Weitere Entscheidung unten: VG Mainz, 04.05.2005

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03   

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https://dejure.org/2004,16842
FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03 (https://dejure.org/2004,16842)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.02.2004 - 7 K 393/03 (https://dejure.org/2004,16842)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 7 K 393/03 (https://dejure.org/2004,16842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geltendmachung von Fahrtkosten bei unentgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG; § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG
    Anspruch auf eine Entfernungspauschale für einen vom Arbeitgeber veranlassten Sammeltransport zum Einsatzort ; Abziehbarkeit von Kosten für Fahrten vom Betrieb eines Arbeitgebers zu wechselnden verschiedenen Baustellen als Werbungskosten des Arbeitnehmers; Definition ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; EStG § 3 Nr. 32
    Entfernungspauschale; Sammeltransporte; Einsatzort - Keine Entfernungspauschale für Sammeltransporte zum Einsatzort, die durch den Arbeitgeber veranlaßt und auch von ihm getragen werden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Entfernungspauschale für Sammeltransporte zum Einsatzort, die durch den Arbeitgeber veranlaßt und auch von ihm getragen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf eine Entfernungspauschale für einen vom Arbeitgeber veranlassten Sammeltransport zum Einsatzort ; Abziehbarkeit von Kosten für Fahrten vom Betrieb eines Arbeitgebers zu wechselnden verschiedenen Baustellen als Werbungskosten des Arbeitnehmers; Definition ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03
    Fährt der Arbeitnehmer von der Wohnung aber regelmäßig zu einem gleich bleibenden Treffpunkt wie bspw. zum Betrieb oder zur Autobahnraststätte, um von dort zu den Einsatzstellen befördert zu werden, so ist - entgegen der Ansicht der Kläger - der Treffpunkt wie eine regelmäßige Arbeitsstätte zu beurteilen (BFH, Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BStBl II 1994, 422; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., 119. Ergänzungslieferung März 2002, § 9 Rdnr. F 15; v. Reden in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 9 Rn 252; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Auflage, 205. Lieferung Januar 2002, § 9 Anm. 442).

    Dementsprechend ist es mit dem Typus "Arbeitsstätte" vereinbar, den Betrieb des Arbeitgebers auch dann als Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn der Arbeitnehmer ihn stets nur aufsucht, um z.B. nach Austausch des eigenen Kfz gegen ein Dienstfahrzeug von dort aus auswärtige Einsatzstellen aufzusuchen, oder wenn der Betrieb des Arbeitgebers morgens oder abends nur aufgesucht wird, um die täglichen Aufträge entgegenzunehmen, Bericht zu erstatten und über die am Tage und in der Nacht durchgeführten Aufträge abzurechnen (BFH, Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86, BStBl II 1991, 408; a.a.O., BStBl II 1994, 422).

    Denn die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG betrifft nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht solche von einer regelmäßigen Arbeitsstätte zu einer weiteren (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296) bzw. zu verschiedenen Einsatzstellen, die von vornherein nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden können (BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422; FG Münster, Urteil vom 27. Mai 2003 6 K 5349/02 E, EFG 2003, 1233).

    Bei den sich anschließenden Fahrten ist die Wohnung weder Ausgangs- noch Endpunkt (BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422).

  • FG Münster, 27.05.2003 - 6 K 5349/02

    Keine Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und wechselnden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03
    Denn die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG betrifft nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht solche von einer regelmäßigen Arbeitsstätte zu einer weiteren (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296) bzw. zu verschiedenen Einsatzstellen, die von vornherein nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden können (BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422; FG Münster, Urteil vom 27. Mai 2003 6 K 5349/02 E, EFG 2003, 1233).

    Hiervon löst sich die Regelung zur Entfernungspauschale nicht, sondern unterstellt typisierend das Entstehen von Aufwendungen (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., 119. Ergänzungslieferung März 2002, § 9 Rdnr. F 63; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Auflage, § 9 Rz 134).

    Mithin ist bereits aus diesem Grund die Unterstellung von Aufwendungen bezüglich der vorstehenden Wegstrecke ausgeschlossen mit der Folge, dass für diese Wegstrecken die Regelung zur Entfernungspauschale keine Anwendung findet (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233).

  • BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84

    1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03
    Denn die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG betrifft nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht solche von einer regelmäßigen Arbeitsstätte zu einer weiteren (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296) bzw. zu verschiedenen Einsatzstellen, die von vornherein nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden können (BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422; FG Münster, Urteil vom 27. Mai 2003 6 K 5349/02 E, EFG 2003, 1233).

    Denn der örtliche Anwendungsbereich dieser Vorschrift endet, wenn der Arbeitnehmer die erste feste Arbeitsstätte mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme erreicht hat (BFH, a.a.O., BStBl II 1989, 296).

  • BFH, 31.10.1973 - VI R 98/73

    Aufwendungen für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und ständig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03
    Ein Zimmermann - wie der Kläger - übt zwar auf Grund seiner Tätigkeit auf verschiedenen Baustellen grundsätzlich eine Einsatzwechseltätigkeit aus (BFH, Urteil vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BStBl II 1974, 258; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., 86. Ergänzungslieferung Januar 1999, § 9 Rdnr. B 418).
  • BFH, 18.01.1991 - VI R 132/86

    Eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt auch dann vor, wenn der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03
    Dementsprechend ist es mit dem Typus "Arbeitsstätte" vereinbar, den Betrieb des Arbeitgebers auch dann als Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn der Arbeitnehmer ihn stets nur aufsucht, um z.B. nach Austausch des eigenen Kfz gegen ein Dienstfahrzeug von dort aus auswärtige Einsatzstellen aufzusuchen, oder wenn der Betrieb des Arbeitgebers morgens oder abends nur aufgesucht wird, um die täglichen Aufträge entgegenzunehmen, Bericht zu erstatten und über die am Tage und in der Nacht durchgeführten Aufträge abzurechnen (BFH, Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86, BStBl II 1991, 408; a.a.O., BStBl II 1994, 422).
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Rechtsprechung
   VG Mainz, 04.05.2005 - 7 K 393/03.MZ   

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https://dejure.org/2005,25318
VG Mainz, 04.05.2005 - 7 K 393/03.MZ (https://dejure.org/2005,25318)
VG Mainz, Entscheidung vom 04.05.2005 - 7 K 393/03.MZ (https://dejure.org/2005,25318)
VG Mainz, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 7 K 393/03.MZ (https://dejure.org/2005,25318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Abschiebung eines iranischen Staatsangehörigen persischer Volkszugehörigkeit; Voraussetzung für die Durchführung eines erneuten Asylverfahrens nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags; Pflichten des Antragstellers in solchen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 51 Abs. 1; AsylVfG § 28 Abs. 2
    Iran, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Objektive Nachfluchtgründe, Sportler, Antragstellung als Asylgrund, Presse, Überwachung im Aufnahmeland, Exilpolitische Betätigung, Ausnahmefall, Radio, Interview, Radio Azadi

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04

    § 28 Abs 2 AsylVfG 1992 in der Fassung von Art 3 Nr 18b ZuwandG 2004 auf

    Auszug aus VG Mainz, 04.05.2005 - 7 K 393/03
    Wenn man sich jedoch Sinn und Zweck der mit § 28 Abs. 2 AsylVfG verfolgten Regelung - nämlich den Anreiz zu nehmen, nach unverfolgter Ausreise und abgeschlossenen Asylverfahren aufgrund neu geschaffener Nachfluchtgründe ein Asylverfahren zu betreiben, um damit zu einem dauerhaften Aufenthalt zu gelangen (vgl. amtliche Begründung, a.a.O.) - vor Augen hält, so kann eine Ausnahme vom Regelfall fehlender Beachtlichkeit subjektiver Nachfluchtgründe im Folgeantragsverfahren z. B. dann in Betracht kommen, wenn subjektive Nachfluchtgründe in untergeordneter Funktion zeitlich nachgeordnet zu anderen, der Ausschlusswirkung des § 28 Abs. 2 AsylVfG nicht unterliegenden Gründen treten und erst das Zusammenspiel aller Umstände eine beachtliche Verfolgungsgefahr im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG begründet (vgl. insoweit auch Urteil des VG Mainz vom 27. April 2005 - 7 K 755/04.MZ -, Seite 9 des Umdrucks).
  • VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14

    Zu den Anforderungen an elektronische Akten

    Darüber hinaus hat der Bevollmächtigte des Klägers im Eilverfahren das Gutachten des Kompetenzzentrums Orient-Okzident Mainz der Gutenberg-Universität vom 17.09.2004 an das VG Mainz sowie ein Urteil des VG Mainz vom 04.05.2005, Az. 7 K 393/03, vorgelegt, welches sich ebenfalls mit einer potentiellen Gefährdung von Sportlern, die aus dem Iran geflohen sind, auseinandersetzt.
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