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   FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15   

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FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15 (https://dejure.org/2017,47021)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2017 - 7 K 7252/15 (https://dejure.org/2017,47021)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2017 - 7 K 7252/15 (https://dejure.org/2017,47021)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kürzung der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach dem Auszug einer Angehörigen und im Hinblick auf das Vorliegen einer verbilligten Vermietung: steuerlich unbeachtliche Angehörigen-Vermietung, Beweislast für weitere Vermietungsabsicht, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einkünftserzielungsabsicht nur bei ernsthafter Mietersuche!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorweggenommene Werbungskosten nur bei ernsthafter Vermietungsabsicht (IMR 2018, 1051)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15
    32 Fallen Aufwendungen mit der beabsichtigten Vermietung eines (leerstehenden) Wohngrundstücks an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH, Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279, II. 2. der Gründe m. w. N.).

    Daher muss sich der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen zur Vermietung anhand objektiver Umstände belegen lassen (BFH, Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279, II. 2. a) der Gründe m w. N.).

    Unbeschadet davon kann auch ein besonders lang andauernder Leerstand nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt; davon kann im Einzelfall aber nur ausgegangen werden, wenn absehbar ist, dass das maßgebliche (dem Grunde nach betriebsbereite) Objekt entweder wegen fehlender - und unter zumutbaren Umständen auch nicht herbeizuführender - Marktgängigkeit oder aufgrund anderweitiger struktureller Vermietungshindernisse in absehbarer Zeit nicht wieder vermietet werden kann (BFH, Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279, II. 2. b) der Gründe m. w. N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12

    Mietspiegel als Anhaltspunkt für die ortsübliche Miete eines an Angehörige

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15
    Weist das vermietete Ein- oder Zweifamilienhaus aber im Hinblick auf Größe und Ausstattung im Vergleich zu einer Mietwohnung keine Besonderheiten auf, so kann der Vergleichswert des Mietspiegels gleichwohl einen Anhaltspunkt für den Mietpreis eines vergleichbaren Ein- oder Zweifamilienhauses geben, der durch Zuschläge für die gesteigerte Wohnqualität beim Bewohnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses anzupassen ist (Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 5 K 4220/12, Entscheidungen der FG - EFG - 2016, 1858 m. w. N.; dort wurde für ein Einfamilienhaus auf einem 700 m² großen Grundstück ein Zuschlag von 10% auf den Mittelwert des einschlägigen Mietspiegelfeldes vorgenommen).
  • BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15
    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer (fort-)bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH, Urteil vom 13.01.2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668, II. 1. der Gründe).
  • BFH, 20.12.2013 - IX B 100/13

    Berücksichtigung einer bereits zum Erwerbszeitpunkt bestehenden bzw. einer später

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Feststellungslast für die die Prognoseentscheidung bestimmenden Einzelumstände beim Steuerpflichtigen liegt (BFH, Beschluss vom 20.12.2013 IX B 100/13, BFH/NV 2014, 516, 2. der Gründe).
  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15
    Für die Zeit nach dem Auszug der Mutter ist das Mietverhältnis damit faktisch nicht mehr den zivilrechtlichen Vereinbarungen entsprechend durchgeführt worden, sodass es ab diesem Zeitpunkt nach den Grundsätzen über Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (vgl. BFH, Urteil vom 04.10.2016 IX R 8/16, BStBl II 2017, 273, II. 1. der Gründe m. w. N.) nicht mehr beachtlich war.
  • BFH, 10.05.2016 - IX R 44/15

    Ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15
    Dabei ist unter ortsüblicher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung - BetrKV - umlagefähigen Kosten zu verstehen (BFH, Urteil vom 10.05.2016 IX R 44/15, BStBl II 2016, 835, II. 1. der Gründe m. w. N.; R 21.3 Satz 2 Einkommensteuer-Richtlinien - EStR -).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 8/12

    Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15
    Werbungskosten sind bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch sie veranlasst sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 01.08.2012 IX R 8/12, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2012, 781, II. 1. a) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 27.12.2010 - IX B 107/10

    Inhalt eines Sitzungsprotokolls

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15
    Dabei ist grundsätzlich jeder der Mietwerte - nicht nur der Mittelwert - als ortsüblich anzusehen, den ein Mietspiegel im Rahmen einer Spanne zwischen mehreren Mietwerten für vergleichbare Wohnungen ausweist (BFH, Beschluss vom 27.12.2010 IX B 107/10, BeckRS 2011, 95389 m. w. N.).
  • BFH, 22.02.2021 - IX R 7/20

    Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG - Vorrang des

    Sie ergibt sich grundsätzlich aus dem örtlichen Mietspiegel (vgl. BFH-Urteile vom 17.08.2005 - IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71, unter II.1.b, Rz 15, für § 8 Abs. 2 EStG; in BFHE 261, 20, BStBl II 2018, 522, Rz 18; vom 17.02.1999 - II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452, Rz 16, für § 22 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes; BFH-Beschlüsse vom 11.09.2007 - IX B 4/07, BFH/NV 2007, 2291, Leitsatz (NV); vom 27.12.2010 - IX B 107/10, juris, Rz 7; FG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 08.11.2017 - 7 K 7252/15, juris, Rz 35, rechtskräftig), der gemäß des Gesetzeswortlauts im Sinne einer "Marktmiete" ein breites Spektrum von Wohnungen aus der Gemeinde berücksichtigt.

    Gibt ein Mietspiegel nur Richtwerte für das Mietniveau von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern an, weist das zu beurteilende vermietete Einfamilienhaus aber im Hinblick auf Größe und Ausstattung im Vergleich zu einer Mietwohnung keine Besonderheiten auf, so kann der Vergleichswert des Mietspiegels gleichwohl einen Anhaltspunkt für den Mietwert eines vergleichbaren Einfamilienhauses geben, der durch einen Zuschlag für die gesteigerte Wohnqualität beim Bewohnen eines Einfamilienhauses anzupassen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht, beginnend unter II.1.b, Rz 11 ff.; FG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 18.02.2016 - 5 K 4220/12, EFG 2016, 1858, m.w.N.: Zuschlag von 10 % auf den Mittelwert des einschlägigen Mietspiegelfeldes; FG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 08.11.2017 - 7 K 7252/15, juris, Rz 35, rechtskräftig).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - 10 K 10303/19

    Einzelheiten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete gemäß § 21 Abs. 2 EStG

    cc) Aus Sicht des Senats entscheidend ist der Erhebungsstichtag, nicht der Veröffentlichungszeitpunkt des Mietspiegels (ebenso: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2017 7 K 7252/15, Juris Rn. 35).

    Der Senat hält eine Spanneneinordnung für richtig, nicht eine Schätzung anhand des unteren Spannenendes (ebenso: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2017 7 K 7252/15, Juris Rn. 35).

    eee) FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2017 7 K 7252/15, Juris Rn. 35, 36:.

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