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   FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12   

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FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12 (https://dejure.org/2014,9345)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2014 - 7 K 7337/12 (https://dejure.org/2014,9345)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2014 - 7 K 7337/12 (https://dejure.org/2014,9345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Umsatzsteuer bzgl. der vereinnahmten Leistungsentgelte für frühere sonstige Leistungen eines Insolvenzschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinnahmung einer vorinsolvenzlich begründeten Forderung keine Masseverbindlichkeit Ausschluss einer sog. Rückberichtigung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG keine Uneinbringlichkeit nach § 17 UStG wegen mit der Bestellung eines starken oder endgültigen Insolvenzverwalters ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vereinnahmung einer vorinsolvenzlich begründeten Forderung keine Masseverbindlichkeit - Ausschluss einer sog. Rückberichtigung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG - keine Uneinbringlichkeit nach § 17 UStG wegen mit der Bestellung eines starken oder endgültigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1427
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Im Rahmen seiner für die Insolvenzschuldnerin am 15. August 2012 eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum Juli 2012 berücksichtigte der Kläger diese Leistungsentgelte in Höhe von 13.241,90 ? (brutto) beziehungsweise [bzw.] die mit ihnen verbundenen Umsatzsteueransprüche in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 232, 301, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2011, 996, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2011, 720, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2011, 1998, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2011, 551, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 952) zunächst als Masseverbindlichkeit und bezog sie in Höhe von (13.241,90 ? : 1,19 =) 11.127,65 ? (netto) in die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Umsätze ein.

    Ebenfalls ausgehend von der angegebenen BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - aaO.) reichte der Kläger für die Insolvenzschuldnerin auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate September, Oktober und Dezember 2012 ein.

    Er verweist auf das BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - aaO.

    Hieran gemessen entspricht die als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkende Umsatzsteuererklärung 2012 des Klägers allerdings der neueren Rechtsprechung des V. BFH-Senats (Urteil vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - aaO.), dass ein Insolvenzverwalter mit der Vereinnahmung eines Entgelts für eine Leistung, die noch der (in Vermögensverfall geratene) Unternehmer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen erbracht hat, eine Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründe.

    Dies ziehe auf der Grundlage von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG 2012 eine (erste) Berichtigung der steuerpflichtigen Umsätze nach sich (BFH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - aaO. S. 998 Rn. 23, 24).

    Im Falle einer im Nachhinein geschehenen Entrichtung des entsprechenden Leistungsentgelts sei dann eine erneute Berichtigung des Umsatzsteuerbetrages geboten (BFH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - aaO. S. 998 Rn. 25).

    Irgendwelche Anklänge dafür, dass die von Seiten des Insolvenzverwalters geschehene Vereinnahmung von umsatzsteuerbelasteten Entgelten für Leistungen des Insolvenzschuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen (in Abkehr von der Entscheidung vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - aaO.) nicht mehr als Masseverbindlichkeit zu behandeln sein sollte, finden sich nicht.

    Der Senat weicht von einer BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - aaO. und vom 24. November 2011 - V R 13/11 - aaO.) ab.

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Die durch die Eröffnung des Insolvenzfahrens begründeten Unternehmensteilbereiche seien bei allen Umsatzsteuersachverhalten und damit auch bei der Zuordnung der dem Gesamtunternehmen zustehenden Berechtigungen zu beachten (Urteil vom 24. November 2011 - V R 13/11 - BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, 299 Rn. 10, 11, BFH/NV 2012, 358, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2012, 233, UR 2012, 403).

    Der Senat weicht von einer BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - aaO. und vom 24. November 2011 - V R 13/11 - aaO.) ab.

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Hiervon ausgenommen bleiben Masseverbindlichkeiten im Sinne von [i.S.v.] § 55 InsO, die gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen sind und die der Insolvenzverwalter nach § 34 Abs. 3 in Verbindung mit [i.V.m.] Abs. 1 AO aus der Insolvenzmasse zu bezahlen hat (BFH, Urteil vom 29. August 2007 - IX R 4/07 - BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, 146, DStRE 2008, 116).

    Ist sie nach Bestellung zum sog. starken Insolvenzverwalter oder endgültiger Verfahrenseröffnung entstanden, so betrifft die Steuerverbindlichkeit eine gegenüber dem Insolvenzverwalter als Steuerfestsetzung zu verfügende Masseverbindlichkeit (BFH, Urteil vom 29. August 2007 - IX R 4/07 - aaO. S. 147).

  • BFH, 11.07.2013 - XI B 41/13

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch den sog. starken vorläufigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Auf die (zugelassene) Beschwerde des Beklagten hin hob der BFH (Beschluss vom 11. Juli 2013 - XI B 41/13 - Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2013, 1647, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2013, 917) diese Entscheidung des Senats indes auf und lehnte den Vollziehungsaussetzungsantrag des Klägers ab.

    Der XI. BFH-Senat hat allerdings im Rahmen seiner Entscheidung in dem zum vorliegenden Finanzrechtsstreit parallelen vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Beschluss vom 11. Juli 2013 - XI B 41/13 - aaO.) zum Ausdruck gebracht, bei der im Beschlussverfahren nur möglichen und gebotenen summarischer Prüfung von der dargelegten Rechtsprechung des V. BFH-Senats ausgehen und die Klärung einen denkbaren Unvereinbarkeit derselben mit Art. 90 MwSt-SystemRL in ein Klageverfahren in der Hauptsache zurückstellen zu können (von einer damit verbundenen weitergehenden Bestätigung der Rechtsprechung V. BFH-Senats ausgehend: Schießl, in: HFR 2013, 920).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2013 - 7 V 7279/12

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Ernstliche Zweifel an

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Seinem unter dem Az. 7 V 7279/12 geführten vorläufigen Rechtsschutzantrag, die Vollziehung der Vollziehung der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Juli 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. November 2012 auszusetzen, entsprach der Senat zunächst mit Beschluss vom 18. März 2013 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1076, Mehrwertsteuerrecht - MwStR - 2013, 524, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2013, 1128).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten ausgetauschten Schriftsätze nebst deren Anlagen, auf die Streitakten zu den Az. 7 V 7279/12 und 7 K 7066/13 sowie auf die von dem Beklagten vorgelegten Steuerakten (1 Band Umsatzsteuerakten; 1 Band Umsatzsteuer-Voranmeldungen; 1 Band Gesellschaftsverträge mit Ergänzungen, Handelsregisterauszüge; 1 Band Rechtsbehelfs-Akte) alle zur St.-Nr. ... Bezug genommen.

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Gegen die Annahme, dass der Unternehmer i.S.v. § 2 UStG eine dem Kommissionär oder Treuhänder ähnliche Stellung hat, spricht auch, dass die Umsatzsteuer zwar von ihrem Sinn und Zweck her auf den Endverbraucher überwälzt werden soll, die Erhebung der Umsatzsteuer jedoch nicht dadurch begrenzt ist, d.h. die Umsatzsteuer wird auch dann erhoben, wenn die Überwälzung scheitert (vgl. BFH, Urteil vom 10. November 2010 - XI R 79/07, BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 16. April 2012 - 1 BvR 523/11 -, BFH/NV 2012, 1405).
  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Der VII. BFH-Senat hat offen gelassen, ob er sich der Auffassung des V. BFH-Senats anschließen könnte (BFH, Urteil vom 25. Juli 2012 - VII R 29/11 - BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36, 39 Rn. 21, DStR 2012, 2278, UR 2012, 927).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 49/10

    BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs-

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Ferner kann nicht eingewandt werden, der Unternehmer i.S.v. § 2 UStG sei Treuhänder hinsichtlich der vereinnahmten Umsatzsteuer (in diesem Sinne Stadie, in: Rau/Dürrwächter, UStG, Stand: Juli 2011, § 2 UStG Rn. 25), was ebenfalls ein Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) des Fiskus als Treugeber zur Folge haben könnte (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 10. Februar 2011 - IX ZR 49/10 - Sammlung der Entscheidungen des BGH in Zivilsachen - BGHZ - 188, 317, Der Betrieb - DB - 2011, 1048, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report - NJW-RR 2011, 779, Monatsschrift Deutsches Recht - MDR - 2011, 821).
  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Einzuräumen ist, dass die hier vertretene Auffassung zu einer unterschiedlichen Behandlung von Umsätzen führt, je nach dem, ob für sie die Soll- oder die Istbesteuerung gilt (Wäger, in: UR 2013, 673 [679 f.] unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 29. Januar 2009 - V R 64/07 - BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, DStR 2009, 851, UR 2009, 388).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-107/13

    FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
    Abweichendes ergibt sich nicht aus dem EuGH-Urteil vom 13. März 2014 (C-107/13 [Firin Odd], DStR 2014, 650; a.A.: Wäger, März 2014, aaO. S. 3).
  • BFH, 24.10.2013 - V R 31/12

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • BFH, 07.12.2006 - V R 2/05

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage

  • BVerfG, 16.04.2012 - 1 BvR 523/11

    Garantie des gesetzlichen Richters und Vorlagepflicht an den EuGH

  • EuGH, 05.03.2009 - C-302/07

    J D Wetherspoon - Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Grundsätze der

  • BFH, 16.04.2013 - VII R 44/12

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklage; Rückforderung einer

  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    d) Die Rechtsprechung zur Uneinbringlichkeit (s. oben II.2.a) verstößt entgegen einer hieran geübten Kritik (vgl. FG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2014  7 K 7337/12, EFG 2014, 1427) nicht gegen das Unionsrecht.
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 21/14

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. April 2014  7 K 7337/12 aufgehoben.

    Das FG gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1427 veröffentlichtem Urteil statt und setzte die Umsatzsteuer für 2012 antragsgemäß auf 9.363,99 EUR fest.

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7250/13

    Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit

    Hinzu kommt, dass die Uneinbringlichkeit von Verbindlichkeiten auch aus der Perspektive des Leistenden und des für ihn zuständigen Finanzamts beurteilt werden muss, wobei idealtypisch die gleichen Ergebnisse wie aus der Sicht der Leistungsempfängers erzielt werden sollten (Senatsurteil vom 02.04.2014 7 K 7337/12, EFG 2014, 1427, Revision anhängig unter dem Az. XI R 21/14).
  • BFH, 06.09.2016 - V B 52/16

    Umsatzsteuer: Uneinbringlichkeit des Entgelts aufgrund der Eröffnung des

    b) Es besteht auch keine Abweichung von dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2014  7 K 7337/12 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 1427).

    Das Urteil des FG Berlin-Brandenburg in EFG 2014, 1427 wurde durch das BFH-Urteil in BFHE 253, 445, BStBl II 2016, 756 aufgehoben.

  • BFH, 01.03.2016 - XI R 9/15

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

    Das FG schließe sich der vom 7. Senat des FG im Urteil vom 2. April 2014  7 K 7337/12 (EFG 2014, 1427) vertretenen Auffassung an, dass die Qualifizierung offener Steuerforderungen als bevorrechtigte Masseverbindlichkeiten (sog. Fiskus-Privileg) einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage bedürfe.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2013 - 7 V 7279/12
    Die Vollziehung des Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheides für den Monat Juli 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. November 2012 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung einer Entscheidung in dem parallelen Klageverfahren in der Hauptsache (Aktenzeichen [Az.]: 7 K 7337/12) oder dessen anderweitiger Erledigung ausgesetzt.

    Hiergegen reichte der Antragsteller am 7. Dezember 2012 Klage ein, die unter dem Az. 7 K 7337/12 noch anhängig ist.

    Dem Gericht hat die Streitakte des Verfahrens 7 K 7337/12 vorgelegen.

  • FG Sachsen, 15.10.2015 - 1 K 1381/14

    Umsatzsteuerliche Einordnung von Steuerforderungen als Masseverbindlichkeiten

    Dementsprechend hat der BFH auch den sich aufgrund einer nach Verfahrenseröffnung erfolgten Entgeltvereinnahmung für eine vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistung ergebenden Steueranspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG als Masseverbindlichkeit angesehen (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BStBl II 2011, 996, Rn. 35; a.A. FG Berlin Brandenburg vom 2. April 2014 - 7 K 7337/12 -, EFG 2014, 1427, Revision eingelegt, Az. BFH: IX R 21/14).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13

    Umsatzsteuer Vorauszahlung für Mai 2012

    Dies dürfte weder dem Wortsinn des Begriffs "Uneinbringlichkeit" noch dem Zweck des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG entsprechen (vgl. auch Jatzke in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 251 AO Rz. 382 mwN; Neumann in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 251 Rz. 114.1; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.04.2014, 7 K 7337/12, EFG 2014, 1427).
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