Weitere Entscheidung unten: VG Dresden, 16.12.2015

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 14.11.2017 - 7 K 818/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67187
FG Nürnberg, 14.11.2017 - 7 K 818/15 (https://dejure.org/2017,67187)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14.11.2017 - 7 K 818/15 (https://dejure.org/2017,67187)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14. November 2017 - 7 K 818/15 (https://dejure.org/2017,67187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,67187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung von Kindergeld

  • rechtsportal.de

    EStG § 74 Abs. 1 S. 1; EStG § 66 Abs. 1
    Ermessenfehlerfreie Abzweigung von Kindergeld in Höhe des Höhe des von einem Dritten zu leistenden Unterhaltsbeitrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abzweigung von Kindergeld: Nachweis des Kindergeldberechtigten für tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.02.2012 - III B 107/11

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Übergehen nicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.11.2017 - 7 K 818/15
    Der Behauptung von unstreitig festgestellten Ausgaben durch das vorgenannte Urteil des Finanzgerichts Nürnberg stehe der Umstand entgegen, dass der BFH mit Beschluss vom 20.02.2012 (Az. III B 107/11) über die von der Klägerin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, den Nachweis der Unterhaltszahlungen als nicht gegeben ansah.

    Bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung der Finanzbehörde durch das Finanzgericht ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der Einspruchsentscheidung abzustellen (BFH, Beschluss vom 20. Februar 2012 - III B 107/11 -, Rn. 10, juris).

    Die Nichtzulassungsbeschwerde war deshalb nicht erfolgreich (vgl. BFH, Beschluss vom 20. Februar 2012 - III B 107/11 -,juris).

  • BFH, 18.03.2013 - III B 143/12

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.11.2017 - 7 K 818/15
    Auf die Zeugeneinvernahme wurde nicht ausdrücklich verzichtet, und auch nicht mittelbar durch das erteilte Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 90 Abs. 2 FGO, denn der steuerliche Vertreter hat mit seinen weiteren Schriftsätzen die Zeugniseinvernahme beantragt und damit zum Ausdruck gebracht, dass er daran festhalten möchte (BFH, Beschluss vom 18. März 2013 - III B 143/12 -, juris).
  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.11.2017 - 7 K 818/15
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bei der Prüfung, ob Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes entstanden sind, keine fiktiven Kosten für die Betreuung des Kindes angesetzt werden dürfen, sondern nur tatsächlich entstandene und glaubhaft gemachte Aufwendungen für das Kind berücksichtigt werden (BFH, Urteil vom 09. Februar 2009 - III R 37/07 -, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).
  • BFH, 17.12.2008 - III R 6/07

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.11.2017 - 7 K 818/15
    Das Ermessen der Familienkasse ist in einem solchen Fall eingeschränkt, ermessensgerecht wäre allein die Auszahlung des vollen Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten (Urteil des BFH vom 09.02.2009 III R 6/07, BStBl II 2009, 926).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.11.2017 - 7 K 818/15
    Nach § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG kann diese Auszahlung auch dann erfolgen, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld (BFH-Urteil vom 23.02.2006 III R 65/04, BStBl II 2008, 753).
  • BFH, 27.05.2020 - III R 58/18

    Ermessensausübung bei Abzweigungsentscheidung

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 14.11.2017 - 7 K 818/15 sowie der Abzweigungsbescheid vom 28.02.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.05.2015 aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Dresden, 16.12.2015 - 7 K 818/15.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42429
VG Dresden, 16.12.2015 - 7 K 818/15.A (https://dejure.org/2015,42429)
VG Dresden, Entscheidung vom 16.12.2015 - 7 K 818/15.A (https://dejure.org/2015,42429)
VG Dresden, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 7 K 818/15.A (https://dejure.org/2015,42429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Magdeburg, 03.02.2016 - 8 A 34/16

    Asylrecht: Altersbestimmung eines Asylbewerbers; Rechtswidrigkeit der

    Der Kläger kann sich auch auf die "Garantie für Minderjährige" (Art. 6 VO) als Ausprägung des Kindeswohls berufen (VG Dresden, Urteil v. 16.12.2015, 7 K 818/15.A; juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht