Rechtsprechung
   VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4032
VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10 (https://dejure.org/2013,4032)
VG Köln, Entscheidung vom 26.02.2013 - 7 K 6908/10 (https://dejure.org/2013,4032)
VG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 7 K 6908/10 (https://dejure.org/2013,4032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 12 A 1878/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheids an einen in der russischen Föderation Geborenen

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    Das OVG NRW habe außerdem im Beschluss vom 03.12.2009 - 12 A 1878/09 - des Bruders der Klägerin klargestellt, dass es für die Beurteilung des Anspruchs auf das am 28.03.1999, dem Zeitpunkt der Einreise, geltende Recht ankomme.

    Die Beklagte weist ergänzend darauf hin, dass der Antrag des Bruders der Klägerin auf Erteilung eines Aufnahmebescheides im Härtewege nach § 27 Abs. 2 BVFG durch rechtskräftige Entscheidung des OVG NRW vom 18.03.2011 - 12 A 1878/09 - abgelehnt worden sei.

    Vielmehr ist bei Anträgen auf nachträgliche Aufnahme im Härteweg ebenfalls die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 38/06 - , Urteil vom 22.04.2004 - 5 C 27.02 - , Beschluss vom 04.01.2005 - 5 B 132.04 - ; OVG NRW, Urteil vom 27.05.2011 - 12 A 2561/09 - ; Urteil vom 18.03.2011 - 12 A 1878/09 - .

    C. , eine deutsche Volkszugehörige im Sinne des § 6 Abs. 2 BVFG, so auch OVG NRW, Urteil vom 18.03.2011 - 12 A 1878/09 - im Verfahren des Bruders der Klägerin, P1.

    Der davon abweichenden, nur kurz begründeten, Beurteilung des OVG NRW im Urteil vom 18.03.2011 - 12 A 1878/09 - (S. 18) im Verfahren des Bruders, das eine familiäre Sprachvermittlung aufgrund der Erklärungen der Mutter bejaht, folgt das erkennende Gericht nicht.

    Der Begründung des VG Leipzig im Urteil vom 14.04.1995 - 5 K 1379/01 - (Bl. 273 ff. Beiakte 4), bestätigt durch Urteil der OVG NRW vom 18.03.2011 im Verfahren des Bruders P1.12 A 1878/09 (Bl. 159 ff. der Gerichtsakte) wird insoweit in vollem Umfang gefolgt.

    C. , hat sich noch im Jahr 1999 - also kurz vor der Ausreise - einen Inlandspass mit Eintragung der russischen Volkszugehörigkeit ausstellen lassen und hierdurch ebenfalls ein Gegenbekenntnis zum deutschen Volkstum abgegeben (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.03.2011 - 12 A 1878/09 - S. 15, Bl. 111 ff. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - 11 A 747/11

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung bei bereits

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    Für die Beurteilung eines Anspruchs auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG ist die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende aktuelle Rechtslage maßgeblich, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 38.06 - Rn. 11, juris; OVG NRW, Urteil vom 12.10.2011 - 11 A 747/11 - , Rn. 25 juris.

    Denn der Antragsteller ist nicht aufgrund eines Verfahrens, in dem die eigene deutsche Volkszugehörigkeit geprüft und bejaht worden ist, in das Bundesgebiet aufgenommen worden, sondern nur als Angehöriger eines deutschen Volkszugehörigen, BVerwG, Urteil vom 13.11.2003 - 5 C 14/03 - , juris, OVG NRW, Urteil vom 12.10.2011 - 11 A 747/11 - , Rn. 25 juris.

  • BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    Es genügt vielmehr, wenn diese Sprachkompetenz zu irgendeinem Zeitpunkt während der Kindheit erreicht worden ist, und den Antragsteller im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag zu einem einfachen Gespräch in deutscher Sprache befähigt, BVerfG, Beschluss vom 23.02.2011 - 1 BvR 500/07 - ; BVerwG, Urteil vom.
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    In diesem Fall ist die Erklärung nicht als Gegenbekenntnis zurechenbar, vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1996 - 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214.
  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    Ein bekenntnisloser Zeitraum ist demnach nicht vorgesehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.2003 - 5 C 40.03 - , BVerwGE 119, 192 (194), Urteil vom 21.10.2004 - 5 C 13.04 - .
  • BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04

    Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision gestützt auf einen Verfahrensfehler und

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    Vielmehr ist bei Anträgen auf nachträgliche Aufnahme im Härteweg ebenfalls die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 38/06 - , Urteil vom 22.04.2004 - 5 C 27.02 - , Beschluss vom 04.01.2005 - 5 B 132.04 - ; OVG NRW, Urteil vom 27.05.2011 - 12 A 2561/09 - ; Urteil vom 18.03.2011 - 12 A 1878/09 - .
  • BVerwG, 18.04.2011 - 5 B 10.11

    Divergenzrüge infolge der Formulierung " ... kann die Fähigkeit, zum Ende der

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    Das setzt jedoch voraus, dass sie in der Kindheit mindestens das Niveau der Fähigkeit, ein einfaches Gespräch zu führen, erreicht haben, vgl. BVerwG, Urteile vom 03.05.2007 - 5 C 23.06 - und - 5 C 31.06 - juris, Urteil vom 18.04.2011 - 5 B 10/11 - .
  • BVerwG, 04.02.2013 - 5 B 67.12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung und Anwendung von § 6 Abs. 2

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    Zwar kann ein bekenntnisloser Zustand vor der Beantragung des ersten Inlandspasses unschädlich sein, wenn diese Beantragung kurz nach Eintritt in das bekenntnisfähige Alter erfolgt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31.05.2012 - 11 A 2095/10 - : 11 Monate, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 04.02.2013 - 5 B 67.12 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - 12 A 2561/09

    Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt bei

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    Vielmehr ist bei Anträgen auf nachträgliche Aufnahme im Härteweg ebenfalls die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 38/06 - , Urteil vom 22.04.2004 - 5 C 27.02 - , Beschluss vom 04.01.2005 - 5 B 132.04 - ; OVG NRW, Urteil vom 27.05.2011 - 12 A 2561/09 - ; Urteil vom 18.03.2011 - 12 A 1878/09 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2011 - 11 E 1242/11

    Feststellung der erforderlichen familiären Vermittlung der deutschen Sprache im

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
    Beschluss vom 25.11.2011 - 11 E 1242/11 - : 1 Jahr und 4 Monate.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - 11 A 2095/10

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids im Falle des Nachweises der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2012 - 11 A 698/12

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum als Voraussetzung der deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 11 E 873/11

    Gelten einer gesetzlich widerlegbaren Vermutung für das Vorliegen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2004 - 2 A 4321/01

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen

  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen;

  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 13.04

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen

  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 23.06

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären

  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 31.06

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären

  • BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11

    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag;

  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine

  • VG Köln, 06.11.2018 - 7 K 15433/17
    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger beim hiesigen Gericht Klage auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG gemeinsam mit seiner Mutter, deren Klage sich auf die Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG richtete - 7 K 6908/10 -.

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf ein Wiederaufgreifen seines durch Bescheid des BVA vom 25.11.2009 nach Klagerücknahme im Verfahren VG Köln - 7 K 6908/10 - am 28.06.2011 bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG.

    Durch die Klagerücknahme im Verfahren 7 K 6908/10 am 28.06.2011 hat sich der Kläger dieser prozessualen Möglichkeit begeben (§ 51 Abs. 2 VwVfG).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht