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   VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11   

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VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11 (https://dejure.org/2014,17575)
VG Köln, Entscheidung vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 (https://dejure.org/2014,17575)
VG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 7 K 4447/11 (https://dejure.org/2014,17575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Cannabis-Eigenanbau ist nicht grundsätzlich illegal

  • lto.de (Pressebericht)

    VG Köln ermöglicht Cannabis-Anbau

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt werden

  • taz.de (Pressemeldung, 22.07.2014)

    Cannabis als Therapiemittel: Anbau als "Notlösung" erlaubt

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Cannabis

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht erlaubt Cannabis-Eigenanbau

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zur Schmerzbehandlung ist im Einzelfall zulässig

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 22.07.2014)

    Schmerzmedizin: Gericht plädiert für Cannabis-Eigenanbau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu Therapiezwecken im Einzelfall erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Cannabisanbau zum Eigenkonsum für Schwerkranke möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt werden - Zulassung des Eigenanbaus ist in jedem Fall eingehend und individuell zu prüfen

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Verfahren zur Genehmigung des Eigenanbaus von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.07.2014)

    Cannabis: Das verbotene Heilmittel

Besprechungen u.ä.

  • taz.de (Pressekommentar, 22.07.2014)

    Urteil zu Cannabis-Anbau: Zeit zu legalisieren

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Nach Kölner Cannabis-Urteil - Behörde geht in Berufung, Patienten in den Hungerstreik

  • menschenundrechte.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Cannabis-Eigenanbau

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Die für den Anbau von Cannabispflanzen geltende Erlaubnispflicht in Verbindung mit der hieran anknüpfenden Strafbarkeit bei Fehlen der Erlaubnis begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern für die Erteilung der Erlaubnis die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - geltenden Kriterien berücksichtigt werden.

    Die Beschränkung des Zugangs zu Cannabis hält einer verfassungsrechtlichen Überprüfung im Hinblick auf den Eingriff in die Grundrechte von Menschen mit schweren Erkrankungen aus Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 GG nur dann stand, wenn im Einzelfall schon die Möglichkeit einer Linderung der schweren Erkrankung oder die Verbesserung der subjektiven Befindlichkeit die Erlaubnisfähigkeit eröffnet, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris.

    Daraus folgt, dass die Therapierung schwer kranker Menschen nicht nur deren individuelle Interessen verfolgt, sondern ein Anliegen der Allgemeinheit ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris.

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss die Erlaubniserteilung schon bei Bestehen der Möglichkeit einer subjektiv empfundenen Linderung einer schweren Erkrankung möglich sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , juris.

    Damit ist diese Behandlungsalternative für den Kläger nicht verfügbar, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - ; NJW 2005, 2200 ff., juris.

    Ist eine Behandlungsalternative für einen Patienten somit nicht finanzierbar, steht sie ihm tatsächlich auch nicht zur Verfügung, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - ausdrücklich festgestellt hat.

  • VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis für

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Gleichzeitig hat er den Antrag gestellt, ihm im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu erlauben, in seiner Wohnung Hybride der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) anzubauen, zu ernten und zur Behandlung der Schmerzsymptome zu verwenden (7 L 1172/11).

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde durch Beschluss der Einzelrichterin vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - abgelehnt.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 7 K 4500/11 und der Eilverfahren 7 L 1172/11 und 7 L 1173/11 Bezug genommen.

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, und rechtfertigt daher nach wie vor das grundsätzliche Verkehrsverbot, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - .

    Dieses resultiert aus den nicht behobenen Verletzungsfolgen, nämlich Beinverkürzung (4 cm), Fehlstellung der Wirbelsäule, Muskelverkürzung, Myalgien, neuropathische Schmerzen links bei Läsion des Nervus ulnaris, Fehlstellung beider Kiefer, Fehlfunktionen der Gelenke in den oberen und unteren Extremitäten, sekundäre Schäden in beiden Kniegelenken und der rechten Hüfte (Arthrose), Degeneration des gesamten Beckenbereichs (Atteste der praktischen Ärztin Dr. E. Q. -T. vom 04.09.2009, Bl. 8-15 Beiakte 2 zu 7 L 1172/11; vom 16.11.2009, Bl. 21-22 Beiakte 2 zu 7 L 1172/11, und vom 25.10.2011, Bl. 59 d. A. in 7 L 1172/11; des Arztes für Allgemeinmedizin S. Q1. vom 07.12.2013, Bl. 83-85 d. A.).

    Im Verwaltungsverfahren hat der Kläger die Abbildung eines "Anbauschrankes" mit den Abmessungen 176 x 118 x 78 cm vorgelegt, der getrennte Abteilungen für die Mutterpflanze, die Stecklinge und die Blühphase enthält (Bl. 51 Beiakte 2 zu 7 L 1172/11), der in dem vorgesehenen Zimmer ohne weiteres aufgestellt werden kann.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - u. a., BVerfGE 90, 145, 187 die Verfassungsmäßigkeit des strafbewehrten Cannabisverbots bejaht und ausgeführt, dass nach dem seinerzeitigen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand mit dem Cannabisgenuss beträchtliche Gefahren und Risiken für die Gesundheit des einzelnen und der Bevölkerung, vor allem der jugendlichen Bevölkerung, verbunden seien.

    Wie sich schon aus dem Grundsatz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - NJW 1994, 1577, 1579, 1581 ergibt, stellen sich die Gesundheitsrisiken, die der Gesetzgeber noch 1971 bei Erlass des Betäubungsmittelgesetzes mit der Droge Cannabis verbunden hat, inzwischen als geringer dar als ursprünglich angenommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1199/11

    Erlaubnis des Anbaus von Hybriden der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) im Wege

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Denn diese Ausnahme bezieht sich nach der Gesetzesbegründung ausschließlich auf die Herstellung von Zubereitungen mit dem Ziel der Herstellung eines Fertigarzneimittels, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - und Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - juris.

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, und rechtfertigt daher nach wie vor das grundsätzliche Verkehrsverbot, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - .

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Es ist daher ausnahmsweise zulässig, Völkervertragsrecht nicht zu beachten, sofern nur auf diesem Wege ein Verstoß gegen tragende Grundsätze der Verfassung abgewendet werden kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307 ff. juris, Rn. 35, 36, 47, 48 zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20/00 - , NJW 2001, 1365, dieser Rechtsprechung angeschlossen und ausgeführt, dass auch die nach dem Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 erzielten Forschungsergebnisse bisher nicht den Beweis einer generellen Unbedenklichkeit von Cannabis erbracht hätten.
  • BVerwG, 26.10.2006 - 3 B 109.06

    Voraussetzung für eine im öffentlichen Interesse liegende Genehmigung zum Anbau

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Diese Auffassung wurde im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2006 - 3 B 109.06 - bestätigt.
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Das ist nur bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen - wie bei Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion - anzunehmen und liegt im Fall eines chronischen Schmerzsyndroms nicht vor, vgl. BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10 - juris; Landessozialgericht NRW, Urteile vom 14.02.2008 - L 5 KR 25/06 - und vom 04.01.2012 - L 11 KA 110/10 - juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER - juris: bei drohendem Verlust der Fortbewegungsfähigkeit einer MS-Patientin.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 25/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Das ist nur bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen - wie bei Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion - anzunehmen und liegt im Fall eines chronischen Schmerzsyndroms nicht vor, vgl. BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10 - juris; Landessozialgericht NRW, Urteile vom 14.02.2008 - L 5 KR 25/06 - und vom 04.01.2012 - L 11 KA 110/10 - juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER - juris: bei drohendem Verlust der Fortbewegungsfähigkeit einer MS-Patientin.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
    Das ist nur bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen - wie bei Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion - anzunehmen und liegt im Fall eines chronischen Schmerzsyndroms nicht vor, vgl. BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10 - juris; Landessozialgericht NRW, Urteile vom 14.02.2008 - L 5 KR 25/06 - und vom 04.01.2012 - L 11 KA 110/10 - juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER - juris: bei drohendem Verlust der Fortbewegungsfähigkeit einer MS-Patientin.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - L 11 KA 110/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13

    Im Rahmen der Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz ist das Interesse des

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R

    Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use -

  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02

    Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine

  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06

    Nichtanwendung des § 29 Abs 5 BtMG 1981 (Absehen von Strafe bei Erwerb geringer

  • VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1173/11

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zur therapeutischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1198/11

    Notwendigkeit der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb und Anbau von Cannabisblüten zur

    Am 25.07.2014 legte der Kläger unter Berufung auf die Rechtsprechung des VG Köln (Urteile vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - u.a.) und des OVG NRW (Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ) Widerspruch gegen den Bescheid ein.

    Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

    Jedoch ist die kontrollierte Abgabe von Cannabis durch Apotheken auf ein Betäubungsmittelrezept das normale und vom BtMG vorgesehene Verfahren zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln, das auch bei cannabishaltigen Arzneimitteln durch die von Cannabis ausgehenden Gesundheitsgefahren gerechtfertigt wird, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 7 K 4447/11 und der Eilverfahren 7 L 1172/11 und 7 L 1173/11 Bezug genommen.

    Im Verwaltungsverfahren des Klageverfahrens 7 K 4447/11 hat der dortige Kläger die Abbildung eines im Handel befindlichen "Anbauschrankes" mit den Abmessungen 176 x 118 x 78 cm vorgelegt, der getrennte Abteilungen für die Mutterpflanze, die Stecklinge und die Blühphase enthält (Bl. 51 Verwaltungsvorgang), der in dem vorgesehenen Zimmer ohne weiteres aufgestellt werden kann.

  • VG Köln, 05.02.2018 - 7 K 3308/15

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten für die

    Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

    Jedoch ist die kontrollierte Abgabe von Cannabis durch Apotheken auf ein Betäubungsmittelrezept das normale und vom BtMG vorgesehene Verfahren zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln, das auch bei cannabishaltigen Arzneimitteln durch die von Cannabis ausgehenden Gesundheitsgefahren gerechtfertigt wird, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 2118/15

    Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Hanfpflanzen zur medizinischen

    Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

    Jedoch ist die kontrollierte Abgabe von Cannabis durch Apotheken auf ein Betäubungsmittelrezept das normale und vom BtMG vorgesehene Verfahren zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln, das auch bei cannabishaltigen Arzneimitteln durch die von Cannabis ausgehenden Gesundheitsgefahren gerechtfertigt wird, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

  • VG Köln, 15.10.2019 - 7 K 9784/17
    Die Höhe des Konsums ist aber nach dem Ergebnis zahlreicher Studien ein Faktor, der sowohl die Wahrscheinlichkeit von gesundheitsschädlichen Wirkungen erhöht und auch das Entstehen einer Abhängigkeit negativ beeinflusst, vgl. Studienkonzept, S. 4; CaPRis 2017, Kurzbericht, S. 2-4; VG Köln, Urteile vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - u.a., juris, Rn. 59 ff. m.w.N.

    Dazu zählen zum einen die anerkannten Nebenwirkungen eines Cannabiskonsums, zu denen die unmittelbaren Rauschfolgen wie beispielweise die Erhöhung des Unfallrisikos zählen, vorübergehende Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit, psychische Erkrankungen und das Risiko einer Erkrankung der Atemwege, das bei Zusatzkonsum von Tabak deutlich erhöht ist, vgl. insoweit Urteil der Kammer vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - juris, Rn. 59 ff.; CaPRis, Kurzbericht, a.a.O., S. 2-4.

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren 7 K 4447/11 und 7 K 4450/11, auf die von der Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgänge und die vom Kläger vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Vor dem Hintergrund der schweren Erkrankung des Klägers, insbesondere seines fortbestehenden ADHS-Syndroms mit gravierenden Auswirkungen auf das soziale Leben des Klägers und seines Umfeldes, kommt - bis auf die im Ermessen der Beklagten liegenden Sicherungsanordnungen - auch eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht, vgl. insoweit die Urteile der Kammer vom 08.07.2014 in den Parallelverfahren 7 K 5217/12, 7 K 4447/11 und 7 K 4450/11.
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