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FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - 7 K 7070/11 |
Zitiervorschläge
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2013 - 7 K 7070/11 (https://dejure.org/2013,38333)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG, § 2 Abs 1 UStG, § 3 Abs 11 UStG
Umsätze und Vorsteuerabzug am Zweitmarkt für Lebensversicherungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerliche Behandlung eigener Vermögensverwaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuer: Beteiligung an den in den USA einen Lebensversicherungshandel, sog. Life Settlement betreibenden US-Firmen begründet keine Unternehmereigenschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer: Beteiligung an den in den USA einen Lebensversicherungshandel, sog. Life Settlement betreibenden US-Firmen begründet keine Unternehmereigenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 377
Wird zitiert von ... (2)
- FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 7 K 7043/17
Umsatzsteuer 2005 bis 2012
Es erscheint naheliegend, dass Ausgangspunkt die Überlegung war, dass in Fällen zahlungsgestörter Forderungen nicht die Entlastung von den Mühen des Einzugs oder eine Kreditgewährung im Vordergrund steht, sondern lediglich die nur schwer verwertbaren Vermögensgegenstände in irgendeiner Weise einem Erlös zugeführt werden sollen (Senatsurteil vom 13.11.2013 - 7 K 7070/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 377; mit gleicher Tendenz FG Münster, Urteil vom 21.02.2019 - 5 K 3473/16 U, juris). - FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 49/13
Zurechnung von Provisionseinkünften bei einer Einmann GmbH
Hier hat z.B. das FG Berlin-Brandenburg einer im Inland ansässige Handelsgesellschaft keine Umsätze zugerechnet, weil nicht sie, sondern von ihr abhängige Tochtergesellschaften in Rechtsbeziehungen zu Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften zwecks Erwerbs von Lebensversicherungspolicen getreten waren (Urteil vom 13. November 2013 7 K 7070/11, EFG 2014, 377).