juris, Rdnr. 22 ff, nicht auf die genannten Vorschriften stützen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2008 - 13 B 1595/08

    Berücksichtigung gerichtlicher Bemühungen um eine unstreitige Beendigung eines

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 31.03.2010 - 7 K 3164/08
    In der Beschwerdeinstanz hob dann die Beklagte auf Anregung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW - die sofortige Vollziehungsanordnung ihres Bescheides auf, so dass sich das Verfahren erledigte; vgl. Kostenbeschluss des OVG NRW vom 22. Dezember 2008 - 13 B 1595/08 -.

    Mangels Rechtswidrigkeit der Berufswerbung kommt es auch auf die weiter aufgeworfenen Fragen zu den Auswirkungen der Zulassung dieses Tätigkeitsschwerpunktes in anderen Kammerbezirken und zu § 42 HeilBerG, § 18 WO (siehe Beschluss des OVG NRW vom 22. Dezember 2008 - 13 B 1595/08 -, a.a.O. im zugehörigen Eilverfahren) nicht an.

  • BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09

    Zahnarzt; Werbung; Untersagung; Irreführung; sachangemessene Information;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 31.03.2010 - 7 K 3164/08
    So: BVerfG a.a.O., Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. September 2009 - 3 C 4.09 - m.w.N., juris.
  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2008 - 7 L 688/08
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 3164/08 des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 14. Mai 2008 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 3164/08 des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 14. Mai 2008 wiederherzustellen bzw. bezüglich der Androhung von Zwangsgeld anzuordnen, ist zulässig und begründet.

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