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FG München, 05.05.2011 - 7 K 3184/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anwendung des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4 EStG in den Jahren 2004-2006 verstößt nicht gegen EU-Recht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4 EStG in den Jahren 2004-2006 verstößt nicht gegen EU-Recht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendung des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4 EStG in den Jahren 2004-2006 verstößt nicht gegen EU-Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.10.2006 - C-290/04
FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59 …
Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 3184/10
Zwar kann entgegen der gesetzlichen Regelung in § 50a Abs. 4 Satz 4 EStG der Vergütungsschuldner im Abzugsverfahren aufgrund des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts Betriebsausgaben des Vergütungsgläubigers berücksichtigen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Einnahmen stehen und ihm vom Vergütungsgläubiger mitgeteilt wurden (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C 290/04 "Scorpio", Slg. 2006, I 9461). - BFH, 29.11.2007 - I B 181/07
Künstler- und Sportlerbesteuerung verstößt vorläufig nicht gegen Europarecht
Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 3184/10
Der Senat schließt sich den Ausführungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 29. November 2007 I B 181/07 (BStBl II 2008, 195) an. - BFH, 05.05.2010 - I R 104/08
Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das …
Auszug aus FG München, 05.05.2011 - 7 K 3184/10
Vielmehr kann der Steuerschuldner seine Erwerbsaufwendungen im Nachhinein im Rahmen eines Erstattungsbegehrens geltend machen (BFH-Urteil vom 5. Mai 2010 I R 104/08, BFH/NV 2010, 1814).
- FG Düsseldorf, 03.08.2011 - 11 K 1171/09
Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform