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   VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12   

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VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12 (https://dejure.org/2012,32071)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2012 - 7 K 425.12 (https://dejure.org/2012,32071)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 7 K 425.12 (https://dejure.org/2012,32071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Beamtenbesoldung prüfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berliner Beamtenbesoldung und das Diskriminierungsverbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    VG Berlin setzt Verfahren aus - EuGH soll Beamtenbesoldung prüfen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beamtenbesoldung auf dem Prüfstand

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit der Beamtenbesoldung mit dem europäischem Verbot der Altersdiskriminierung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ist die Besoldung eines Beamten nach Altersstufen eine Diskriminierung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Zur weiteren Begründung verwies der Kläger auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2011 (EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-289/10 [Mai]), des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 (BAG 6 AZR 481/09) und die Entscheidungen des VG Halle (Urteile vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 u.a. - Juris) sowie des VG Frankfurt am Main (Urteile vom 20. August 2012 - VG 9 K 1175/11.F u.a. - Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht).

    Zwar hat der EuGH - im ähnlich gelagerten Fall der im Bundesangestelltentarifvertrag ehedem festgelegten Vergütung nach vom Lebensalter abhängenden Stufen - bereits ausgeführt, das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters sei ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, welcher durch die RL 2000/78/EG im Bereich von Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden sei (EuGH, Urteile vom 8. September 2011 - EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai] - Juris Rn. 47).

    Die Kammer geht - nach den vom EuGH in seiner Entscheidung vom 8. September 2011 (EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai] - Juris Rn. 52-59) aufgestellten Grundsätzen - von einer unmittelbaren Ungleichbehandlung wegen des Alters aus.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedstaaten nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung ein weites Ermessen (EuGH, Urteil vom 8. September 2011 - EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai] - Juris Rn. 65 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des EuGH zu § 27 BAT (vgl. Urteil vom 8. September 2011 - EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai] - Juris Rn. 77) zugrunde gelegt, spricht nach Ansicht der Kammer jedenfalls vieles dafür, dass das alte Besoldungsrecht über das hinausging, was zur Erreichung eines gegebenenfalls legitimen Ziels erforderlich und angemessen war.

    Auch in der Entscheidung des EuGH vom 8. September 2011 (EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai]) ist offen geblieben, ob der dortige Verstoß im Bundesangestelltentarifvertrag gegen das Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Alters nur durch eine Anpassung "nach oben" oder auch auf andere Art und Weise beseitigt werden kann.

  • VG Chemnitz, 03.02.2011 - 3 K 613/10

    Recht auf gesetzmäßige Festsetzung des Besoldungsdienstalters

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Zur Stützung seiner Rechtsansicht verweist der Beklagte auf die Urteile des VG Berlin vom 24. Juni 2010 (VG 5 K 17.09), vom 23. August 2010 (VG 36 K 140.09) und vom 30. Dezember 2010 (VG 28 K 180.10) sowie auf Urteile des VG Chemnitz vom 3. Februar 2011 (VG 3 K 613/10), des VG Weimar vom 15. November 2011 (VG 4 K 1163/10 We) und des VG Lüneburg vom 15. Februar 2012 (VG 1 A 106.10).

    Dies ist zwischen verschiedenen Verwaltungsgerichten umstritten (bejahend: VG Halle, Urteil vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 - Juris Rn. 88-91; VG Frankfurt, Urteil vom 6. Januar 2012 - VG 9 K 4282/11.F - Juris Rn. 37; verneinend: VG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - VG 1 A 106.10 - Juris Rn. 19; VG Weimar, Urteil vom 15. November 2011 - VG 4 K 1163/10 We - Juris Rn. 24 ff.; VG Chemnitz, Urteil vom 3. Februar 2011 - VG 3 K 613/10 - Juris Rn. 12; VG Berlin, Urteile vom 25. März 2011 - VG 26 K 203.09 - UA S. 6 f, vom 23. August 2010 - VG 36 K 140.09 - UA S. 5, und vom 30. Dezember 2010 - VG 28 K 180.10 - UA S. 4, jeweils unter Verweis auf VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010 - VG 5 A 17.09 - Juris Rn. 16).

    Verschiedene Verwaltungsgerichte meinen, dass die Ungleichbehandlung wegen des Alters in den Besoldungsvorschriften durch den Zweck der Honorierung der Berufserfahrung gerechtfertigt ist (VG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - VG 1 A 106/10 - Juris Rn. 20, diese Entscheidung ist nach der Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch das Schleswig-Holsteinische OVG, Beschluss vom 15. April 2010 - OVG 3 LA 11/10 - nicht veröffentlicht, rechtskräftig geworden; VG Chemnitz, Urteil vom 3. Februar 2011 - VG 3 K 613/10 - Juris Rn. 12 f., zu dieser Entscheidung hat das Sächsische OVG mit Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 2 A 126/11 - die Berufung zugelassen; VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010 - VG 5 A 17.09 - Juris Rn. 17 f., die zugelassene Berufung ist nicht eingelegt worden).

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 349/09

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldung nach Dienstaltersstufen

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Zur weiteren Begründung verwies der Kläger auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2011 (EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-289/10 [Mai]), des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 (BAG 6 AZR 481/09) und die Entscheidungen des VG Halle (Urteile vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 u.a. - Juris) sowie des VG Frankfurt am Main (Urteile vom 20. August 2012 - VG 9 K 1175/11.F u.a. - Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht).

    Dies ist zwischen verschiedenen Verwaltungsgerichten umstritten (bejahend: VG Halle, Urteil vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 - Juris Rn. 88-91; VG Frankfurt, Urteil vom 6. Januar 2012 - VG 9 K 4282/11.F - Juris Rn. 37; verneinend: VG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - VG 1 A 106.10 - Juris Rn. 19; VG Weimar, Urteil vom 15. November 2011 - VG 4 K 1163/10 We - Juris Rn. 24 ff.; VG Chemnitz, Urteil vom 3. Februar 2011 - VG 3 K 613/10 - Juris Rn. 12; VG Berlin, Urteile vom 25. März 2011 - VG 26 K 203.09 - UA S. 6 f, vom 23. August 2010 - VG 36 K 140.09 - UA S. 5, und vom 30. Dezember 2010 - VG 28 K 180.10 - UA S. 4, jeweils unter Verweis auf VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010 - VG 5 A 17.09 - Juris Rn. 16).

    Wie das VG Halle (Urteil vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 - Juris Rn. 114-117) ist die Kammer auch für einen Anspruch auf Erfüllungsebene unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 25. November 2010 - EuGH C-429/09 [Fuß II] - Juris Rn. 49) der Ansicht, dass das Erfordernis dem Effektivitätsgrundsatz zuwiderliefe.

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Allgemein hat der EuGH zudem ausgeführt, der Umstand, dass eine Beschäftigung im nationalen Recht als "statutarisch" - gemeint war der Beamtenstatus in Abgrenzung zum Angestellten des öffentlichen Dienstes - bezeichnet wird oder bestimmte Aspekte aufweist, die für den öffentlichen Dienst des betreffenden Landes kennzeichnend sind, für sich genommen unerheblich ist, wenn dadurch die praktische Wirksamkeit des Europarechts in Frage gestellt werden könnte, indem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bliebe, nach ihrem Belieben bestimmte Personalkategorien von dem mit den entsprechenden Instrumenten des Europarechts bezweckten Schutz auszunehmen (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2012 - EuGH C-444/09 [Gavieiro Gavieiro] - Juris Rn. 43 m.w.N.; vgl. zur Anwendung der RL 2000/78/EG auf Staatsanwälte: EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - EuGH C-159/10 [Fuchs u.a.] Juris Rn. 33 f.).

    Der EuGH hat auch bereits ausgeführt, dass allgemeine Behauptungen, eine bestimmte Maßnahme sei geeignet, der Beschäftigungspolitik, dem Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung zu dienen, nicht genügen, um darzutun, dass das Ziel dieser Maßnahme eine Ausnahme von dem Verbot der Altersdiskriminierung rechtfertigen kann, und nicht den Schluss zulassen, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels geeignet sind (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - EuGH C-159/10 [Fuchs u.a.] - Juris Rn. 77 m.w.N.).

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Für den letzten Fall wird der EuGH - wie er es auch in seinem Urteil vom 25. November 2010 (EuGH C-429/09 [Fuß II] - Juris Rn. 51 ff.) getan hat - gebeten mitzuteilen, ob und ab wann die Rechtslage derart offenkundig war, dass von einem qualifizierten Verstoß auszugehen ist.

    Wie das VG Halle (Urteil vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 - Juris Rn. 114-117) ist die Kammer auch für einen Anspruch auf Erfüllungsebene unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 25. November 2010 - EuGH C-429/09 [Fuß II] - Juris Rn. 49) der Ansicht, dass das Erfordernis dem Effektivitätsgrundsatz zuwiderliefe.

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11
    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Der sekundäre nationale beamtenrechtliche Ausgleichsanspruch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben entstünde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst nach Geltendmachung im Sinne einer Rügeobliegenheit oder Hinweispflicht des Beamten (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 70.11 - Juris Rn. 20 f.); die hier begehrte rückwirkende Nachzahlung schiede demgemäß jedenfalls ganz überwiegend aus.

    Die Kammer meint, dass das Europarecht ein solches Erfordernis nicht kennt (so nunmehr für den europarechtlichen Staatshaftungsanspruch auch ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 70.11 - Juris Rn. 19).

  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Zur Stützung seiner Rechtsansicht verweist der Beklagte auf die Urteile des VG Berlin vom 24. Juni 2010 (VG 5 K 17.09), vom 23. August 2010 (VG 36 K 140.09) und vom 30. Dezember 2010 (VG 28 K 180.10) sowie auf Urteile des VG Chemnitz vom 3. Februar 2011 (VG 3 K 613/10), des VG Weimar vom 15. November 2011 (VG 4 K 1163/10 We) und des VG Lüneburg vom 15. Februar 2012 (VG 1 A 106.10).

    Dies ist zwischen verschiedenen Verwaltungsgerichten umstritten (bejahend: VG Halle, Urteil vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 - Juris Rn. 88-91; VG Frankfurt, Urteil vom 6. Januar 2012 - VG 9 K 4282/11.F - Juris Rn. 37; verneinend: VG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - VG 1 A 106.10 - Juris Rn. 19; VG Weimar, Urteil vom 15. November 2011 - VG 4 K 1163/10 We - Juris Rn. 24 ff.; VG Chemnitz, Urteil vom 3. Februar 2011 - VG 3 K 613/10 - Juris Rn. 12; VG Berlin, Urteile vom 25. März 2011 - VG 26 K 203.09 - UA S. 6 f, vom 23. August 2010 - VG 36 K 140.09 - UA S. 5, und vom 30. Dezember 2010 - VG 28 K 180.10 - UA S. 4, jeweils unter Verweis auf VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010 - VG 5 A 17.09 - Juris Rn. 16).

  • EuGH, 16.06.1998 - C-226/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Die Kammer möchte in diesem Zusammenhang auch wissen, ob die beamtenrechtlichen Besoldungsregelungen einen hinreichenden gemeinschafts- bzw. unionsrechtlichen Bezug im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 1998 - C-226/97 [Lemmens] - Juris Rn. 24 und 35 f.) aufweisen.
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Das Bundesarbeitsgericht hat nachfolgend - auch mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH zur Benachteiligung beim Entgelt - angenommen, dem Diskriminierungsverstoß könne nur dadurch begegnet werden, dass die Diskriminierten nachträglich nach der höchsten Vergütungsstufe bezahlt werden (BAG, Urteil vom 10. November 2011 - BAG 6 AZR 148/09 - Juris Rn. 30 f. m.w.N.).
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
    Eine unionsrechtskonforme, diskriminierungsfreie Besoldungsregelung kann auch nicht dadurch bewirkt werden, dass die vorgenannten Normen im Einzelfall unangewendet bleiben (grundlegend zum Anwendungsvorrang des Europarechts: EuGH, Urteil vom 15. Juli 1964 - EuGH C-6/64 [Costa]).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/02

    Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG -

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

  • OVG Sachsen, 27.02.2012 - 2 A 126/11

    Besoldung nach Dienstalterstufen, Diskriminierung, Zulassung der Berufung

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • EuGH, 11.09.2003 - C-77/02

    Steinicke

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • EuGH, 22.12.2010 - C-444/09

    Gavieiro Gavieiro - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der

  • VG Frankfurt/Main, 06.01.2012 - 9 K 4282/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • VG Lüneburg, 15.02.2012 - 1 A 106/10

    Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

  • VG Berlin, 25.03.2011 - 26 K 203.09

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

  • EuGH, 12.09.2011 - C-289/10

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • VG Berlin, 20.08.2009 - 28 A 210.07

    Rückwirkende Änderung der Regelung über die vorübergehende Erhöhung der

  • VG Berlin, 24.06.2010 - 5 K 17.09

    Beamter; Amtsrat; Besoldung; Besoldungsstufen; Anwendbarkeit des AGG im

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 343.12
  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1175/11

    Diskriminierende Besoldung bei gleicher Dienstzeit, aber unterschiedlichen

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 343.12

    Regelungen zur Überleitung der Bestandsbeamten des Landes Berlin in das ab August

    Zur Rechtslage bis einschließlich 31. Juli 2011 wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Zur Rechtslage wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Die Kammer hat Zweifel daran, ob die §§ 27, 28 BBesG a.F. bzw. BBesG Bln a.F. vor dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot Bestand haben können; auf die diesbezüglichen Ausführungen im Vorlagebeschluss vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) wird verwiesen.

    Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen aus dem Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) auch hier entsprechend.

    Die Kammer verweist hierzu auf ihre Ausführungen im Beschluss vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12).

    Die Kammer verweist hierzu wiederum auf ihre Ausführungen im Vorlagebeschluss vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12).

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 162.12

    Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union

    Zur Rechtslage bis einschließlich 30. Juni 2011 wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Zur Rechtslage 1. bis 31. Juli 2011 wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Zur Rechtslage wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Hinsichtlich der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Hinsichtlich der Erläuterung der Vorlagefragen wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 369.12

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldungsüberleitung

    Zur Rechtslage bis einschließlich 31. Juli 2011 wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Zur Rechtslage wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Hinsichtlich der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen 1 bis 5 wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Hinsichtlich der Erläuterung der Vorlagefragen wird zu den hiesigen Fragen 1 bis 5 auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) zu den dort gestellten Vorlagefragen, zu den hiesigen Fragen 6 bis 8 auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 343.12) zu den dortigen Vorlagefragen 4 bis 6 verwiesen.

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 21.11

    Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union

    Zur Rechtslage bis einschließlich 31. Juli 2011 wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Zur Rechtslage wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Hinsichtlich der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen 1 bis 5 wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Hinsichtlich der Erläuterung der Vorlagefragen wird zu den hiesigen Fragen 1 bis 5 auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) zu den dort gestellten Vorlagefragen, zu den hiesigen Fragen 6 bis 8 auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 343.12) zu den dortigen Vorlagefragen 4 bis 6 verwiesen.

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 170.12

    Besoldung der Beamten des Landes Berlin - Verstoß gegen das europarechtliche

    Zur Rechtslage bis einschließlich 31. Juli 2011 wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Zur Rechtslage wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Hinsichtlich der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen 1 bis 5 wird auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) verwiesen.

    Hinsichtlich der Erläuterung der Vorlagefragen wird zu den hiesigen Fragen 1 bis 5 auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 425.12) zu den dort gestellten Vorlagefragen, zu den hiesigen Fragen 6 bis 8 auf die Darstellung im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (VG 7 K 343.12) zu den dortigen Vorlagefragen 4 bis 6 verwiesen.

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

    Eine Absenkung der Bezüge der Vergleichsgruppe müsste hingegen mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Grundsatz des Vertrauensschutzes in Konflikt geraten (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 79; VG Berlin, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 7 K 425/12 -, juris Rn. 110; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 20. August 2012 - 9 K 8/12.F -, juris Rn. 51 ff.).
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 36 K 443.15

    Herausragende Leistungen von Berliner Beamten

    Das Gericht hat auf Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 26. November 2013 im Hinblick auf den Vorlagebeschluss der 7. Kammer des hiesigen Gerichts zu dem Aktenzeichen VG 7 K 425.12 und VG 7 K 343.12 das Verfahren zunächst ruhend gestellt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 1 L 64/13

    Überleitung von Bestandsbeamten in eine höhere Stufe nach dem BesVersRErgG

    Die weitere Behauptung des Klägers, das Verwaltungsgericht Berlin habe in gleich gelagerten Fällen (u. a. VG 7 K 425.12) die Auffassung vertreten, dass nicht nur die frühere Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz, sondern auch die Neuregelung durch den Bund und die Länder gegen Unionsrecht verstoße, und es habe diese Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, macht schon nicht plausibel, dass das Verwaltungsgericht Berlin Anlass hatte, sich mit dem Besoldungsüberleitungsrecht in Sachen-Anhalt zu befassen bzw. dass dieses den dort angesprochenen Neuregelungen im Bund oder den übrigen Ländern entspricht.

    Der zitierte Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 23. Oktober 2012 (- 7 K 425.12 -, juris) betrifft lediglich die bis einschließlich Juli 2011 geltenden Regelungen zur Besoldung der Beamten des Landes Berlin; dies waren bis Juni 2011 das Bundesbesoldungsgesetz in der am 31. August 2006 gültigen Fassung; im Juli 2011 galten die §§ 27, 28 BBesG in der vorgenannten Fassung aufgrund der Überleitungsregelung des § 1b Abs. 1 Nr. 1 LBesG Berlin.

  • VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10

    Vorlage an EuGH wegen altersdiskriminierender Richterbesoldung

    Zur Rechtslage wird auf die Darstellung in den Beschlüssen der Kammer vom 23. Oktober 2012 (VG 7 K 425.12 und VG 7 K 343.12) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten verwiesen.
  • VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 215.12

    Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter

    Zur Rechtslage wird auf die Darstellung in den Beschlüssen der Kammer vom 23. Oktober 2012 (VG 7 K 425.12 und VG 7 K 343.12) verwiesen.
  • VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 323.12

    Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter

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