Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7453/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5334
FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7453/06 B (https://dejure.org/2009,5334)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2009 - 7 K 7453/06 B (https://dejure.org/2009,5334)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2009 - 7 K 7453/06 B (https://dejure.org/2009,5334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen eines Antrags auf Aufteilung rückständiger Einkommensteuer nebst Nebenleistungen; Wirksamkeit eines Aufteilungsbescheids bei Verstoß gegen das Schikaneverbot i.S.d. § 226 BGB

  • Judicialis

    AO § 270; ; AO § 276 Abs. 3; ; BGB § 226

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag des geringer verdienenden Ehegatten auf Aufteilung der Einkommensteuerschuld; Keine missbräuchliche Antragstellung zu Lasten des höher verdienenden Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag des geringer verdienenden Ehegatten auf Aufteilung der Einkommensteuerschuld - Keine missbräuchliche Antragstellung zu Lasten des höher verdienenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Geringverdienender Ehegatte kann Aufteilung der Steuerschuld beantragen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geringverdienender Ehegatte kann Aufteilung der Steuerschuld beantragen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmerfalle Unterhalt und Einkommensteuerveranlagung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ehegatte kann Aufteilung der Steuerschuld beantragen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gering verdienender Ehepartner kann verlangen, dass die Steuerschuld der Eheleute getrennt ermittelt wird

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auch geringverdienender Ehegatte kann Antrag stellen

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Steuerschuld: Gatte kann Aufteilung beantragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geringverdienender Ehegatte kann Aufteilung der Steuerschuld beantragen - Steuerschuld wird als Gesamtschuldner geschuldet

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.01.1988 - VII R 66/87

    Vollstreckung - Aufrechnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7453/06
    Ferner ist es der Wille des Gesetzgebers, dass die Zahlungen des einen Gesamtschuldners nach Einleitung des Aufteilungsverfahrens nicht mehr dem anderen Gesamtschuldner zugute kommen (BFH, Urteil vom 12.01.1988 VII R 66/87, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 152, 206, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1988, 406; Müller-Eiselt in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, AO, § 276 Rz. 12; Kruse in Tipke/Kruse, AO, § 276 Tz. 7; Klein/Brockmeyer, AO, 8. Auflage 2006, § 276 Rz. 4).
  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7453/06
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die von der Klägerin angeführten Urteile des BFH (vom 12.08.1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870; vom 28.08.1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156) nicht die Aufteilung von Gesamtschulden, sondern die Durchführung einer getrennten bzw. Zusammenveranlagung (also die Ebene des Festsetzungsverfahrens) betreffen.
  • BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78

    Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7453/06
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die von der Klägerin angeführten Urteile des BFH (vom 12.08.1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870; vom 28.08.1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156) nicht die Aufteilung von Gesamtschulden, sondern die Durchführung einer getrennten bzw. Zusammenveranlagung (also die Ebene des Festsetzungsverfahrens) betreffen.
  • FG Hessen, 22.06.2017 - 10 K 833/15

    § 268 AO

    Die Klägerin meint außerdem, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg habe mit Urteil vom 16. September 2009 7 K 7453/06 B, EFG 2010, 6 entschieden, dass der Antrag auf Erteilung eines Aufteilungsbescheides zurückgenommen werden könne.

    Das seitens der Klägerin angeführte Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. September 2009 7 K 7453/06 B, EFG 2010, 6 sei hingegen nicht einschlägig.

    bb) Sollte dem Urteil des Finanzgerichts Berlin- Brandenburg vom 16. September 2009 7 K 7453/06 B, EFG 2010, 6, worauf die Klägerin hinweist, zu entnehmen sein, dass dieses die rechtliche Möglichkeit einer Rücknahme des Antrags auf Aufteilung der Steuerschuld bejaht, so folgt der Senat dieser Auffassung aus den bereits dargelegten Erwägungen nicht.

  • FG Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 11 K 370/15

    Kein Widerruf bzw. keine Zurücknahme des Antrags auf Aufteilung der Steuerschuld

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg sei in seiner Entscheidung vom 16. September 2009 (7 K 7453/06 B) daher zutreffend davon ausgegangen, dass ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld zurückgenommen werden könne.

    Während das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 16. September 2009 (7 K 7453/06 B, EFG 2010, 6) - weil nicht entscheidungserheblich ohne nähere Ausführungen - von der Möglichkeit einer Rücknahme des Antrags ausgeht, verneint das Niedersächsische Finanzgericht eine solche mit ausführlicher Begründung (Urteil vom 5. November 2013 - 15 K 14/13, EFG 2014, 106; dem folgend Werth in Klein, AO, § 269 Rn. 1; Bayer. LfSt vom 9.1.2017, S 0520.1.1-1/9 St 42, unter 3.5).

  • FG Köln, 16.02.2017 - 15 K 1478/14

    Abgabenordnung: Aufteilungsanträge auch vor Einleitung von

    Zur Begründung verweist er auf die Entscheidungen des FG Berlin vom 16. September 2009, 7 K 7453/06, EFG 2010, 6 und des Bundesfinanzhofs vom 12. Januar 1988, VII R 66/87.
  • FG Niedersachsen, 05.11.2013 - 15 K 14/13

    Ausübung eines verwaltungsrechtlichen Gestaltungsrechts bei Antrag auf Aufteilung

    (3) Nach alledem folgt der erkennende Senat nicht dem 7. Senat des FG Berlin-Brandenburg, der in seinem Urteil vom 16. September 2009 7 K 7453/06 B (EFG 2010, 386) - ohne Begründung - offenbar davon ausgeht, ein Aufteilungsantrag könne zurückgenommen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht