Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 16.04.2010 - 7 K 700/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Fahrerlaubnis, Umschreibung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Fahrerlaubnis, Umschreibung
- verkehrslexikon.de
Zur Geltung einer fehlerhaften Umstellung ohne CE 79 trotz eines entsprechenden Antrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 nach Durchführung der Umstellung der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn bei der Führerscheinumschreibung Klassen unter den Tisch gefallen sind ...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fehler bei Führerscheinumschreibung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Leipzig, 02.04.2008 - 1 K 425/07
Auslegung eines Antrages auf Umstellung einer in der ehemaligen Deutschen …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.04.2010 - 7 K 700/09
Zur Begründung trägt er unter Bezugnahme auf ein Urteil des VG Leipzig vom 2. April 2008 (1 K 425/07) vor, dass sein Umstellungsantrag 1999 selbstverständlich auch den (zusätzlichen) Antrag auf die Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 mit enthalten habe, da kein Grund ersichtlich sei, warum er auf ein ihm zustehendes Recht ohne Anlass habe verzichten sollen.
- OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 98/09
Umstellung alter Fahrerlaubnisse als einheitlicher Vorgang ohne die Möglichkeit …
Wie sich den Bestimmungen in § 6 Abs. 7 Satz 1 bis 4 FeV entnehmen lässt, ist die Umstellung alter Fahrerlaubnisse ein einheitlicher Vorgang, der mit der Ausfertigung des neuen Führerscheins vollendet ist und danach nicht nochmals vollzogen oder ergänzt werden kann (vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urt. v. 16.4.2010 - 7 K 700.09 -, DAR 2010, 541 zur Eintragung der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79). - VGH Bayern, 09.02.2012 - 11 CS 11.2272
DDR-Fahrerlaubnis; Ausstellung bundesdeutscher Fahrerlaubnis vor deutscher …
Soweit hierin von der Rechtsprechung ein Verwaltungsakt gesehen werde (vgl. VG Hamburg vom 16.12.2009, Az. 15 K 1517/09; VG Gelsenkirchen vom 16.4.2010, Az. 7 K 700/09), werde die von der Stadt Offenbach vorgenommene Umstellung höchstvorsorglich zurückgenommen, da sie rechtswidrig sei.Bei dieser Umstellung handelt es sich hier jedenfalls wegen der Zuerkennung der von einem Antrag abhängigen Fahrerlaubnisklasse CE 79 um einen Verwaltungsakt nach Art. 35 BayVwVfG (vgl. hierzu die im Bescheid zitierten Urteile des VG Hamburg vom 16.12.2009, Az. 15 K 1517/09, und des VG Gelsenkirchen vom 16.4.2010, Az. 7 K 700/09).