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   VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12   

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VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12 (https://dejure.org/2014,37717)
VG Köln, Entscheidung vom 11.11.2014 - 7 K 7259/12 (https://dejure.org/2014,37717)
VG Köln, Entscheidung vom 11. November 2014 - 7 K 7259/12 (https://dejure.org/2014,37717)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Köln, 30.10.2012 - 7 K 2624/11

    Bio-Siegel Kennzeichnung weitere Angaben

    Auszug aus VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12
    Insoweit werde auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - zum identischen Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. Bezug genommen, in dem die Rechtmäßigkeit einer ähnlichen Auflage bestätigt worden sei.

    Sie beruft sich auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - sowie den Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - , mit dem die Unzulässigkeit des von der Klägerin verwendeten Biosiegels bereits obergerichtlich festgestellt worden sei.

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Dies hat die Kammer bereits in der Entscheidung über das identische Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ausführlich begründet.

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

    Der Eingriff ist auch nicht übermäßig schwerwiegend, weil die Klägerin durch das Verbot der Verwendung des Biosiegels auf der Verpackung nicht grundsätzlich an einer Arzneimittelwerbung mit der Rohstoffgewinnung aus ökologischem Landbau in anderen Medien oder an der Werbung mit dem Biosiegel auf anderen Produkten (Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln) gehindert ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2013 - 13 A 2862/12

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Kennzeichnungsmöglichkeiten biologisch

    Auszug aus VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12
    Sie beruft sich auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - sowie den Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - , mit dem die Unzulässigkeit des von der Klägerin verwendeten Biosiegels bereits obergerichtlich festgestellt worden sei.

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Dies folgt schon aus der Verwendung des Begriffs des "Patienten" statt des Begriffs des "Verbrauchers" sowie aus dem Zweck der Kennzeichnungsbestimmungen, die Patienten so zu unterrichten, dass sie das Arzneimittel auf der Grundlage vollständiger und verständlicher Informationen ordnungsgemäß anwenden können, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - unter Hinweis auf den Erwägungsgrund 40 der Richtlinie 2001/83/EG sowie weiteren Nachweisen.

    Insbesondere ist allein aus dem Siegel - ohne weitere Informationsmittel - nicht nachvollziehbar, welche Standards und Grenzwerte bei den Schadstoffen die Klägerin bei ihren Produkten garantiert, da es sich nicht um einen gesetzlich vorgegebenen Standard handelt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; Tillmanns, Anmerkung zum Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 in A & R 2013, S. 255, 256.

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der

    Auszug aus VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12
    Erfolgt die Mitteilung von sachlichen Informationen mit der Absicht, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern, handelt es sich um Werbung, vgl. EuGH, Urteil vom 05.05.2011 - C-316/09 - juris, Rn. 32.

    Die Frage, ob die Verbreitung von Informationen ein Werbeziel beinhaltet, ist durch eine konkrete Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu ermitteln, wobei das Verhalten des Herstellers, aber auch der Adressatenkreis und die technischen Eigenschaften des Mediums zu berücksichtigen sind, vgl. EuGH, Urteil vom 05.05.2011 - C-316/09 - juris, Rn. 33, 34, 45 zur Veröffentlichung von Kennzeichnungstexten im Internet.

    Im Übrigen ist die Frage, wann eine sachliche Information über ein Arzneimittel als Werbung anzusehen ist, durch das Urteil des EuGH vom 05.05.2011 - C-316/09 - bereits grundsätzlich geklärt.

  • VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11

    Rechtmäßigkeit der Erteilung von Auflagen zur Kennzeichnung eines

    Auszug aus VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12
    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 161/11

    Voltaren

    Auszug aus VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12
    Denn Art. 62 Richtlinie 2001/83/EG dient auch dem Schutz der Informationstexte vor einer Überfrachtung mit Informationen, die den Anwender des Arzneimittels von den Pflichtangaben in den Texten ablenken können, vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 161/11 - juris.

    Dort heißt es: "...; nicht zulässig sind Angaben, die Werbecharakter haben können." Damit sind bereits Hinweise erfasst, die das Ziel, die Aufmerksamkeit des Anwenders auf die Pflichtangaben zu lenken, in Frage stellen können, vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 161/11 - juris, Rn. 15.

  • VG Köln, 12.05.2006 - 18 K 9251/03
    Auszug aus VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12
    Dagegen sei die Kommentierung in Kloesel/Cyran, dass umweltbezogene Zeichen nicht mit den Regelungszwecken des Arzneimittelrechts konkurrierten und die in Bezug genommene Entscheidung des VG Köln vom 12.05.2006 - 18 K 9251/03 - inzwischen rechtlich überholt.

    Demgegenüber vermag die Auffassung nicht zu überzeugen, dass alle Angaben für den Patienten wichtig sind, die in irgendeiner Beziehung eine Bedeutung für den Patienten haben können, und die daher auch umweltbezogene Zeichen als zulässig ansieht, solange diese keinen Werbecharakter haben, vgl. Rehmann, AMG, 4. Auflage 2014, § 10 Rn. 3; VG Köln, Urteil vom 12.05.2006 - 18 K 9251/03 - juris, Rn. 48 ff.; Kloesel/Cyran, AMG, 127. Akt.

  • OVG Sachsen, 28.07.2008 - 3 BS 399/07

    Öko-Kennzeichen; Arzneimittel; Lebensmittel

    Auszug aus VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12
    Ferner wurde darauf hingewiesen, dass Arzneimittel keine Lebensmittel-Bio-Siegel tragen dürften (OVG Sachsen, Beschluss vom 28.07.2008 - 3 BS 399/07 - , PharmR 2009, 404).

    Die Entscheidung des OVG Sachsen vom 28.07.2008 - 3 BS 399/07 - schließe die Verwendung des Biosiegels nicht aus.

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