Rechtsprechung
FG München, 28.09.2009 - 7 K 558/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Steuerbefreite Beteiligungsveräußerung nach § 8b KStG: Abzugsfähigkeit von laufenden Kosten und Veräußerungskosten, keine Einkommensminderung durch Veräußerungsverlust
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zu einem Veräußerungsverlust führende Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung einer unter § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallenden Beteiligung als laufende Betriebsausgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Abzug von Veräußerungsverlusten aus unter § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallenden Beteiligungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Abzug von Veräußerungsverlusten aus unter § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallenden Beteiligungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2010, 257
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 12.03.2014 - I R 45/13
Abziehbarkeit von Veräußerungskosten bei einer Anteilsveräußerung nach § 8b Abs. …
Das kann gleichermaßen typisierend dadurch geschehen, dass im Veräußerungsfall von dem in der üblichen Weise berechneten Veräußerungsgewinn --also unter Einschluss der Veräußerungskosten-- zusätzlich ein pauschaler Vomhundertsatz des Nettogewinns als fiktive Nichtabzugspositionen quantifiziert wird (ebenso FG München, Urteil vom 28. September 2009 7 K 558/08, EFG 2010, 257; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. März 2008, BStBl I 2008, 506; Gosch, ebenda; Gröbl/Adrian in Erle/Sauter, ebenda; Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz 109; Dötsch/Pung, DB 2004, 151; Schnitger in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, § 8b Rz 341 f. und 354; Schwedhelm/Olbing/Binnewies, GmbH-Rundschau 2003, 1385; anders M. Frotscher in G. Frotscher/Maas, KStG/GewStG/UmwStG, § 8b KStG Rz 215 f.; Krug, DStR 2011, 598; differenzierend Ditz/Tcherveniachki, DStR 2012, 1161). - BFH, 09.04.2014 - I R 52/12
Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG …
Das kann gleichermaßen typisierend dadurch geschehen, dass im Veräußerungsfall von dem in der üblichen Weise berechneten Veräußerungsgewinn --also unter Einschluss der Veräußerungskosten-- zusätzlich ein pauschaler Vomhundertsatz des Nettogewinns als fiktive Nichtabzugspositionen quantifiziert wird (ebenso z.B. FG München, Urteil vom 28. September 2009 7 K 558/08, EFG 2010, 257; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 13. März 2008, BStBl I 2008, 506; Gosch, ebenda; Gröbl/Adrian in Erle/Sauter, ebenda; Pung in Dötsch/Pung/ Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz 109; Dötsch/Pung, DB 2004, 151; Schnitger in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, § 8b Rz 341 f. und 354; Riedel, FR 2014, 356, 357; Ebel, FR 2014, 410, 414 f.; Schwedhelm/Olbing/Binnewies, GmbH-Rundschau 2003, 1385; anders z.B. M. Frotscher in G. Frotscher/Maas, KStG/ GewStG/UmwStG, § 8b KStG Rz 215 f.; Krug, DStR 2011, 598; differenzierend Ditz/Tcherveniachki, DStR 2012, 1161). - FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
Folgen einer Organschaft - Abziehbarkeit von Aufwendungen einer Organgesellschaft …
Nicht erfasst seien hingegen sonstige mit dem Anteil wirtschaftlich zusammenhängende Aufwendungen (FG München, Urteil vom 28.9.2009 7 K 558/08), so etwa Aufwendungen, die aus einem eigenständigen Schuldverhältnis resultierten, welches von der Beteiligung separat zu betrachten sei (BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674;… Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz. 182). - FG Hamburg, 16.05.2013 - 3 K 162/12
Körperschaftsteuer: Fehlende Abziehbarkeit der Veräußerungskosten bei einer …
Zum Teil wird vertreten, dass die Regelung in § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG entsprechend ihrem Wortlaut (s. oben unter c.) anzuwenden sei und dazu führe, dass die Pauschalierung der nichtabziehbaren Betriebsausgaben zusätzlich zur Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Veräußerungskosten vorzunehmen sei, die den Veräußerungsgewinn minderten und damit dem steuerfreien Bereich zugeordnet würden (FG München, Urteil vom 28.09.2009 7 K 558/08, EFG 2010, 257; BMF-Schreiben vom 13.03.2008, BStBl I 2008, 506;… Dötsch/Pung in Dötsch/Jost/Pung/Witt, KStG, § 8b Rz. 103 f.; Dötsch/Pung, DB 2004, 151; Schwedhelm/Olbing/Binnewies, GmbHR 2003, 1385).