Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 19.05.2019

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   FG Düsseldorf, 16.05.2019 - 7 K 3217/18 GE   

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FG Düsseldorf, 16.05.2019 - 7 K 3217/18 GE (https://dejure.org/2019,24535)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2019 - 7 K 3217/18 GE (https://dejure.org/2019,24535)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - 7 K 3217/18 GE (https://dejure.org/2019,24535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GrEStG § 1 ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer; Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Bodenwert und Aufwuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuer - Keine Berücksichtigung von zur Abholzung und Verkauf bestimmten Waldflächen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Sind Bäume ein wesentlicher Grundstücksbestandteil?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Waldflächen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb - Aufteilung in Bodenwert und Aufwuchs - Wirtschaftswald als Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 27.04.1907 - V 459/06

    Baumschulbestände.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2019 - 7 K 3217/18
    Schon das RG hat in seinem 66. Bande (RGZ 66, 88) zum Begriff der bloß vorübergehenden, im Gegensatz zur dauernden Verbindung ausgeführt, der Zweck der Verbindung sei nicht nur dann ein vorübergehender, wenn er sich in kurzer Zeit erreichen lässt, sondern in allen Fällen, in denen ihm eine zeitliche Begrenzung innewohnt, möge auch das Ende erst nach Jahren oder Jahrzehnten eintreten.
  • FG Köln, 08.11.2017 - 5 K 2938/16

    Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2019 - 7 K 3217/18
    Das Finanzgericht Köln habe hierzu mit Urteil vom 08.11.2018 5 K 2938/16 entschieden, zivilrechtlich als Zubehör zu qualifizierende Gegenstände flößen nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ein.
  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 46/05

    Berechnung des Schadens bei Schädigung von Bäumen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2019 - 7 K 3217/18
    Dies gelte aber nicht, wenn der Sonderfall der zum Verkauf bestimmten Bäume vorläge, dann sei der Baumbestand nicht wesentlicher Bestandteil, sondern Scheinbestandteil und nach § 95 BGB damit ein selbständiges Rechtsgut ( Urteil vom 27.01.2006 V ZR 46/05, juris zu zwei Walnussbäumen; bestätigt im Urteil vom 04.11.2010 III ZR 45/1 O juris für zur Holzproduktion dienende Bäume einer Forstwirtschaft, jeweils m.w.N.) Auch die sachnäheren Amtsgerichte hätten bei der grundbuchrechtlichen Kostenfestsetzung nur auf den Kaufpreisanteil abgestellt, der auf die Grundstücke entfalle, so zuletzt Beschluss des AG .
  • FG Münster, 14.11.2019 - 8 K 168/19

    Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

    Der Kläger verweist zudem auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 16.05.2019 - 7 K 3217/18 GE.

    In der Rechtsprechung des BGH ist zudem, wie bereits dargelegt, anerkannt, dass auch zur Holzproduktion gepflanzte Bäume nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks werden (BGH, Urteil vom 04.11.2010, a.a.O.; vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2019 - 7 K 3217/18 GE -, EFG 2019, 1547).

    Die Revision war - auch im Hinblick auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 16.05.2019, a.a.O. und das dazu anhängige Revisionsverfahren (II R 36/19) - zur Fortbildung des Rechts zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 25.01.2022 - II R 36/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16.05.2019 - 7 K 3217/18 GE wird als unbegründet zurückgewiesen.
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   FG Düsseldorf, 19.05.2019 - 7 K 3217/18   

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