Rechtsprechung
VG Münster, 28.06.2002 - 7 K 5015/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutz des Vertrauens in den Fortbestand einer Rechtsnorm als Grundlage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen (sog. echte Rückwirkung); Rechtmäßigkeit betriebsbezogener Kostenerhebung zur Berücksichtigung von sich auf die Höhe der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 28.06.2002 - 7 K 5015/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2004 - 9 A 3308/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 9 A 3308/02
- BVerwG, 10.03.2005 - 3 B 96.04
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08
Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne …
Dies gilt allzumal bezogen auf den hier streitgegenständlichen Zeitraum der Gebührenerhebung ab Mai 1998 (vgl. dazu die für die vergleichbaren Regelungen im Niedersächsischen und Nordrhein-Westfälischem Landesrecht: Nds.OVG, Urt. v. 16.03.1999 - 11 L 1429/98 - und VG Münster, Urt. v. 28.06.2002 - 7 K 5015/94 - ).Vielmehr kann - wie auch der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 09.09.1999 - C-374/97 - Rs. „Anton Feyrer ./. LK Rottal-Inn“ zu den Randnummern 31 und 32 festgestellt hat - ohne weitere Voraussetzungen nach Maßgabe der tatsächlich entstandenen Kosten eine die Pauschalbeträge nach der Richtlinie 93/118/EG übersteigende Gebühr erhoben werden (vgl. auch VG Münster, Urt. v. 28.06.2002 - 7 K 5015/94 - >zitiert nach juris>).