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   VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11   

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VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11 (https://dejure.org/2013,27186)
VG Köln, Entscheidung vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 (https://dejure.org/2013,27186)
VG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 7 K 5776/11 (https://dejure.org/2013,27186)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06

    Arzneimittelwerbung: Zulässigkeit des Hinweises "Zur Behandlung von

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11
    Es genüge, wenn die Angabe dem Patienten in irgendeiner Hinsicht wichtig, also "dienlich" sei (Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, § 10 Anm. 74; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - PharmR 2008, 126).

    Dieses regelt umfassend die "Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens" und verwendet daher nach der herrschenden Auffassung einen weiten Werbebegriff, der alle informationsvermittelnden und meinungsbildenden Aussagen umfasst, die darauf abzielen, die Aufmerksamkeit des Adressaten zu wecken und deren Entschlüsse mit dem Ziel der Förderung des Warenabsatzes zu beeinflussen, vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - juris, Rn. 71.

    Soweit Angaben nach diesen Vorschriften vorgeschrieben oder ausdrücklich gestattet sind, gelten sie - im Wege einer normativen Korrektur - nicht als heilmittelrechtlich relevante Absatzwerbung, vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - juris, Rn. 85.

    Werbeaussagen sind daher solche Angaben, bei denen die gesundheitliche Aufklärung in den Hintergrund tritt und die stattdessen das Arzneimittel gegenüber anderen Produkten mit dem Ziel der Absatzförderung hervorheben, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2013 - 13 A 2862/12

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Kennzeichnungsmöglichkeiten biologisch

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11
    Ergänzend werde auf die neueste Rechtsprechung des VG Köln im Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - , bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - hingewiesen.

    Dies ergibt sich aus der Verwendung des Begriffes "Patient" statt "Verbraucher", aus der Bezugnahme auf Art. 54 und 59 der Richtlinie sowie aus dem Zweck der Kennzeichnungsbestimmungen, nämlich der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Anwendung auf der Grundlage vollständiger, verständlicher und übersichtlicher Informationen, OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - unter Hinweis auf den Erwägungsgrund 40 der Richtlinie 2001/83/EG; BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 161/11 - ; Stallberg, PharmR 2010, 214, 218; Kloesel/Cyran, a.a.O., § 10 Anm. 74; Pannenbecker, in: Kügel/Müller/Hofmann, AMG, § 10 Rn. 46.

    Werbeaussagen sind daher solche Angaben, bei denen die gesundheitliche Aufklärung in den Hintergrund tritt und die stattdessen das Arzneimittel gegenüber anderen Produkten mit dem Ziel der Absatzförderung hervorheben, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - .

  • VG Köln, 30.10.2012 - 7 K 2624/11

    Bio-Siegel Kennzeichnung weitere Angaben

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11
    Ergänzend werde auf die neueste Rechtsprechung des VG Köln im Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - , bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - hingewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Köln hat zur Auslegung dieser Bestimmung im Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - das Folgende ausgeführt:.

    Werbeaussagen sind daher solche Angaben, bei denen die gesundheitliche Aufklärung in den Hintergrund tritt und die stattdessen das Arzneimittel gegenüber anderen Produkten mit dem Ziel der Absatzförderung hervorheben, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - .

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 161/11

    Voltaren

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11
    Dies ergibt sich aus der Verwendung des Begriffes "Patient" statt "Verbraucher", aus der Bezugnahme auf Art. 54 und 59 der Richtlinie sowie aus dem Zweck der Kennzeichnungsbestimmungen, nämlich der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Anwendung auf der Grundlage vollständiger, verständlicher und übersichtlicher Informationen, OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - unter Hinweis auf den Erwägungsgrund 40 der Richtlinie 2001/83/EG; BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 161/11 - ; Stallberg, PharmR 2010, 214, 218; Kloesel/Cyran, a.a.O., § 10 Anm. 74; Pannenbecker, in: Kügel/Müller/Hofmann, AMG, § 10 Rn. 46.

    Dies entspricht auch der Absicht des Gesetzgebers, der mit dem 5. Änderungsgesetz die Anforderungen der Richtlinie 92/27/EWG umsetzen und dem dort geregelten Werbeverbot in den Informationstexten des Arzneimittels Rechnung tragen wollte, vgl. Amtliche Begründung zum 5. Änderungsgesetz, abgedruckt bei Kloesel/Cyran, § 10; ferner die Kommentierung von Kloesel/Cyran, § 10 Anm. 74; BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 161/11 - m.w.N.

  • VG Köln, 12.05.2006 - 18 K 9251/03
    Auszug aus VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11
    Auch dem Urteil des VG Köln vom 12.05.2006 - 18 K 9251/03 - zum Biosiegel sei eindeutig zu entnehmen, dass weitere Angaben nach § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG zulässig seien, soweit sie die Arzneimittelsicherheit nicht beeinträchtigten.

    Auf die Frage, ob eine einzelne Werbeaussage eine Gesundheitsgefährdung und damit eine Beeinträchtigung der Arzneimittelsicherheit darstellt, kommt es daher nicht an, a.A. VG Köln, Urteil vom 12.05.2006 - 18 K 9251/03 - .

  • OLG Köln, 21.10.1994 - 6 U 86/94

    Arzneimittelimport aus dem EG-Ausland; Vorrang europarechtlicher Normen -

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11
    Sinn der Beschriftung des Behältnisses ist es, dass der Patient oder der Arzt sich vor dem Öffnen des Behältnisses und der direkten Anwendung des Arzneimittels über die Identität des Arzneimittels vergewissern kann, wenn eine weitere Umhüllung fehlt oder bereits entfernt worden ist, die die erforderlichen Angaben enthält, vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.10.1994 - 6 U 86/94 - , zitiert in Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, 117. Akt.-Lief.
  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7237/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7242/12

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7258/12

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7244/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7249/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

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