Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 7 K 3446/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Steuerlicher Zufluss bei Übertragung des sog. Auflösungswertes einer Rückdeckungsversicherung auf eine fortgeführte Einzelversicherung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung des Auflösungswerts einer Rückdeckungsversicherung auf eine für den Arbeitnehmer fortgeführte Einzelversicherung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 11; EStG § 38 Abs. 1 S. 3
Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn, wenn der Auflösungswert einer Rückdeckungsversicherung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eine für den Arbeitnehmer fortgeführte Einzelversicherung übertragen wird - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn, wenn der Auflösungswert einer Rückdeckungsversicherung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eine für den Arbeitnehmer fortgeführte Einzelversicherung übertragen wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übertragung des Auflösungswertes einer Rückdeckungsversicherung auf eine fortgeführte Einzelversicherung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 7 K 3446/08
- BFH, 08.07.2013 - VI B 8/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1394
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.02.2010 - VI R 47/08
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Gutschrift von Beteiligungskapital - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 7 K 3446/08
Der Zufluss ist grundsätzlich erst mit der Erfüllung des Anspruchs gegeben (ständige Rechtsprechung des BFH; s. BFH-Urteil vom 11. Februar 2010 VI R 47/08, BFH/NV 2010, 1094, m.w.N.). - BFH, 16.04.1999 - VI R 60/96
Arbeitslohn bei Gruppenunfallversicherung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 7 K 3446/08
b) Die Arbeitslohnqualität von Zukunftssicherungsleistungen, bei denen die Leistung des Arbeitgebers an einen Dritten (Versicherer) erfolgt, hängt davon ab, ob sich der Vorgang -wirtschaftlich betrachtet- so darstellt, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mittel zur Verfügung gestellt und der Arbeitnehmer sie zum Erwerb der Zukunftssicherung verwendet hat (BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406, HFR 1999, 715, m.w.N.). - BFH, 20.11.1987 - VI R 91/84
Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte - Rückübertragung von …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 7 K 3446/08
Danach stellen Beitragsleistungen für eine Direktversicherung , bei der der Arbeitgeber nach dem Innenverhältnis mit dem Arbeitnehmer nur die Pflicht hat, die Beiträge für die Versorgung des Arbeitnehmers einzubehalten und an den Versicherer abzuführen, Arbeitslohn dar (BFH-Urteil vom 20. November 1987 VI R 91/84, BFH/NV 1988, 564). - BFH, 12.04.2007 - VI R 89/04
Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 7 K 3446/08
c) Der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 89/04, BStBl II 2007, 719, m.w.N.). - BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92
Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 7 K 3446/08
Hingegen sind Ausgaben des Arbeitgebers für eine Rückdeckungsversicherung , die dazu dient, dem Arbeitgeber die Mittel zur Leistung einer dem Arbeitnehmer zugesagten Versorgung zu verschaffen, noch kein Arbeitslohn (s. § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 LStDV; vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BStBl II 1994, 246; s. dazu im einzelnen Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 19 EStG Anm. 395 f, 406; Ahrend /Förster/Rössler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 2. Teil, Rz 1391 ff).
- FG Düsseldorf, 08.07.2013 - 16 K 4097/12
Versteuerung des Zuflusses aus einer Rückdeckungsversicherung sowie einer …
Im Klageverfahren hat der Beklagte bezüglich der Versicherung ergänzend auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg Urteil vom 7.12.2011 7 K 3446/08, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1394, verwiesen.Die Abtretung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung an den (hier ehemaligen) Arbeitnehmer hat zur Folge, dass dieser gegenüber der Versicherung in die Gläubigerstellung einrückt und ihm damit zugleich der sog. Übertragungswert zusteht und als Arbeitslohn zu erfassen ist (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 7.12.2011 7 K 3446/08, EFG 2012, 1394 m.w.N.).