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   FG Münster, 21.03.2018 - 7 K 388/17 G, U, F   

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FG Münster, 21.03.2018 - 7 K 388/17 G, U, F (https://dejure.org/2018,8620)
FG Münster, Entscheidung vom 21.03.2018 - 7 K 388/17 G, U, F (https://dejure.org/2018,8620)
FG Münster, Entscheidung vom 21. März 2018 - 7 K 388/17 G, U, F (https://dejure.org/2018,8620)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer Personengesellschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer Personengesellschaft

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Wann ist die Pkw-Nutzung ausschließlich betrieblich?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Privatnutzung eines Kfz darf nicht immer unterstellt werden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unentgeltliche Wertabgabe bei privater PKW-Nutzung durch Gesellschafter: Erschütterung des Anscheinsbeweises

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1062
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 42/09

    Anscheinsbeweis und 1 %-Regelung - Klagebefugnis einer aufgelösten GbR

    Auszug aus FG Münster, 21.03.2018 - 7 K 388/17
    Allerdings ist für eine Erschütterung erforderlich, aber auch ausreichend, dass von dem Steuerpflichtigen ein Sachverhalt dargelegt - und im Zweifelsfall nachgewiesen - wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehens ergibt (BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 82/11, BFH/NV 2012, 573; BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 42/09, BFHE 239, 443).

    Denn bei einer Vergleichbarkeit der Fahrzeuge ist keine nachvollziehbare Veranlassung ersichtlich, für private Fahrten das betriebliche Fahrzeug zu nutzen (BFH-Urteile vom 19.05.2009 VIII R 60/06, BFH/NV 2009, 1974; vom 04.12.2012 VIII R 42/09, BFHE 239, 443).

  • FG Münster, 11.05.2017 - 13 K 1940/15

    Finanz- und Abgaberecht

    Auszug aus FG Münster, 21.03.2018 - 7 K 388/17
    Durch die regelmäßige Nutzung durch den Ehegatten wird der Steuerpflichtige von der Nutzung ausgeschlossen, ihm steht das für private Fahrten gedachte Fahrzeug nicht uneingeschränkt zur Verfügung (FG Münster, Urteile vom 11.05.2017, 13 K 1940/15, EFG 2017, 1083 und 21.06.2017, 7 K 3919/14, juris, beide rechtskräftig).
  • FG Münster, 21.06.2017 - 7 K 3919/14

    Kfz-Nutzung - Erschütterung des Anscheinsbeweises durch einen im Privatvermögen

    Auszug aus FG Münster, 21.03.2018 - 7 K 388/17
    Durch die regelmäßige Nutzung durch den Ehegatten wird der Steuerpflichtige von der Nutzung ausgeschlossen, ihm steht das für private Fahrten gedachte Fahrzeug nicht uneingeschränkt zur Verfügung (FG Münster, Urteile vom 11.05.2017, 13 K 1940/15, EFG 2017, 1083 und 21.06.2017, 7 K 3919/14, juris, beide rechtskräftig).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12

    Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen

    Auszug aus FG Münster, 21.03.2018 - 7 K 388/17
    Für umsatzsteuerliche Zwecke stellt eine private Nutzung eines unternehmenseigenen Fahrzeugs durch den Gesellschafter eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) dar (BFH-Urteil vom 05.06.2014 XI R 2/12, BFHE 246, 244).
  • BFH, 13.12.2011 - VIII B 82/11

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, private Pkw-Nutzung, Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Münster, 21.03.2018 - 7 K 388/17
    Allerdings ist für eine Erschütterung erforderlich, aber auch ausreichend, dass von dem Steuerpflichtigen ein Sachverhalt dargelegt - und im Zweifelsfall nachgewiesen - wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehens ergibt (BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 82/11, BFH/NV 2012, 573; BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 42/09, BFHE 239, 443).
  • BFH, 19.05.2009 - VIII R 60/06

    Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus FG Münster, 21.03.2018 - 7 K 388/17
    Denn bei einer Vergleichbarkeit der Fahrzeuge ist keine nachvollziehbare Veranlassung ersichtlich, für private Fahrten das betriebliche Fahrzeug zu nutzen (BFH-Urteile vom 19.05.2009 VIII R 60/06, BFH/NV 2009, 1974; vom 04.12.2012 VIII R 42/09, BFHE 239, 443).
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