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   FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14   

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FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14 (https://dejure.org/2016,10111)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2016 - 7 K 7098/14 (https://dejure.org/2016,10111)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2016 - 7 K 7098/14 (https://dejure.org/2016,10111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Lebensmittelpunkt beiderseits berufstätiger Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fernbeziehung = Steuererleichterung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14
    Zu berücksichtigen sind auch persönliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen, Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere private Aktivitäten und Unternehmungen (BFH, Urteil vom 08.10.2014 VI R 16/14 -, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2015, 511, II. 1. c), 3. der Gründe).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14
    Deswegen stehen dem Steuerpflichtigen sogar in Fällen, in denen er seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und seine bisherige Wohnung in einen Zweithaushalt umwidmet, Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate zu (BFH, Beschluss vom 08.10.2014 VI R 7/13, BStBl II 2015, 336, II. 1. c) der Gründe).
  • BFH, 07.05.2015 - VI R 71/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Eheleuten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14
    Der BFH hat auch in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bekräftigt (BFH, Urteil vom 07.05.2015 VI R 71/14, BFH/NV 2015, 1240, II. 1. b) der Gründe), dass eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist und dabei berücksichtigt werden kann, wie oft und wie lange sich der Arbeitnehmer in der einen und der anderen Wohnung aufhält, wie beide Wohnungen ausgestattet und wie groß sie sind, aber auch die Dauer des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen sowie die Zahl der Heimfahrten von Bedeutung sein kann.
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 88/11

    Grundsätzliche Bedeutung bei doppelter Haushaltsführung; Verfahrensmangel

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14
    In der Regel verlagert sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (BFH, Beschluss vom 01.02.2012 VI B 88/11, BFH/NV 2012, 945, 1. a) der Gründe m. w. N.).
  • FG München, 08.05.2014 - 15 K 2474/12

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Nachzug der Ehefrau in eine gleichwertige

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14
    - 14 - - 14 - Kann sich das Gericht bei einer Gesamtwürdigung der Umstände des Streitfalls sowie der vorgelegten Beweismittel nicht davon überzeugen, dass sich der Lebensmittelpunkt außerhalb des Beschäftigungsortes befunden hat, geht dies nach der im Steuerrecht geltenden Beweislastregel, wonach der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen trägt, zu Lasten des Steuerpflichtigen (FG München, Urteil vom 08.05.2014 15 K 2474/12, juris, II. 2. der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 15/09

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14
    Denn der Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung während der Dreimonatsfrist ist generell von der konkreten Verpflegungssituation unabhängig (BFH, Urteil vom 08.07.2010 VI R 15/09, BStBl II 2011, 47, II. 1., 2. der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93

    Fahrtkostenaufwendungen auf Grund doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14
    - 13 - - 13 - ben Stadt arbeiten und dort eine gemeinsame Wohnung nutzen, kann grundsätzlich eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, wenn sie in einer anderen Gemeinde ebenfalls eine gemeinsame Wohnung bewohnen und sich in dieser anderen Wohnung ihr Lebensmittelpunkt befindet (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 06.10.1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12

    Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14
    Insbesondere steht dem Abzug der Entfernungspauschale bei beiden Klägern nicht entgegen, dass sie die Familienheimfahrten jeweils gemeinsam durchgeführt haben, weil es sich um eine Pauschale handelt, die nicht von der tatsächlichen Entstehung von Kosten abhängt (BFH, Urteil vom 18.04.2013 VI R 29/12, BStBl II 2013, 735, II. 1. b) der Gründe).
  • FG Düsseldorf, 09.01.2013 - 15 K 318/12

    Erweiterung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14
    Was die Verpflegungsmehraufwendungen angehe, sei auf ein Urteil des Finanzgerichts - FG - Düsseldorf (Urteil vom 09.01.2013 15 K 318/12 E, Entscheidungen der FG - EFG - 2013, 417) zu verweisen.
  • BFH, 01.10.2019 - VIII R 29/16

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für beiderseits beruflich tätige

    Auch der vom Kläger betonte Umstand, es sei in der Rechtsprechung der Finanzgerichte für Sachverhalte, in denen beiderseits berufstätige Ehegatten samt der Kinder am Beschäftigungsort leben, auch schon ein vom Beschäftigungsort abweichender Lebensmittelpunkt angenommen worden (vgl. FG Münster, Urteil vom 26.09.2018 - 7 K 3215/16 E, EFG 2018, 1793; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2016 - 7 K 7098/14, juris; FG München, Urteil vom 26.01.2015 - 7 K 1804/13, juris), führt nicht zur Annahme einer rechtswidrigen Gesamtwürdigung des FG.
  • FG München, 23.09.2016 - 1 K 1125/13

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben Berufstätiger mit ihren Kindern

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO respektive gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 9. März 2016 7 K 7098/14, juris) zugelassen.
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