Rechtsprechung
FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16 F |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Sonderausgaben - Dauernde Last, vor dem 1.1.2008 vereinbarte Vermögensübertragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Sonderausgabenabzug | Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen von Todes wegen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung von Todes wegen richtet sich nach dem zum Todeszeitpunkt geltenden Recht
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Besteuerung von Versorgungsleistungen
- Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
Verfahrensgang
- FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16 F
- BFH, 09.09.2020 - X R 3/18
Papierfundstellen
- EFG 2018, 296
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.05.2015 - IX R 32/14
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts
Auszug aus FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. ist auf alle Versorgungsleistungen anzuwenden, für die das neue Recht nach Maßgabe der abschließend formulierten Übergangsvorschrift nicht anzuwenden ist (BFH-Urteil vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78).Für die Anwendungsvorschrift ist nicht der Zeitpunkt entscheidend, in dem die Versorgungsleistungen, die im Zusammenhang mit dieser Vermögensübertragung stehen, vereinbart worden sind (BFH-Urteil vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78).
Außerdem kann sich die Klägerin für die Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht mit Erfolg auf die Urteile des BFH vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135 und vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78 berufen.
- BFH, 25.02.2014 - X R 34/11
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Keine notwendige Beiladung des …
Auszug aus FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16
Schließlich entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), dass eine Vermögensübertragung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. ihren Rechtsgrund auch in einer Verfügung von Todes wegen haben kann (BFH-Urteile vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135;… vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 632).Außerdem kann sich die Klägerin für die Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht mit Erfolg auf die Urteile des BFH vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135 und vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78 berufen.
- BFH, 17.12.2003 - X R 2/01
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16
Schließlich entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), dass eine Vermögensübertragung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. ihren Rechtsgrund auch in einer Verfügung von Todes wegen haben kann (BFH-Urteile vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135; vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 632). - BFH, 28.11.2003 - III B 65/03
Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG : Anschaffung wesentlicher …
Auszug aus FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16
Schließlich entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), dass eine Vermögensübertragung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. ihren Rechtsgrund auch in einer Verfügung von Todes wegen haben kann (BFH-Urteile vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135; vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 632).
- BFH, 09.09.2020 - X R 3/18
Behandlung von Versorgungsleistungen infolge des Verzichts auf einen …
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.12.2017 - 7 K 572/16 F wird als unbegründet zurückgewiesen.