Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 08.12.2011

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   VG Koblenz, 05.01.2012 - 7 K 724/11.KO   

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https://dejure.org/2012,6938
VG Koblenz, 05.01.2012 - 7 K 724/11.KO (https://dejure.org/2012,6938)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05.01.2012 - 7 K 724/11.KO (https://dejure.org/2012,6938)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 7 K 724/11.KO (https://dejure.org/2012,6938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 2 VwGO
    Baunachbarrecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren durch den Bauherrn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Bauherrn im Vorverfahren zu einem Nachbarwiderspruch gegen die ihm erteilte Baugenehmigung

  • baurechtsiegen.de

    Baunachbarrecht - Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren durch den Bauherrn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2002 - 1 E 10012/02

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - notwendige

    Auszug aus VG Koblenz, 05.01.2012 - 7 K 724/11
    Vergleiche zum Leitsatz 2: OVG Koblenz, Beschluss vom 19.2.2002 - 1 E 10012/02.OVG; VG Koblenz, Beschluss vom 20.6.2002 - 7 K 2833/01.KO -.(Rn.2).

    2 Zudem folgt die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit, da sich die Klägerin im Vorverfahren ebenfalls des Beistandes eines Rechtsanwaltes bediente (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 E 10012/02.OVG -, juris; VG Koblenz, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 7 K 2833/01.KO -).

    Dies ist ständige Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz seit dessen Beschluss vom 21. Dezember 1964 (- 1 B 50/64 -, AS 9, 259, juris; s. auch den Beschluss vom 19. Februar 2002, a.a.O.), der sich die Kammer bereits mit Beschluss vom 20. Juni 2002 (a.a.O.) angeschlossen hat und die sie weiterhin für zutreffend hält.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.1964 - 1 B 50/64
    Auszug aus VG Koblenz, 05.01.2012 - 7 K 724/11
    Dies ist ständige Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz seit dessen Beschluss vom 21. Dezember 1964 (- 1 B 50/64 -, AS 9, 259, juris; s. auch den Beschluss vom 19. Februar 2002, a.a.O.), der sich die Kammer bereits mit Beschluss vom 20. Juni 2002 (a.a.O.) angeschlossen hat und die sie weiterhin für zutreffend hält.

    Entscheidend ist, dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Dezember 1964, a.a.O.), er also am Vorverfahren in relevanter Weise teilgenommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 8 S 742/91 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 8 S 2479/88

    Beschwerde gegen Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines

    Auszug aus VG Koblenz, 05.01.2012 - 7 K 724/11
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 742/91

    Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VG Koblenz, 05.01.2012 - 7 K 724/11
    Entscheidend ist, dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Dezember 1964, a.a.O.), er also am Vorverfahren in relevanter Weise teilgenommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 8 S 742/91 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

    Auszug aus VG Koblenz, 05.01.2012 - 7 K 724/11
    Schließlich ist eine Nichtbeteiligung des Bauherrn im Verfahren über einen Nachbarwiderspruch nicht damit in Einklang zu bringen, dass er Verpflichtungsklage auf Zurückweisung des Nachbarwiderspruchs erheben kann, um seinen unmittelbar auf § 70 Abs. 1 Satz 1 LBauO und mittelbar auf der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gründenden Anspruch auf eine bestandskräftige Baugenehmigung durchzusetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Februar 1993 - 5 S 1650/92 -, juris).
  • VG Freiburg, 14.08.2019 - 3 K 6647/17

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch einen

    Im Ergebnis ist daher auch bei der Frage der Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen entscheidend, ob vom Standpunkt einer verständigen, nicht rechtskundigen Partei mit Blick auf die Schwierigkeit und Bedeutung der Sache die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war (so im Ergebnis wohl auch BVerwG, Urteil vom 29.06.2006, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.03.2012, a.a.O. sowie vom 03.06.1991 - 8 S 742/91 - VG Koblenz, Beschlüsse vom 08.01.2016 - 4 K 337/14. - sowie vom 05.01.2012 - 7 K 724/11.KO -, jeweils bei juris).
  • VG Neustadt, 27.12.2022 - 5 K 613/22

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im

    Zudem folgt die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten vorliegend aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit, da sich der Kläger im Vorverfahren ebenfalls des Beistandes eines Rechtsanwaltes bediente (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 E 10012/02 -, juris; VG Koblenz, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 7 K 724/11.KO -, juris).
  • VG Neustadt, 22.02.2023 - 5 K 613/22

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im

    Zudem folgt die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten vorliegend aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit, da sich der Kläger im Vorverfahren ebenfalls des Beistandes eines Rechtsanwaltes bediente (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 E 10012/02 -, juris; VG Koblenz, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 7 K 724/11.KO -, juris).
  • VG Trier, 02.03.2021 - 7 K 3831/20

    Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Mit Blick darauf ist nicht nur in besonders schwierigen Verfahren, sondern auch bei normalen Verfahren die Zuziehung eines Rechtsanwalts zweckmäßig, sobald die Gegenseite ihrerseits anwaltliche Beratung und Vertretung in Anspruch nimmt (OVG RP, Beschluss vom 19. Februar 2002 a.a.O., Rn. 1; VG Koblenz, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 7 K 724/11.KO -, Rn. 24 , juris).
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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 08.12.2011 - 7 K 724/11.KO   

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https://dejure.org/2011,5467
VG Koblenz, 08.12.2011 - 7 K 724/11.KO (https://dejure.org/2011,5467)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08.12.2011 - 7 K 724/11.KO (https://dejure.org/2011,5467)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 7 K 724/11.KO (https://dejure.org/2011,5467)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Streit um Behinderteneinrichtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Behindertenwohnheim in der Nachbarschaft zum Landeskrankenhaus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behindertenwohnheim vs. Psychatrische Klinik

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.1964 - 1 B 50/64
    Auszug aus VG Koblenz, 08.12.2011 - 7 K 724/11
    Dies ist ständige Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz seit dessen Beschluss vom 21. Dezember 1964 (- 1 B 50/64 -, AS 9, 259, juris; s. auch den Beschluss vom 19. Februar 2002, a.a.O.), der sich die Kammer bereits mit Beschluss vom 20. Juni 2002 (a.a.O.) angeschlossen hat und die sie weiterhin für zutreffend hält.

    Entscheidend ist, dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Dezember 1964, a.a.O.), er also am Vorverfahren in relevanter Weise teilgenommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 8 S 742/91 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2002 - 1 E 10012/02

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - notwendige

    Auszug aus VG Koblenz, 08.12.2011 - 7 K 724/11
    Zudem folgt die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit, da sich die Klägerin im Vorverfahren ebenfalls des Beistandes eines Rechtsanwaltes bediente (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 E 10012/02.OVG -, juris; VG Koblenz, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 7 K 2833/01.KO -).

    Dies ist ständige Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz seit dessen Beschluss vom 21. Dezember 1964 (- 1 B 50/64 -, AS 9, 259, juris; s. auch den Beschluss vom 19. Februar 2002, a.a.O.), der sich die Kammer bereits mit Beschluss vom 20. Juni 2002 (a.a.O.) angeschlossen hat und die sie weiterhin für zutreffend hält.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 8 S 2479/88

    Beschwerde gegen Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines

    Auszug aus VG Koblenz, 08.12.2011 - 7 K 724/11
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 742/91

    Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VG Koblenz, 08.12.2011 - 7 K 724/11
    Entscheidend ist, dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Dezember 1964, a.a.O.), er also am Vorverfahren in relevanter Weise teilgenommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 8 S 742/91 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

    Auszug aus VG Koblenz, 08.12.2011 - 7 K 724/11
    Schließlich ist eine Nichtbeteiligung des Bauherrn im Verfahren über einen Nachbarwiderspruch nicht damit in Einklang zu bringen, dass er Verpflichtungsklage auf Zurückweisung des Nachbarwiderspruchs erheben kann, um seinen unmittelbar auf § 70 Abs. 1 Satz 1 LBauO und mittelbar auf der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gründenden Anspruch auf eine bestandskräftige Baugenehmigung durchzusetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Februar 1993 - 5 S 1650/92 -, juris).
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