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   FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07 E, G   

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FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07 E, G (https://dejure.org/2009,9056)
FG Münster, Entscheidung vom 25.02.2009 - 7 K 5021/07 E, G (https://dejure.org/2009,9056)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 7 K 5021/07 E, G (https://dejure.org/2009,9056)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7g; ; EStG § 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG § 20; EStG § 7g Abs. 3
    Unzulässige Rücklagenbildung bei Umwandlung des Betriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansparrücklage nach § 7g EStG: - Unzulässige Rücklagenbildung bei Umwandlung des Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1005
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.12.2006 - X R 42/04

    Ansparrücklage; Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
    Entsprechendes muss darüber hinaus aber auch dann gelten, wenn der Steuerpflichtige seinen Betrieb im maßgeblichen Zeitpunkt der Einreichung des Jahresabschlusses beim FA zwar noch nicht veräußert oder aufgegeben, jedoch bereits einen dahingehenden Entschluss gefasst hatte (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.2006 X R 42/04, BFH/NV 2007, 883).

    Davon abgesehen lässt der BFH es in seinem Urteil vom 20.12.2006 (X R 42/04, BFH/NV 2007, 883), dem sich der Senat anschließt, ausreichen, dass der Steuerpflichtige im maßgeblichen Zeitpunkt der Einreichung des Jahresabschlusses beim FA bereits einen Veräußerungs- bzw. Aufgabebeschluss gefasst hat.

  • BFH, 30.01.2002 - X R 56/99

    Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Betriebsaufgabe und anschließender

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
    Andernfalls kann es sich eben nicht um eine voraussichtliche Investition i.S.d. § 7 g Abs. 3 Satz 2 EStG handeln (BFH-Urteil vom 12.12.2001 XI R 13/00, BStBl. II 2002, 387).
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
    Andernfalls kann es sich eben nicht um eine voraussichtliche Investition i.S.d. § 7 g Abs. 3 Satz 2 EStG handeln (BFH-Urteil vom 12.12.2001 XI R 13/00, BStBl. II 2002, 387).
  • FG Köln, 28.08.2002 - 14 K 387/01

    Ansparrücklage für ein Einzelunternehmen trotz Einbringung des Einzelunternehmens

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
    Dies gilt jedoch nach Auffassung des Senats für die Rücklage nach § 7 g EStG nur, wenn diese zuvor zu Recht gebildet worden ist (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 28.08.2002 14 K 387/01, EFG 2003, 218, Blümich/Brandis, § 7 g EStG a. F. Anm. 85; a. A. Schmidt/Kulosa, § 7 g EStG Rz. 18, H/H/R. § 7 g EStG Anm. 96, Frotscher/Kratzsch, § 7 g EStG Anm. 55).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 41/03

    Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
    Da die Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 ff. EStG auf den konkreten Betrieb bezogen ist, ist eine geplante Investition zu verneinen, wenn die Vornahme der vom Steuerpflichtigen am Bilanzstichtag (vorgeblich) geplanten Investitionen im Zeitpunkt der Erstellung des entsprechenden Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim Finanzamt wegen zwischenzeitlicherVeräußerungoder Aufgabe des Betriebes nicht mehr realisiert werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848).
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01

    Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
    Zwischen der Bildung der Rücklage und der Investition muss ein "Finanzierungszusammenhang" bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 14.08.2001 XI R 18/01, BFH/NV 2002, 181).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96

    Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
    Diese Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ein tauschähnlicher Vorgang und damit als Betriebsveräußerung i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.1998 VIII R 5/96, BStBl. II 1999, 209 m. w. N.; vom 21.06.1994 VIII R 5/02, BStBl. II 1994, 856).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 5/92

    Identität erhaltende Umwandlung - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
    Diese Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ein tauschähnlicher Vorgang und damit als Betriebsveräußerung i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.1998 VIII R 5/96, BStBl. II 1999, 209 m. w. N.; vom 21.06.1994 VIII R 5/02, BStBl. II 1994, 856).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 5/02

    Zur steuerlichen Behandlung auf Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
    Diese Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ein tauschähnlicher Vorgang und damit als Betriebsveräußerung i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.1998 VIII R 5/96, BStBl. II 1999, 209 m. w. N.; vom 21.06.1994 VIII R 5/02, BStBl. II 1994, 856).
  • BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

    Das Finanzgericht (FG) Münster führte zur Begründung seines Urteils vom 25. Februar 2009  7 K 5021/07 E,G (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1005) aus, der Zweck des § 7g EStG 2002 a.F. erfordere, dass ein Finanzierungszusammenhang zwischen der Bildung der Ansparabschreibung und der Investition bestehe.
  • BFH, 22.08.2012 - X R 21/09

    Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung

    Der I. Senat gibt für diese Aussage keine eigene Begründung, sondern verweist ausschließlich auf die --noch nicht rechtskräftige, sondern im vorliegenden Revisionsverfahren angefochtene-- Entscheidung des FG Münster in EFG 2009, 1005.
  • BFH, 27.01.2016 - X R 21/09

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Kapitalgesellschaft

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. Februar 2009  7 K 5021/07 E, G wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1005 abgedruckt.

  • BFH, 19.05.2010 - I R 70/09

    Ansparabschreibung: Betriebsgrößenmerkmal bei Umwandlung

    Daran wiederum fehlt es, wenn im Augenblick der Rücklagenbildung im Einzelunternehmen mit Einreichen der Steuererklärung beim Finanzamt das Investitionsvorhaben in diesem Einzelunternehmen nicht mehr realisiert werden konnte, weil die Umwandlung zu diesem Zeitpunkt bereits in Gang gesetzt war (s. insoweit FG Münster, Urteil vom 25. Februar 2009  7 K 5021/07 E, G, EFG 2009, 1005).
  • FG Köln, 20.02.2014 - 3 K 2164/12

    Keine Auflösung der Ansparabschreibung einer GbR bei Betriebsübernahme durch

    In den Urteilen des Finanzgerichts Münster vom 25.02.2009, 7 K 5021/07, und vom 26.05.2011, 3 K 1416/08, werde davon ausgegangen, dass es sich um zwei selbständige Betriebe handele und der aufgegebene und der neue Betrieb nicht als Einheit betrachtet werden dürften.

    Soweit die Kläger schließlich auf die nicht rechtskräftigen Urteile des FG Münster vom 26.05.2011, 3 K 1416/08 E, G, EZ, EFG 2011, 1695, und vom 25.02.2009, 7 K 5021/07 E, G, EFG 2009, 1005 (vgl. nachgehend dazu insbesondere BFH, Vorlagebeschluss vom 22.08.2012, X R 21/09, BFH/NV 2012, 2171) verweisen, sieht der Senat diese Urteile als für die vorliegende Sachverhaltskonstellation nicht unmittelbar einschlägig an, da es dort jeweils um die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personen- bzw. Kapitalgesellschaft geht und nicht um die Fortführung eines Betriebs einer Personengesellschaft nach Anwachsung und Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters.

  • FG Münster, 26.05.2011 - 3 K 1416/08

    Auflösung einer Ansparrücklage eines Einzelunternehmers gem. § 7g EStG bei

    Abs. 3 EStG für künftige Investitionen in einem Einzelunternehmen nicht mehr für möglich, wenn die Investitionen aufgrund einer Einbringung des Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft nicht mehr durchführbar sind (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 28.08.2002 14 K 387/01, EFG 2003, 218; Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.02.2009 7 K 5021/07 E, G, EFG 2009, 1005 sowie Urteil vom 15.05.2003 14 K 7166/01 E, EFG 2003, 1368).
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