Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 26.06.2015 - 7 K 5695/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Fahrerlaubnis auf Probe; Entziehung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe aufgrund der Nichtbeibringung eines Nachweises über die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
- ra.de
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar für Fahranfänger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Gelsenkirchen, 07.01.2015 - 7 L 2021/14
Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.06.2015 - 7 K 5695/14
Gegen diesen Bescheid hat der Kläger am 18. Dezember 2014 Klage erhoben und zugleich die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beantragt (Az.: 7 L 2021/14).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der parallel geführten Verfahren 7 L 2021/14 und 7 K 4464/14 sowie auf den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.
Im Übrigen wird verwiesen auf die Gründe der angefochtenen Verfügung (§ 117 Abs. 5 VwGO) sowie auf den Eilbeschluss des Gerichts vom 7. Januar 2015 (Az.: 7 L 2021/14).
- VG Gelsenkirchen, 26.06.2015 - 7 K 4464/14
Aufbauseminar während der Probezeit
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.06.2015 - 7 K 5695/14
Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger am 6. Oktober 2014 Klage (Az.: 7 K 4464/14).Insoweit werde auf die Ausführungen in dem parallel geführten Verfahren 7 K 4464/14 verwiesen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der parallel geführten Verfahren 7 L 2021/14 und 7 K 4464/14 sowie auf den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 16 E 550/09
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.06.2015 - 7 K 5695/14
OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 16 E 550/09 - juris.
- VG Gelsenkirchen, 26.06.2015 - 7 K 4464/14 Gegen diesen Bescheid hat der Kläger am 18. Dezember 2014 Klage erhoben (Az.: 7 K 5695/14) und insoweit die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beantragt (Az.: 7 L 2021/14).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der parallel geführten Verfahren 7 L 2021/14 und 7 K 5695/14 sowie auf den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.
- VG Gelsenkirchen, 07.01.2015 - 7 L 2021/14 Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 5695/14 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 18. November 2014 wiederherzustellen, ist gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zulässig, aber unbegründet.