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   VG Koblenz, 24.01.2012 - 7 K 623/11.KO   

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https://dejure.org/2012,876
VG Koblenz, 24.01.2012 - 7 K 623/11.KO (https://dejure.org/2012,876)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2012 - 7 K 623/11.KO (https://dejure.org/2012,876)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 7 K 623/11.KO (https://dejure.org/2012,876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 1 BauGB
    Anfechtung eines Bauvorbescheids durch die Ortsgemeinde - Fiktion des Einvernehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung der Fiktionswirkung des § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB bei mehrdeutigen Erklärungen der Gemeinde

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an die Versagung des bauplanungsrechtlichen Einvernehmens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versagung des bauplanungsrechtlichen Einvernehmens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Versagung des bauplanungsrechtlichen Einvernehmens muss deutlich sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2012 - 7 K 623/11
    Das gilt zum einen dann, wenn man aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine ausdrückliche Verweigerung verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 24/95 -, NVwZ 1997, 900; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 13. Juli 2006 - 4 K 623/06 -, NVwZ-RR 2007, 338; Jeromin, Komm. zur LBauO Rhld.-Pf., 2. Aufl. 2008, § 71 Rdnr. 3; Horn, Das gemeindliche Einvernehmen unter städtebaulicher Aufsicht, NVwZ 2002, 406, 414).

    Die 1979 in das (vormalige) Bundesbaugesetz eingefügte und unverändert in das Baugesetzbuch übernommene Fristenregelung des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB bezweckt im Interesse des Bauherrn wie auch im öffentlichen Interesse eine beschleunigte Bearbeitung des Bauantrags (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2012 - 7 K 623/11
    Ob dies bereits zum Fehlen der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO führt oder zum materiellen Ausschluss einer Rechtsverletzung auf der Begründetheitsebene, bedarf keiner Erörterung und Entscheidung, da diese Frage für den vorliegenden Zusammenhang keine Rechtserheblichkeit besitzt (zum Meinungsstand siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05.OVG -, AS 33, 161; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. März 1999 - 1 M 405/99 -, NVwZ 1999, 1005; VG Bayreuth, Urteil vom 14. August 2008 - B 2 K 07.965 -, nach juris).
  • OVG Sachsen, 08.05.2009 - 1 B 290/09

    Uneingeschränkte Erteilung eines Einvernehmens einer Gemeinde gem. § 36 Abs. 1

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2012 - 7 K 623/11
    Etwas anderes mag in dem Fall einer bedingten Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gelten, auf den die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (Urteil vom 8. Mai 2009 - 1 B 290/09 -) hinweist.
  • VG Neustadt, 13.07.2006 - 4 K 623/06

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid wegen Verletzung ihrer

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2012 - 7 K 623/11
    Das gilt zum einen dann, wenn man aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine ausdrückliche Verweigerung verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 24/95 -, NVwZ 1997, 900; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 13. Juli 2006 - 4 K 623/06 -, NVwZ-RR 2007, 338; Jeromin, Komm. zur LBauO Rhld.-Pf., 2. Aufl. 2008, § 71 Rdnr. 3; Horn, Das gemeindliche Einvernehmen unter städtebaulicher Aufsicht, NVwZ 2002, 406, 414).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.1999 - 1 M 405/99

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch einer Gemeinde; Widerspruch gegen eine

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2012 - 7 K 623/11
    Ob dies bereits zum Fehlen der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO führt oder zum materiellen Ausschluss einer Rechtsverletzung auf der Begründetheitsebene, bedarf keiner Erörterung und Entscheidung, da diese Frage für den vorliegenden Zusammenhang keine Rechtserheblichkeit besitzt (zum Meinungsstand siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05.OVG -, AS 33, 161; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. März 1999 - 1 M 405/99 -, NVwZ 1999, 1005; VG Bayreuth, Urteil vom 14. August 2008 - B 2 K 07.965 -, nach juris).
  • VG Bayreuth, 14.08.2008 - B 2 K 07.965

    Die Zwei-Monats-Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB läuft auch dann, wenn der

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2012 - 7 K 623/11
    Ob dies bereits zum Fehlen der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO führt oder zum materiellen Ausschluss einer Rechtsverletzung auf der Begründetheitsebene, bedarf keiner Erörterung und Entscheidung, da diese Frage für den vorliegenden Zusammenhang keine Rechtserheblichkeit besitzt (zum Meinungsstand siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05.OVG -, AS 33, 161; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. März 1999 - 1 M 405/99 -, NVwZ 1999, 1005; VG Bayreuth, Urteil vom 14. August 2008 - B 2 K 07.965 -, nach juris).
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