Rechtsprechung
FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4312/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 Abs. 2; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil? - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Geldwerter Vorteil - Steuerfreie Überlassung von Arbeitskleidung
- IWW (Kurzinformation)
FG Berlin beschreitet Neuland - Steuerfreie Überlassung von Berufskleidung bei betrieblichem Interesse des Arbeitgebers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen von Arbeitslohn bei Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen für eine Beschäftigung im privaten Dienst; Überlassung von Kleidungsstücken durch den Arbeitgeber zum Tragen während der Arbeit durch die Arbeitnehmer als Entgelt für die Tätigkeit; Betriebliches ...
Verfahrensgang
- FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4312/01
- BFH, 22.06.2006 - VI R 22/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79
Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …
Auszug aus FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4312/01
Mithin liegt Arbeitslohn vor, wenn dem Arbeitnehmer Geld oder geldeswerte Vorteile für eine Beschäftigung im privaten Dienst zugeflossen sind (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 17. Dezember 1982, VI R 75/79, Entscheidungen des BFH -BFHE- 137, 13, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1983, 39).
- FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - 6 K 2726/04
Prämien für Gruppen-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte als …
Ein aufgedrängter Vorteil von geringem Wert wurde z.B. angenommen für den Fall der Gestellung von einheitlicher Kleidung, deren Wert sich im üblichen Rahmen hielt und die privat für die Arbeitnehmer nur von geringem Interesse war (Urteile des FG Berlin vom 22.02.2005, Az. 7 K 4312/01 und 7 K 4311/01).